5906/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend universitäre Lehrerbildung gemäß UniStG 1997

 

In verschiedenen pädagogisch - wissenschaftlichen Ausführungen und Stellungnahmen

sowie in diversen bildungs- und schulpolitischen Erklärungen wird die Notwendigkeit einer

zeitgemäßen professionellen Lehrerbildung betont.

 

Im nun geltenden Universitäts - Studiengesetz (UniStG) sind die grundsätzlichen Strukturen

einer universitären Lehrerbildung bzw. des Lehramtsstudiums (Lehrer an höheren

Schulen) genannt, in einigen Punkten sogar genau definiert. So sind durch die

Zusammensetzung der Studienkommissionen die „drei Säulen“ des Studiums, nämlich

Fachwissenschafter/innen, Fachdidaktiker/innen und Pädagog/innen verankert, wobei für

Fachdidaktik und Pädagogik 20 bis 25 v H (der Gesamtstundenzahl je Fach) vorzusehen

sind.

 

Die meisten Studienkommissionen haben sich konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.

Dabei stellt sich in einigen Kommissionen eine mißverständliche Interpretation insofern

heraus, als der Studienanteil Pädagogik in verschiedenen Fakultäten, d.h.

Studienrichtungen als unterschiedlich umfangreich gestaltbar und inhaltlich definierbar

angesehen wird. Die Konsequenz wäre, daß etwa ein künftiger Mathematik - Lehrer

(ausgebildet an der TU Wien) eine andere pädagogische Ausbildung erhält als einer an

der Universität Wien bzw. ein Lehrer für Deutsch oder Bildnerische Erziehung.

 

Im Gesetz ist die Tätigkeit einer interuniversitären Koordinierungs - Kommission

angesprochen, womit auch die einhellige Meinung der parlamentarischen Beratungs -

Organe abgebildet ist, die universitäre Lehrerbildung auf den aktuellen Stand des

fachwissenschaftlichen und pädagogisch - wissenschaftlichen Wissens (das bedeutet mehr

als das aus früheren Verständnissen bekannte „Zuschauen“ und „Nachmachen“, mehr als

Vorurteile wie „wer keine Disziplin halten kann, der braucht Pädagogik“, umfaßt neben der

spezifischen Lehrkompetenz auch Wissen und Reflexionskompetenz bezüglich

schulorganisatorischer Neuerungen und Ansprüche wie Schulautonomie, Schulprofil,

Qualitätssicherung, sowie bezüglich besonderer Einstellungs- und Haltungs - Merkmale

„heutiger“ Jugendlicher, v.a. wenn es um die Umsetzung des Erziehungsauftrags von

Schule geht) zu heben und damit gegenüber der vorherigen Ausbildung zu

verbessern, aber nicht standortspezifisch und damit unterschiedlich zu gliedern bzw. zu

gestalten.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

A n f r a g e:

 

1)  Teilen Sie die oben zitierte Interpretation der Ausrichtung der universitären

     Lehrerbildung im Hinblick auf Ausbildungsniveau und -inhalt?

 

2)  Wenn nein, warum nicht?

 

3)  Halten Sie es für sinnvoll, daß Lehrer an höheren Schulen in Österreich nicht

     unterschiedlich (im Hinblick auf die Zusammensetzung der im Gesetz genannten „drei

     Säulen“) und damit unterschiedlich gut ausgebildet werden?

 

4)  Erachten Sie es für sinnvoll, daß die interuniversitäre Koordinierungs - Kommission

     inhaltliche und strukturelle Maßgaben für die einzelnen Studien - Kommissionen

     erarbeitet?

 

5)  Wie beurteilen Sie die mancherorts auftauchende Auffassung, daß (sinngemäß) nur

      schlechte Lehrer bzw. Lehramtsstudent/innen „Pädagogik“ bräuchten?

 

6)  Schließen Sie aus der ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung sowohl eines Diplom -

     Studiums als auch eines eigenen Lehramtsstudiums, daß die Studieninhalte im

     Hinblick auf das berufliche Profil unterschieden sein sollen und daher die aktuelle

     schulische Situation/Herausforderung (und deren professionelle Weiterentwicklung) ein

     wesentliches Moment des Studienplanes darstellt?