5943/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schwarzenberger, Schwarzböck

und Kollegen

gem. § 93 Abs. 1 GOG

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Agenda 2000 - Verhandlungsergebnisse im Bereich Landwirtschaft

 

Die Europäische Kommission hat im Juni 1997 die Grundzüge der weiteren Ausgestaltung

der zentralen Politikbereiche der EU für die nächste Finanzplanungsperiode vorgestellt. Es

sind darin enthalten die Vorschläge der Europäischen Kommission

- zur Finanzgebarung der EU

- zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

- zur Strukturpolitik

- zur Erweiterung der Europäischen Union.

 

Die Europäische Kommission hat am 18. März 1998 die Legislativvorschläge zur Reform der

Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Strukturpolitik im Rahmen der Agenda 2000 vorgelegt.

 

- Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 über die Gemeinsame

  Marktordnung für Getreide und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2731/75

  über die Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen

- Vorschlag zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter

   landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

- Vorschlag über die Gemeinsame Marktordnung für Rindfleisch

- Vorschlag über die Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse

- Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer

  Zusatzabgabe im Milchsektor

- Vorschlag über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den

  Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds (EAGFL)

- Vorschlag über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

- Vorschlag zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen

  der Gemeinsamen Agrarpolitik

- Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer

  Gemeinsamen Marktordnung für Fette

- Vorschlag über die gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen

  Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts

  der Bewerberländer in Mittel - und Ostereuropa während des Heranführungszeitraumes

- Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 über die Gemeinsame

  Marktordnung für Rohtabak

- Vorschlag zur Änderung der GMO Wein.

 

Im Agrarministerrat wurden in Folge die Verhandlungen auf Basis der

Kommissionsvorschläge aufgenommen und konnten am 11.03.1999 mit großer Mehrheit

beschlossen werden.

 

Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer, hat am

Donnerstag, den 11. März 1999 die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz

informiert und die Eckpunkte der Reform erläutert:

Ländliche Entwicklung:

 

- Umweltmaßnahmen werden langfristig abgesichert

  Mehr Flexibilität in der Bergbauernförderung

- Wegfall der Unterscheidung von Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbauern bei den

  Investititonsbeihilfen

- Weiterführung der Sektorpläne in der Verarbeitungsindustrie

- Maßnahmen zur Projektförderung im Rahmen der 5b - Gebietseinteilung werden in

  Zukunft horizontal einsetzbar und sind gebietskulissenunabhängig

- Bereich Forst: Infrastruktur - und Waldpflegemaßnahmen werden förderungswürdig

 

Rindfleisch

 

- Reduktion des Interventionspreises um 20% statt der im Kommissionsentwurf

  vorgeschlagenen 30%

- Sicherheitsintervention als Maßnahme der Marktstabilisierung bleibt bestehen

- Die Prämie für männliche Rinder wird von derzeit ÖS 1 .858,-- auf öS 3.990,-- (inkl.

  Schlachtprämie) angehoben; die Quote bleibt wie im EU - Beitrittsvertrag fixiert auf

  423.400 Stück

- Die Extensivierungspramie wird in zwei Stufen aufgestockt, und zwar von derzeit öS

  641,-- pro Stück auf öS 1.100,-- pro Stück unter 1,4 GVE pro Hektar bzw. öS 550,--

  zwischen 1,4 und 1,8 GVE pro Hektar

- Die Prämie für Mutterkühe wird von derzeit öS 2.409,-- (inkl. nationale Zusatzprämie)

  auf öS 3.440,-- aufgestockt; die Quote bleibt wie im EU - Beitrittsvertrag fixiert auf

  325.000 Stück. Zusätzlich wird eine Schlachtprämie von  öS 1.100,-- gewährt

- Mitgliedsstaaten, in denen 60% der Mutterkühe und Kalbinnen in Berggebieten

  gehalten werden, können die Zahlungen der Mutterkuhprämie auf Kalbinnen

  ausweiten, in summa werden dadurch 65.000 Kalbinnen prämienfähig

- Einführung einer Milchkuhprämie; sie beträgt für 2000 und 2001 öS 908,-- bei einer

  Besatzdichte unter 1,6 GVE und öS 454,-- bei einer Besatzdichte von 1,6 und 2,0

  GVE. Ab 2002 sind es öS 1.100,-- bei einer Besatzdichte von unter 1,4 GVE und öS

  550,-- bei einer Besatzdichte von 1,4 und 1,8 GVE

- Einführung einer generellen Schlachtprämie pro Rind (Stiere, Ochsen, Kühe,

  Kalbinnen)

- Einführung einer Schlachtkälberprämie in der Höhe von ÖS 688,--

 

Milch

 

- Die Reform wird nicht wie im Kommissionsentwurf vorgeschlagen im Jahre 2000,

  sondern erst 2003 wirksam

- Die Milchquotenregelung wird bis 2006 weitergeführt, 2003 wird eine Bewertung der

  Auswirkungen der Reform vorgenommen

- Die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver werden um 15% reduziert

- Erhöhung der Quote linear und für alle Mitgliedsstaaten um 1,5% beginnend 2003;

  Zuweisung einer Sonderquotenaufstockung für Italien, Spanien, Griechenland, Irland

  und Großbritannien

- Umwandlung von 150.000 t österreichische D - Quote in A - Quote

- Preisausgleich erfolgt auf Basis der individuellen Milchquote mit einer Grundprämie

  (öS 0,24) und einem nationalen Ergänzungsbetrag (öS 0,11)

- Einführung einer Extensivierungsprämie für Milchkühe im Berggebiet

 

Ackerkulturen

 

- Kürzung des Interventionspreises um insgesamt 20% aufgeteilt auf zwei Stufen, im

  ersten Jahr 10% und im zweiten 20%

- Anhebung der Prämie für Feldkulturen einheitlich von derzeit öS 3.940,56,-- auf öS

  4.768 (gilt nach Übergangsfrist von drei Jahren auch für Ölsaaten)

- Festlegung der obligatorischen Flächenstillegung auf 10% bis 2002, danach 0% als

  Referenzsatz

- Prämie für Kartoffelstärke wird auf öS 1.629,36,-- festgelegt bei gleichzeitiger

  Kürzung der industriellen Quote um 3,8%

 

Wein

 

- Beibehaltung des Neuauspflanzverbotes; außerordentliche Neuauspflanzung von 737

  ha für Österreich (insgesamt 68.000 ha)

- Einführung von nationalen Reserven bei Auspflanzungen

- Umstellungsmaßnahmen werden zu 50% kofinanziert, im Ziel - 1- Gebiet 75%

  Kofinanzierungssatz

- Önologische Verfahren bleiben unverändert

- Verschnitt - und Vinifizierungsverbot im Handel mit Drittstaaten

- Ausdehnung des Prinzips der anerkannten Erzeugergemeinschaften und

  Branchenverbände auch auf den Bereich GMO Wein

- Nationale Kompetenz bei Qualitätswein - Regelungen und bei Hektar -

  Höchstertagsregelung bleibt aufrecht

 

Finanzierung

 

Der Kompromiß der Agrarminister sieht insgesamt 313 Mrd. Euro für den Zeitraum 2000 -

2006 vor und liegt somit um zwei Mrd. Euro über dem ursprünglichen

Kommissionsvorschlag.

 

Obwohl zu dem erzielten Kompromiß noch detaillierte Berechnungen auf die Auswirkungen

auf die Einkommensentwicklung in der Land - und Forstwirtschaft noch ausstehen, läßt sich

bereits jetzt abschätzen, daß die heimische Land und Forstwirtschaft nachhaltige Änderungen

durch diese Neuausrichtung erfahren wird.

 

Eine Diskussion scheint schon aus Gründen der Fairneß gegenüber einer Berufsgruppe

notwendig, die schon jetzt unterdurchschnittliche Einkommen hat und dafür

überdurchschnittliche Leistungen erbringt. Schließlich geht es auch darum, das Gesicht

Österreichs, unsere Identität, die Landschaft und damit unseren wichtigsten Wirtschaftsfaktor,

den Tourismus abzusichern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft folgende

Anfrage

 

1. Inwieweit sehen Sie das europäische Modell der Landwirtschaft durch den erzielten

    Kompromiß vom 11.03.1999 verwirklicht?

 

2. Wie sieht das Ergebnis im Bereich ländliche Entwicklung im Detail aus?

 

3. Welche Änderungen hat der Bereich der ländlichen Entwicklung im Vergleich zu den

    Legislativvorschlägen der Kommission aus dem Jahre 1998 erfahren?

 

4. Inwieweit konnten hier österreichische Impulse einfließen?

 

5. Welche Perspektiven ergeben sich aus Ihrer Sicht daraus für die österreichische Land -

    und Forstwirtschaft?

 

6. Wie sieht das Ergebnis im Bereich der GMO Rindfleisch im Detail aus?

 

7. Inwieweit wurden die Legislativvorschläge der Kommission aus dem Jahre 1998 zum

    Bereich Rindfleisch abgeändert?

 

8. Welche österreichischen Anliegen konnten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

 

9. Welche Perspektiven ergeben sich hieraus für die heimische Landwirtschaft?

 

10. Wie sieht das Ergebnis im Bereich der GMO Milch im Detail aus?

 

11. Wodurch unterschiedet sich der Kompromiß der Agrarminister vom 11.03.1999 von

      den von der Kommission vorgelegten Legislativvorschlägen im Bereich Milch?

 

12. Welche österreichischen Anliegen konnten in den Kompromiß der Agrarminister

      einfließen?

 

13. Welche Perspektiven ergeben sich hieraus für die heimische Landwirtschaft?

 

14. Wie sieht das Ergebnis im Bereich der Ackerkulturen im Detail aus?

 

15. Welche Änderungen hat es im Bereich der Ackerkulturen im Kompromiß der

      Agrarminister vom 11.03.1999 im Vergleich zu den Legislativvorschlägen der

      Kommission gegeben?

 

16. Wie bewerten Sie dieses Ergebnis und welche Perspektiven ergeben sich hieraus für

      die heimische Landwirtschaft?

 

17. Wie sieht das Ergebnis im Bereich der GMO Wein im Detail aus?

 

18. Wie beurteilen Sie die Reform der Gemeinsamen Marktordnung Wein und welche

      Perspektiven ergeben sich hieraus für den heimischen Weinbau?


 

19. Wie beurteilen Sie die Kosten der Agrarreform?

 

20. Wie bewerten Sie den Kompromiß der Agrarminister vom 11.03.1999 im Hinblick auf

      die bevorstehenden WTO - Runde?

 

21. Wie beurteilen Sie das Verhandlungsergebnis im Lichte der geplanten Erweiterung der

      Europäischen Union?

 

22. Welche Strategien ergeben sich aus dem Verhandlungsergebnis für den Bereich der

      nachwachsenden Rohstoffe?

 

23. Welche Maßnahmen erachten Sie auf nationaler Ebene als notwendig um im Zuge der

      Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ungerechtfertigte Härten

      gegenüber einzelnen Betroffenen zu vermeiden?

 

24. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die weitere Behandlung der Reform der

      Gemeinsamen Agrarpolitik im Gesamtpaket der Agenda 2000?

 

Gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten, daß diese vor Eingang

in die Tagesordnung eingebrachte Anfrage dringlich behandelt wird und daß dem Erstanfrager

Gelegenheit zur Begründung der Anfrage gegeben wird.