6003/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend den Stand der Ausgliederungen aus dem Bundesbudget

 

Forderungen nach Ausgliederungen gewisser Aufgaben und Tätigkeiten, die bisher von

der öffentlichen Verwaltung besorgt wurden, sind zumeist auf folgende zwei Ursachen

zurückzuführen:

Die Kritik gegenüber der Tätigkeit eines Verwaltungsbereiches wird zumeist wegen einer

unbefriedigenden Leistung oder zu hohen Kosten von außen erhoben. Beschwerden

kommen hauptsächlich von Bürgern und/oder Politikern, bzw. von Vertretern der

Rechnungs - und Gebarungskontrolle (Bundes - und Landesrechnungshof).

 

Die Entscheidungsträger eines Verwaltungsbereiches erkennen zwar selbst die

Notwendigkeit von Reformen, sehen aber eine Realisierungsmöglichkeit nur in einer

Ausgliederung.

Im Sinne eines Mindestmaßes an Rechtssicherheit sollten die bisher durchgeführten

Herauslösungen einzelner Dienstleistungsaufgaben aus der unmittelbaren

Staatsverwaltung lückenlos und erschöpfend dokumentiert werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wie sieht der Stand der Ausgliederungen mit 01.01.1999 aus?

 

2. Welche Ausgliederungen wurden bisher durchgeführt?

 

3. Welche weiteren Ausgliederungen sind geplant?