6003/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den Stand der Ausgliederungen aus dem Bundesbudget
Forderungen nach Ausgliederungen gewisser Aufgaben und Tätigkeiten, die bisher von
der öffentlichen Verwaltung besorgt wurden, sind zumeist auf folgende zwei Ursachen
zurückzuführen:
Die Kritik gegenüber der Tätigkeit eines Verwaltungsbereiches wird zumeist wegen einer
unbefriedigenden Leistung oder zu hohen Kosten von außen erhoben. Beschwerden
kommen hauptsächlich von Bürgern und/oder Politikern, bzw. von Vertretern der
Rechnungs - und Gebarungskontrolle (Bundes - und Landesrechnungshof).
Die Entscheidungsträger eines Verwaltungsbereiches erkennen zwar selbst die
Notwendigkeit von Reformen, sehen aber eine Realisierungsmöglichkeit nur in einer
Ausgliederung.
Im Sinne eines Mindestmaßes an Rechtssicherheit sollten die bisher durchgeführten
Herauslösungen einzelner Dienstleistungsaufgaben aus der unmittelbaren
Staatsverwaltung lückenlos und erschöpfend dokumentiert werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
1. Wie sieht der Stand der Ausgliederungen mit 01.01.1999 aus?
2. Welche Ausgliederungen wurden bisher durchgeführt?
3. Welche weiteren Ausgliederungen sind geplant?