6030/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Chipkarte.

 

Nach einer APA - Meldung vom 18. März 1999 soll die Chipkarte statt des

Krankenscheins noch vor der Nationalratswahl vom Parlament beschlossen werden und

so rasch wie möglich in Kraft treten.

 

Da über die Finanzierung, gespeicherte Daten, Alternativmöglichkeiten usw. nach wie

vor Unklarheiten bestehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist es geplant, künftig auf der Chipkarte Gesundheitsdaten zu speichern oder dem

     behandelnden Arzt sonstwie den Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen?

 

2. Erfolgt nach Einführung der Chipkarte die Abrechnung der Arzthonorare zwischen

     den Ärzten und den Krankenkassen über die Chipkarte?

 

3. Ist es geplant, zusätzliche patientenbezogene Daten, welche nicht jetzt schon auf

     der grünen Sozialversicherungskarte stehen, auf der Chipkarte zu speichern?

     Wenn ja, welche?

 

4. Verbessert sich für die Krankenkassen die Kontrolle über die Anzahl der

     Arztbesuche des jeweiligen Patienten durch die Chipkarte?

     Wenn ja, inwiefern?

     Wenn nein, warum werden dann alle Arztkontakte verzeichnet, ohne für die

     Abrechnung herangezogen zu werden?

 

5. Darf der Patient auch mit der Chipkarte während des laufenden Quartals den

     praktischen Arzt nicht wechseln und nur einen Facharzt pro Fach konsultieren?

 

6. Wie hoch ist bisher der Anteil der Patienten die während eines laufenden Quartals

     den Arzt wechseln und wie hoch sind die dadurch verursachten Kosten jährlich?

 

7. Ist der Mißbrauch der Chipkarte durch Nichtversicherte möglich?

     Wenn nein, durch welche Sicherheitsvorkehrungen wird Mißbrauch verhindert?

     Wenn ja, wo liegt dann der Vorteil zur derzeitig gültigen grünen

     Sozialversicherungskarte als Versicherungsnachweis?

 

8. Ist die Abschaffung des Krankenscheins auch ohne Einführung der Chipkarte

     möglich?

     Wenn nein, wo liegen die Probleme, wenn schon jetzt in Oberösterreich die

     Vertragsärzte mit EDV die Krankenscheine nicht mehr an die Gebietskrankenkasse

     schicken müssen?

 

9. Wie hoch wären die Einsparungen durch Abschaffung der Krankenscheine, ohne

     Einführung der Chipkarte, wenn statt dessen die grüne Sozialversicherungskarte

       (eventuell in Verbindung mit einem Lichtbildausweis) als Versicherungsnachweis

       beim Arzt vorgezeigt wird?

 

10. Wie hoch würden Sie die geschätzten Mehrkosten beziffern, die durch den Wegfall

       des Krankenscheines (ohne Einführung der Chipkarte) und die damit verbundenen

       und befürchteten Arztwechsel oder Mehrfach - Arztbesuche, während des laufenden

       Quartals, entstehen?

 

11. Wie hoch sind die Gesamt - Einführungskosten der Chipkarte und wer hat diese

       Kosten zu tragen?

 

12. Wie hoch sind voraussichtlich die in weiterer Folge entstehenden, jährlichen

       Kosten?

 

13. Ist in der EU die Einführung einer Gesundheits - Chipkarte geplant, die in allen

      Mitgliedstaaten anwendbar ist?

      Wenn ja, ab wann (voraussichtlich)?

      Wird dann die österreichische Chipkarte ihre Gültigkeit behalten?

 

14. Wenn eine europäische Chipkarte eingeführt wird, ist es dann aus technischer Sicht

       möglich, daß diese mit der österreichischen Chipkarte kompatibel ist, ohne daß

       Mehrkosten entstehen?

       Wenn nein, wie hoch wären dann die voraussichtlichen Umstellungskosten?