6030/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Chipkarte.
Nach einer APA - Meldung vom 18. März 1999 soll die Chipkarte statt des
Krankenscheins noch vor der Nationalratswahl vom Parlament beschlossen werden und
so rasch wie möglich in Kraft treten.
Da über die Finanzierung, gespeicherte Daten, Alternativmöglichkeiten usw. nach wie
vor Unklarheiten bestehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Ist es geplant, künftig auf der Chipkarte Gesundheitsdaten zu speichern oder dem
behandelnden Arzt sonstwie den Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen?
2. Erfolgt nach Einführung der Chipkarte die Abrechnung der Arzthonorare zwischen
den Ärzten und den Krankenkassen über die Chipkarte?
3. Ist es geplant, zusätzliche patientenbezogene Daten, welche nicht jetzt schon auf
der grünen Sozialversicherungskarte stehen, auf der Chipkarte zu speichern?
Wenn ja, welche?
4. Verbessert sich für die Krankenkassen die Kontrolle über die Anzahl der
Arztbesuche des jeweiligen Patienten durch die Chipkarte?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum werden dann alle Arztkontakte verzeichnet, ohne für die
Abrechnung herangezogen zu werden?
5. Darf der Patient auch mit der Chipkarte während des laufenden Quartals den
praktischen Arzt nicht wechseln und nur einen Facharzt pro Fach konsultieren?
6. Wie hoch ist bisher der Anteil der Patienten die während eines laufenden Quartals
den Arzt wechseln und wie hoch sind die dadurch verursachten Kosten jährlich?
7. Ist der Mißbrauch der Chipkarte durch Nichtversicherte möglich?
Wenn nein, durch welche Sicherheitsvorkehrungen wird Mißbrauch verhindert?
Wenn ja, wo liegt dann der Vorteil zur derzeitig gültigen grünen
Sozialversicherungskarte als Versicherungsnachweis?
8. Ist die Abschaffung des Krankenscheins auch ohne Einführung der Chipkarte
möglich?
Wenn nein, wo liegen die Probleme, wenn schon jetzt in Oberösterreich die
Vertragsärzte mit EDV die Krankenscheine nicht mehr an die Gebietskrankenkasse
schicken müssen?
9. Wie hoch wären die Einsparungen durch Abschaffung der Krankenscheine, ohne
Einführung
der Chipkarte, wenn statt dessen die grüne Sozialversicherungskarte
(eventuell in Verbindung mit einem Lichtbildausweis) als Versicherungsnachweis
beim Arzt vorgezeigt wird?
10. Wie hoch würden Sie die geschätzten Mehrkosten beziffern, die durch den Wegfall
des Krankenscheines (ohne Einführung der Chipkarte) und die damit verbundenen
und befürchteten Arztwechsel oder Mehrfach - Arztbesuche, während des laufenden
Quartals, entstehen?
11. Wie hoch sind die Gesamt - Einführungskosten der Chipkarte und wer hat diese
Kosten zu tragen?
12. Wie hoch sind voraussichtlich die in weiterer Folge entstehenden, jährlichen
Kosten?
13. Ist in der EU die Einführung einer Gesundheits - Chipkarte geplant, die in allen
Mitgliedstaaten anwendbar ist?
Wenn ja, ab wann (voraussichtlich)?
Wird dann die österreichische Chipkarte ihre Gültigkeit behalten?
14. Wenn eine europäische Chipkarte eingeführt wird, ist es dann aus technischer Sicht
möglich, daß diese mit der österreichischen Chipkarte kompatibel ist, ohne daß
Mehrkosten entstehen?
Wenn nein, wie hoch wären dann die voraussichtlichen Umstellungskosten?