6060/J XX.GP

 

                                                               Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend   Sexuelle Übergriffe unter Volksschülern und das Verhalten des

                     Lehrkörpers, des Elternvereins und der Schulverwaltung

 

In der Übungsvolksschule Ettenreichgasse 45b, 1100 Wien, hat sich im März 1998

nachstehender Vorfall ereignet;

 

Ein Mädchen der 3. Klasse, das seit der ersten Klasse andere Kinder sexuell

belästigt haben soll, hat in der Garderobe der Schule nach Schulschluß drei Buben

dazu überredet mit ihr Oralverkehr zu betreiben. Zitat Mädchen; „Wir haben uns

gegenseitig geschleckt." Wie sich herausstellte, hat eine Lehrerin die Kinder

gesehen. Diese hat nichts unternommen sondern lediglich die Klassenlehrerin

gefragt, ob sie wisse, was ihre Kinder machen wenn sie nicht dabei sei.

 

Das Mädchen hat der Klassenlehrerin gegenüber den Vorfall bestätigt. Die Lehrerin

lud die Eltern der betroffenen Kinder zu einem Gespräch in die Schule ein und bat

um „Diskretion“. Zwei der betroffenen Elternpaare wurden nicht eingeladen, und zwar

mit der Begründung, daß diese ohnehin nicht Deutsch könnten und die Lehrerin der

Türkischen Sprache nicht mächtig sei.

 

Bei der Diskussion kommt es zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn für die

Lehrerin stand nicht das Verhalten der Pädagogen (die nichts unternommen haben)

sondern vielmehr das Verhalten der betroffenen Buben (die sich ihren Eltern

anvertraut haben) zur Debatte. Das Verhalten der Kinder (Oralverkehr in der

Schulgarderobe) wurde als sexuelle Neugierde und Experiment von den involvierten

Pädagogen abgetan und bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr als ganz normal

bezeichnet.

 

Laut Auskunft der Klassenlehrerin gegenüber den Eltern soll es wegen des besagten

Mädchens schon seit der ersten Klasse Vorfälle in diese Richtung gegeben haben,

die zur Auflösung der Kuschelecke führten. Auch einige Studenten der

Pädagogischen Akademie weigerten sich mit dem Mädchen alleine in der Klasse zu

bleiben, weil sie sich mit dem Kind überfordert fühlten.

 

Das Verhalten der Lehrer ist auch bei der im Herbst 1998 stattgefundenen

Projektwoche in Frage zu stellen. So hat ein geschockter Bub den gemütlich

zusammensitzenden Lehrern gemeldet, daß die Kinder im Schlafsaal

„Flaschendrehen“ spielen und, daß die Aufgaben, die die einzelnen Kinder

auszuführen haben, sexuellen Handlungen ähneln. Die Lehrer haben auf diese

Meldung nicht reagiert. Sie fanden es nicht der Mühe wert, die Aussagen des Buben

umgehend zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten.

Des weiteren wurden für diese Projektwoche den türkischen Familien moslemischen

Glaubens für Ihre Töchter Einzelzimmer zugesagt. Die Mädchen hätten sonst nicht

an der Projektwoche teilnehmen dürfen (Verbot der Eltern). Wie sich später

herausstellte gab es keine Einzelzimmer, sondern die Kinder wurden sogar in

gemischten Zimmern untergebracht! Daraus ergaben sich religiöse und moralische

Konflikte, die zu massiven Schwierigkeiten bei den türkischen Familien führten.

 

Die Lehrer haben offensichtlich in der speziellen Fällen aber auch allgemein in der

bekannten Situation nichts unternommen. Einige Eltern finden sich damit nicht ab,

woraufhin von Seiten des Lehrkörpers und des von den Lehrern instrumentalisierten

Elternvereins ein Mobbing gegen diese Eltern und deren Kinder einsetzt:. (siehe

Beilage) Letzte Aussage zu den betroffenen Eltern: „Dann müssen Sie halt Ihr Kind

aus der Schule nehmen.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

Anfrage

 

1) Ist Ihnen dieser spezielle Vorfall bekannt?

 

2) Sind Ihnen vergleichbare Fälle bekannt?

    Wenn ja, gibt es eine Aktenanlage über diese?

    Um wieviel Falle handelt es sich?

 

3) Wie wird in solchen Fällen üblicherweise verfahren?

 

4) Gibt es eine generelle Regelung, wie sich der Lehrkörper in so einem Fall

     verhalten soll?

 

5) Wie sind die Aufsichtspflichten des Lehrpersonals definiert?

 

6) Da es sich hier um eine Pädagogische Akademie handelt in der zukünftige Lehrer

    ausgebildet und für ihre Aufgaben in der Schule vorbereitet werden, sind Sie mit

    dem Verhalten des Lehrkörpers als Vorbildwirkung zufrieden und einverstanden?

    Hätten Sie auch so reagiert?

 

7) Was ist die Aufgabe eines Schulpsychologen?

 

8) In welchen Situationen wird seine Hilfe in Anspruch genommen?

 

9) Wurde im speziellen Fall ein Schulpsychologe herangezogen?

    Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist er gekommen?

    Wenn nein, wäre dieser Vorfall nicht Grund einen Psychologen einzuschalten?

 

10) Wie verfährt man mit Kindern, bei denen die Behandlung des Schulpsychologen

       erfolglos bleibt?

11) Ist es Ihrer Meinung nach falsch, wenn eine Mutter das Gespräch mit den Lehrern

      oder des Direktors sucht und dabei ihre Bedenken zum Ausdruck bringt, wenn sie

      mit der Vorgangsweise der Lehrer nicht einverstanden ist?

 

12) Gibt es eine Art „Beschwerdekomission“ für Schüler und Eltern, die bei

      Streitereien oder Problemen mit Lehrern helfend unterstützt und eingreift?

      Wenn ja, wer betreut diese?

      Wenn nein, warum nicht?

 

13) Ist es üblich, daß Eltern etwas versprochen wird, das letztendlich nicht einge -

       halten wird? (Einzelzimmer für türkische Mädchen auf Projektwoche)

 

14) Ist es üblich, daß Eltern zu Schulveranstaltungen nicht eingeladen werden, weil

       sie Probleme mit der deutschen Sprache haben?

 

15) Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, daß im oben geschilderten Vorfall einige

      Eltern aufgrund der Sprachbarriere nicht verständigt wurden und somit nicht mit

      ihren Kindern über das Problem reden konnten?

 

16) Ist es Ihrer Meinung nach „pädagogisch wertvoll", wenn Lehrer über die Kinder

       hinterfragender Eltern lachen und sie vor den anderen Schülern lächerlich

       machen oder nicht einschreiten, wenn sie von anderen Kindern gehänselt

       werden?

 

17) Was halten Sie von offenen Briefen, die von Lehrern verfaßt werden, mit der Bitte

       um Unterschrift an alle Eltern verschickt werden, und danach auf jene Eltern und

       Kinder gezeigt wird, die nicht unterschrieben haben? (siehe Beilage)

 

18) Werden Lehrer in ihrer pädagogischen Ausbildung Ihrer Meinung nach

       ausreichend auf mögliche Extremfälle vorbereitet?

 

19) Dürfen Lehrer Ihrer Meinung nach im Umgang mit Schülern Fehler machen?

      Wenn ja, wie sollten sich die Lehrer Ihrer Meinung nach dann verhalten?

      Wenn nein, würden Sie behaupten die österreichische Lehrerausbildung bildet

      ,,perfekte"/"konditionierte"/"fehlerfreie" Lehrer aus?

                               UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG

 

Wir, die Eltern der 4b, fühlen uns verpflichtet, den

Vorwürfen, die gegen Frau Prof. Höchtl

vorgebracht wurden, entgegenzutreten.

Mit diesem Schreiben möchten wir entschieden

feststellen, daß Frau Prof. Höchtl unser vollstes

Vertrauen genießt. Anfängliche Schwierigkeiten in

der Klassengemeinschaft wurden durch

überdurchschnittlichen Einsatz und Engagement

seitens Frau Prof. Höchtl rasch beseitigt. Seither

hat die Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern

und Kindern bestens geklappt.

Die von zwei Eltern vorgebrachten Beschwerden

bei Dir. Teiner, und zwar Unterlassung der

Aufsichtspflicht und Billigung sexueller Übergriffe

unter den Kindern, ist eine Verleumdung und somit

strafbar!

Die Eltern wollen mit ihren Unterschriften auf

dieser Erklärung das volle Vertrauen für Frau

Prof. Höchtl nochmals unterstreichen und sie

bei der völligen und vor allem raschen Aufklärung

dieses Falles unterstützen.

 

 

Unterschrift: