6067/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl

und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales

betreffend Ärztedienst in Krankenanstalten

 

Das Krankenanstaltengesetz (KAG) regelt den ärztlichen Dienst in Krankenanstalten. Es legt fest, nach

welchen Kriterien eine Standard -, Schwerpunkt - bzw. Zentralkrankenanstalt besteht.

 

Das Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz (KA - AZG) wiederum regelt die Arbeitszeiten des ärztlichen

und nicht ärztlichen Personals.

 

Am 25. Februar 1999 hat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die mündliche

Anfrage der Erstanfragestellerin betreffend die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen laut KA - AZG

(233/M) in der 160. Sitzung des Nationalrates mit folgenden Zahlen beantwortet: Überprüft wurden 183

Krankenanstalten; bei 87 Krankenanstalten gab es Aufforderungen gemäß Arbeitsinspektionsgesetz.

Es ist also davon auszugehen , daß zumindest in 87 Krankenanstalten derzeit noch, Verstöße gegen

das KA - AZG erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Einstufung weisen, jeweils nach Bundesland, die einzelnen Krankenanstalten auf?

2. Welcher Personalstand an Fachärzten ist jeweils in den einzelnen Krankenanstalten erforderlich, um

    die arbeitszeitlichen Bestimmungen mit den Anforderungen des Dienstes in Einklang bringen zu

    können?

3. Wie viele Ärzte sind in den einzelnen Krankenanstalten jeweils beschäftigt und wo besteht welcher

    Mangel an Ärzten bzw. an Fachärzten?

4. Sollte ein Fachärztemangel bestehen: welche Ursachen sind dafür verantwortlich?

5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesstrukturkommission vorgeschlagen?

6. Welche Krankenanstalten in Österreich haben im ärztlichen Bereich Gebrauch von der

    Übergangsregelung in § 15 Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz (KA - AZG) gemacht?

7. Meinen Sie nicht, daß die Länder einerseits als „Gesetzgeber“ und zugleich als „Spitalserhalter“ bei

    der Umsetzung des KA - AZG gegen das „Vier - Augen“ Prinzip verstoßen?

8. Welche konkreten Schritte setzen die einzelnen Arbeitsinspektorate gegenüber den einzelnen

     Krankenanstalten, um eine möglichst rasche Durchsetzung des schon mehr als zwei Jahren

     geltenden Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetzes zu erreichen?

9. Wurden die ab 1. Jänner 1999 gültigen Regelungen in den einzelnen Krankenanstalten bereits

     umgesetzt? Wenn nein, welche Krankenanstalten halten die seit Anfang 1999 geltenden

     Regelungen bisher noch nicht ein und welche Gründe liegen dafür vor?