6085/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Finanzierung der Badner Bahn
Im Jänner 1999 wurde das Übereinkommen zwischen Wien, Niederösterreich und der
Republik Österreich über die Finanzierung des Bahnbetriebes der Badner Bahn getroffen.
In allen bestellten Triebwagen sind die Verkabelungen für eine künftige Hubliftinstallation
bereits vorgesehen. Wiens Finanzstadträtin Mag. Brigitte Ederer ist jedoch gegen den Ankauf
von Einstiegshilfen (Hublifte). Sie lehnt den Einbau von Hubliften aus Kostengründen ab.
Im Juli 1997 wurde im Parlament die Gleichstellung behinderter Menschen in der
österreichischen Bundesverfassung beschlossen. Darin bekennt sich die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) dazu, die Gleichbehandlung von behinderten Menschen in allen
Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Die bestellten Triebwagen der Badner Bahn entsprechen nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Ihr
Ministerium hat sich, obwohl die bestellten Triebwagen nicht barrierefrei und daher für
mobilitätsbehinderte Menschen unbenutzbar sind, an der Finanzierung dieses Vorhabens
beteiligt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde bei ihren Verhandlungen mit Wien und Niederösterreich auf die Tatsache, daß die
neuen Triebwagen der Badner Bahn nicht barrierefrei erreichbar sind, eingegangen?
Wenn ja: Was sind die Argumente dafür, daß die Barrierefreiheit sichtlich kein
notwendiges Kriterium darstellt?
Wenn nein: Warum nicht?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten der bestellten Triebwagen?
3. In welcher Höhe werden von seiten
ihres Ministeriums Kosten übernommen?
4. Haben Sie den Artikel 7, Abs. 1. der österreichischen Bundesverfassung
(Gleichbehandlung für behinderte Menschen) zur Bedingung einer Mitfinanzierung durch
ihr Ministerium gemacht ?
Wenn ja: wie heißt der genaue Wortlaut diese Vereinbarung im Übereinkommen?
Wenn nein: Was sind die Gründe dafür, daß sie bei der Mitfinanzierung der Badner Bahn
die Bestimmung in der Bundesverfassung nicht einfordern?
5. Werden Sie noch weitere Verhandlungen führen, damit die Badner Bahn dem Artikel 7,
Abs. 1. des B - VG entspricht?
Wenn ja: Was werden Sie bis wann konkret tun?
Wenn nein: Warum nicht?