6085/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

 

betreffend Finanzierung der Badner Bahn

 

Im Jänner 1999 wurde das Übereinkommen zwischen Wien, Niederösterreich und der

Republik Österreich über die Finanzierung des Bahnbetriebes der Badner Bahn getroffen.

In allen bestellten Triebwagen sind die Verkabelungen für eine künftige Hubliftinstallation

bereits vorgesehen. Wiens Finanzstadträtin Mag. Brigitte Ederer ist jedoch gegen den Ankauf

von Einstiegshilfen (Hublifte). Sie lehnt den Einbau von Hubliften aus Kostengründen ab.

 

Im Juli 1997 wurde im Parlament die Gleichstellung behinderter Menschen in der

österreichischen Bundesverfassung beschlossen. Darin bekennt sich die Republik (Bund,

Länder und Gemeinden) dazu, die Gleichbehandlung von behinderten Menschen in allen

Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

 

Die bestellten Triebwagen der Badner Bahn entsprechen nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Ihr

Ministerium hat sich, obwohl die bestellten Triebwagen nicht barrierefrei und daher für

mobilitätsbehinderte Menschen unbenutzbar sind, an der Finanzierung dieses Vorhabens

beteiligt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde bei ihren Verhandlungen mit Wien und Niederösterreich auf die Tatsache, daß die

    neuen Triebwagen der Badner Bahn nicht barrierefrei erreichbar sind, eingegangen?

 

    Wenn ja: Was sind die Argumente dafür, daß die Barrierefreiheit sichtlich kein

    notwendiges Kriterium darstellt?

 

    Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Wie hoch sind die Gesamtkosten der bestellten Triebwagen?

 

3. In welcher Höhe werden von seiten ihres Ministeriums Kosten übernommen?

4. Haben Sie den Artikel 7, Abs. 1. der österreichischen Bundesverfassung

    (Gleichbehandlung für behinderte Menschen) zur Bedingung einer Mitfinanzierung durch

    ihr Ministerium gemacht ?

 

    Wenn ja: wie heißt der genaue Wortlaut diese Vereinbarung im Übereinkommen?

 

    Wenn nein: Was sind die Gründe dafür, daß sie bei der Mitfinanzierung der Badner Bahn

    die Bestimmung in der Bundesverfassung nicht einfordern?

 

5. Werden Sie noch weitere Verhandlungen führen, damit die Badner Bahn dem Artikel 7,

    Abs. 1. des B - VG entspricht?

 

    Wenn ja: Was werden Sie bis wann konkret tun?

 

    Wenn nein: Warum nicht?