6263/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Volker Kier, Klara Motter und PartnerInnen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Psychotherapie auf Krankenschein

 

 

1991 hat der Nationalrat mit der 50. ASVG - Novelle beschlossen, daß die

psychotherapeutische Hilfe der ärztlichen gleichgestellt wird. Seit 1992 haben die

Krankenkassen den gesetzlichen Versorgungsauftrag, die Psychotherapie für

Anspruchsberechtigte zugänglich zu machen. Gleichzeitig mit der 50. ASVG - Novelle wurde

der Beitragssatz angehoben und damit den Sozialversicherungsträgern die nötigen Mittel zur

Verfügung gestellt. Nach 8 Jahren Verhandlungen erfüllen die Krankenkassen diese

Verantwortung noch immer nicht.

 

Anstelle der in der 50. ASVG - Novelle veranschlagten 600 Millionen Schilling pro Jahr

werden tatsächlich nur 250 Millionen Schilling zur psychotherapeutischen

Krankenbehandlung ausgegeben. Dagegen betragen die Kosten für Psychopharmaka bereits

eine Milliarde Schilling, mit Steigerungsraten bis zu 20 Prozent jährlich. Durch rechtzeitige

psychotherapeutische Behandlung - viele Krankheiten entwickeln sich langfristig - könnten

Ausgaben für ÄrztInnen, Spitalsaufenthalte und Medikamente gespart werden. Die Kosten für

eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung werden auf 600 bis 800 Millionen

Schilling pro Jahr geschätzt.

 

Statt dessen bekommt jeder Patient und jede Patientin, der/die einen der österreichweit etwa

1500 bis 1800 niedergelassenen PsychotherapeutInnen aufsucht, einen Zuschuß der

Krankenkasse von nur 300 Schilling, den die Kassen nach eigenem Ermessen festgelegt

haben. Dies ist juristisch umstritten. Dieser Zuschuß deckt etwa nur 40 Prozent der

tatsächlichen Kosten für den/die PatientIn. Die Folge ist, daß dem Großteil der Menschen, die

eine Psychotherapie bräuchten, sie sich aber nicht leisten können, diese Behandlung verwehrt

bleibt.

 

Seit der Festlegung eines Zuschusses von 300 Schilling pro Behandlung durch die

Krankenkassen im Jahr 1992 haben sich die Behandlungskosten für PatientInnen praktisch

ständig erhöht, weil keine Anpassung dieses Zuschusses an die Inflation erfolgte.

Psychotherapie - PatientInnen, die versichert sind, haben von beiden Aspekten einer

Krankenversicherung den Nachteil: Sie sind zwangsversichert und haben dennoch nicht den

Zugang zu einer optimalen Behandlung.

 

Nach den uns vorliegenden Rechtsauskünften ist die derzeit gültige Zuschußregelung unter

den gegebenen Umständen insgesamt fragwürdig. Bei der bevorstehenden Tagung

„Psychotherapie und Recht“ in Salzburg (7./8. Mai 1999) wird diese Frage eingehender

diskutiert werden. Die Antragsteller erwarten daher, daß die Ergebnisse bei der

Anfragebeantwortung berücksichtigt werden.

 

Andererseits leisten teilweise Länderkrankenkassen (z.B. in Salzburg) einen nicht der 50.

ASVG - Novelle entsprechenden höheren „Zuschuß“ für ähnliche allerdings nicht den im

Gesetz vorgesehenen Qualitätskriterien für Psychotherapie unterworfenen - Leistungen von

Ärzten (Psy III Diplome), was - abgesehen von der immer noch ungeklärten Frage der

Gleichwertigkeit von gesetzlicher Psychotherapieausbildung und PSY III Diplomen - auf alle

Fälle eine deutliche Ungleichbehandlung darstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Wie werden die ca. 250 Millionen Schilling für die psychotherapeutische

     Krankenbehandlung von den Kassen ausgegeben (Aufschlüsselung nach Bundesländern

     sowie Zuschüssen an PatientInnen sowie Vereinen, bitte nennen Sie die Vereine

     namentlich und die Höhe der Zuschüsse)?

 

2.  Wie wird ihr Einsatz für psychotherapeutische Krankenbehandlung von den

     Krankenkassen kontrolliert (Zweckwidmung)?

 

3.  Verlangen die Krankenkassen von den PsychotherapeutInnen, die in den Vereinen die

     psychotherapeutische Krankenbehandlung durchführen, spezielle Zusatzqualifikationen,

     zum Beispiel spezielle psychiatrische Erfahrungen? Wenn ja, welche?

 

4.  Im Jahr 1994 wurden die Krankenkassenbeiträge unter anderem mit dem Argument,

     Psychotherapie auf Krankenschein bezahlen zu müssen, angehoben. Die

     Berechnungsbasis waren die 600 Millionen Schilling pro Jahr Ihres Ministeriums. Was ist

     seither mit diesem Geld (immerhin insgesamt ca. 2 Milliarden Schilling), soweit es nicht

     in die psychotherapeutische Krankenbehandlung (ca. 250 Millionen Schilling pro Jahr)

     geflossen ist, geschehen?

 

5.  Wieviel Anträge auf Rückerstattung von Psychotherapiekosten wurden seit 1992 gestellt?

 

6.  Wie gliedern sich diese Kosten nach a) Bundesland, b) Jahren 1992 - 1999, c)

     Diagnosegruppen nach ICD 9?

 

7.  Wieviele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung (inklusive der

     Kodierung nach ICD 9)?