6266/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Volker Kier , Madeleine Petrovic und PartnerInnen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Sozialversicherung für Prostituierte

 

 

Obwohl angeblich „das älteste Gewerbe der Welt", ist Prostitution bis heute weder als eigene

Berufsgruppe noch als Gewerbe gemäß Gewerberecht anerkannt. Die Verträge, die Prostituierte mit

ihren Kunden schließen, sind wegen ,,Sittenwidrigkeit“ nicht rechtsgültig.

Aufgrund des "Selbständigen - Sozialversicherungsgesetzes" sind Prostituierte, wenn sie Einkünfte aus

selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen, in der Sozialversicherung pflichtversichert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.   Wieviele sozialversicherte Prostituierte gibt es (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern und

      Geschlecht)?

 

2.   Wie und wo werden Prostituierte über diese neue Möglichkeit der Sozialversicherung informiert?

 

3.   Welche Möglichkeit haben unselbständig tätige Prostituierte, sich in ihrer beruflichen Tätigkeit

      sozialversichern zu lassen?

 

4.   Wie hoch waren die Leistungen aus der Sozialversicherung und aus der Pensionsversicherung, die

      Prostituierte in den Jahren 1996 bis 1998 erhalten haben?