6283/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend geschlechtsspezifische Auswirkungen von Leistungen der Krankenkassen

 

 

Die Krankenkassen übernehmen nur jene Krankenbehandlungen zur Gänze, bei denen

zwischen ihnen und der Gruppe der behandelnden Personen eine entsprechende

Vereinbarung existiert (Gesamtvertrag). Mit bestimmten Gruppen bestehen solche

Gesamtverträge derzeit nicht, was bedeutet, dass die Kosten für deren Behandlungen den

Versicherten nicht oder nur zu einem geringen Teil von der Krankenkasse rückerstattet

werden. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der PsychotherapeutInnen. Nichtdestotrotz

sind diese Behandlungen Krankenbehandlungen im Sinne des ASVG, das heißt, sie dienen

der Behebung eines „regelwidrigen Körper - oder Geisteszustandes“ (Definition der

Krankheit in § 120 Abs. 1 Z. 1 ASVG), sind zweckmäßig und im Rahmen des

Notwendigen. Gerade diese Krankenbehandlungen werden in überwiegendem Maße von

Frauen in Anspruch genommen.

Durch die 50. ASVG - Novelle 1991 wurde die psychotherapeutisch Behandlung sogar vom

Gesetzgeber ausdrücklich der ärztlichen gleichgestellt und somit der Auftrag zum Abschluss

eines Gesamtvertrages erteilt. Dieser existiert jedoch bis heute nicht.

Auch die behandelnden Personen in den genannten Bereichen sind in der überwiegenden

Anzahl Frauen. Durch das Nichtbestehen eines Gesamtvertrages mit den Krankenkassen

sind sie in einer prekären beruflichen Situation.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wieviele Personen - getrennt nach Geschlecht - haben in den Jahren 95, 96, 97 und 98

    um Ersatz für psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse angesucht?

    Wieviele Einheiten Psychotherapie haben sie pro Jahr - wieder getrennt nach

    Geschlecht - in Anspruch genommen und wieviel davon wurde von der Krankenkasse

    zurückerstattet?

 

2. Ausgehend von Frage 1: Wieviel Geld mussten diese Personen (getrennt nach

    Geschlecht) für Psychotherapie in den genannten Jahren aus der eigenen Tasche

    bezahlen?

3. Ist in Ihren Augen Psychotherapie eine vollwertige Krankenbehandlung im Sinne des

    ASVG? Wenn ja, warum werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlung bis

    heute nicht komplett von den Krankenkassen getragen?

 

4. Wie erklären Sie den Sozialversicherten, dass ihre Krankenversicherung, für die jede/r

    Versicherte Beiträge bezahlt, notwendige psychotherapeutische Krankenbehandlungen,

    obwohl bereits seit Jahren als solche gesetzlich anerkannt, nicht übernimmt?

 

5. Finden Sie es in Ordnung, dass psychotherapeutische Krankenbehandlung in

    Österreich eine Frage der finanziellen Möglichkeiten ist und daher nur von sozial

    Privilegierten in Anspruch genommen werden kann?

 

6. Wie hoch ist der freiwillige Zuschuss der Krankenkassen für

    Psychotherapiebehandlungen? Wird hier danach differenziert, ob der/die behandelnde

    TherapeutIn im Grundberuf Arzt/Ärztin ist oder nicht?

 

7. Im Psychotherapiegesetz ist die Qualifikation der TherapeutInnen ausdrücklich

    gesetzlich geregelt. Wieso fordern die Krankenkassen darüberhinausgehende

    Qualifikationen für PsychotherapeutInnen, um die von ihnen durchgeführten

    Krankenbehandlungen finanziell zu übernehmen?

 

8. In den einzelnen Bundesländern sind die Zuschüsse zur psychotherapeutischen

    Behandlung unterschiedlich hoch. Wie hoch ist der Zuschuss in jedem Bundesland und

    welcher Erklärung gibt es für diese Unterschiede?

 

9. Wieviele eingetragene Psychotherapeuten (Männer) und Psychotherapeutinnen

    (Frauen) gibt es derzeit?

 

10. Woran liegt es genau, dass zwischen den Sozialversicherungsträgern und den

    PsychotherapeutInnen kein Gesamtvertrag existiert?

 

11. Vom ÖBVP (Österr. Bundesverband für Psychotherapie) wurde im Dezember 1998

    ein Kompromissvorschlag für einen Gesamtvertrag vorgelegt, der die meisten

    Kriterien der Krankenkassen anerkennt. Wieso reagierte der Hauptverband nicht auf

    diesen Vorschlag?

 

12. 1992 wurden die Sozialversicherungsbeiträge erhöht, um die Mehrausgaben für die

    (damals in Kürze erwarteten) Kosten für psychotherapeutische Behandlungen abdecken

    zu können. Zu diesen Ausgaben ist es aber - mangels Gesamtvertrag mit den

    PsychotherapeutInnen - bis heute nicht gekommen. Wo ist dieses Geld hingeflossen?