6284/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Ungleichbehandlung im Bereich der Rehabilitation
Der Umfang und die Qualität der Rehabilitation (medizinisch, sozial und beruflich) und die
Versorgung mit Hilfsmitteln sind in Österreich von der Ursache einer Behinderung (Arbeits -
oder Freizeitunfall, Erkrankung oder Behinderung von Geburt an) abhängig.
Während nach einem Arbeitsunfall die Versicherten sehr gute Rehabilitationsmöglichkeiten
haben und vorbildlich mit Hilfsmitteln versorgt werden, sieht die Situation für Menschen,
die einen Freizeitunfall erlitten haben, schlechter aus. Es gibt gravierende Unterschiede
sowohl in der Hilfmittelversorgung als auch bei der beruflichen und sozialen
Rehabilitation. Mehrere Kostenträger (Gebietskrankenkasse bzw.
Pensionsversicherungsanstalten und Länder) sind zuständig und geben lediglich Zuschüsse.
Die Betroffenen sind gezwungen, fehlende Mittel (etwa für teurere Hilfsmittel wie
Badelifter) bei anderen Stellen wie Nationalfonds oder Hilfsorganisationen aufzutreiben.
Die Menschen werden in eine Bittstellerrolle gedrängt.
Für Menschen, die durch Erkrankung behindert wurden, oder von Geburt an behindert sind,
gibt es keine gesetzlichen Rehabilitationleistungen. Ebenso gibt es für Menschen mit
psychischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen keine Rehabilitationseinrichtungen.
Dadurch, daß etwa zwischen Arbeits - und Freizeitunfall sowie Behinderung durch
Erkrankung oder von Geburt an unterschieden wird, wird ein Mehrklassensystem in der
beruflichen und sozialen Rehabilitation geschaffen.
Eine Abkehr vom Kausalitätsprinzip hin zum Finalitätsprinzip wäre notwendig, um die
Ungleichbehandlung von behinderten Menschen zu beseitigen.
Es sollte ein Rechtsanspruch auf Erlangung der persönlichen Kompetenz (Rehabilitation)
geschaffen werden, vom Kosten - Nutzen - Prinzip in der Rehabilitation abgegangen werden
und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rehabilitationträgern verbessert
werden.
Nicht die Ursache, sondern die Bedürfnisse von behinderten Menschen sollen der Maßstab
für Rehabilitationsleistungen sein.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Sind Sie bereit, die bestehenden Unterschiede im Bereich der Rehabilitation zu
beseitigen?
2) Wie können Sie sich eine Beseitigung der Benachteiligung der Menschen, die einen
Freizeitunfall erlitten haben, oder durch (psychische) Krankheit oder seit Geburt
behindert sind, vorstellen?
3) Wäre es für Sie ein gangbarer Weg, die Einrichtungen und Leistungen der
Unfallversicherung (AUVA) auch für die oben beschriebenen Personengruppe zu
öffnen?
4) Wie können Sie sich einen derartigen Systemumbau vorstellen?
5) Sind Sie bereit, im Bereich der Rehabilitation vom Kausalitätsprinzip zum
Finalitätsprinzip überzugehen, also nicht die Ursache, sondern die Art einer
Behinderung und die Bedürfnisse der Behinderten in den Mittelpunkt zu stellen?
6) Seit der 50. ASVG - Novelle ist die Krankenkasse per Gesetz für Rehabilitation
zuständig. Leider hat sich die Situation für die Versicherten seither ständig
verschlechtert. Obwohl der Hilfsmittelkatalog zahlenmäßig erweitert wurde, wurden
seither immer weniger Hilfsmittel bewilligt.
Wie erklären Sie diese Entwicklung und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?