6284/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Ungleichbehandlung im Bereich der Rehabilitation

 

 

Der Umfang und die Qualität der Rehabilitation (medizinisch, sozial und beruflich) und die

Versorgung mit Hilfsmitteln sind in Österreich von der Ursache einer Behinderung (Arbeits -

oder Freizeitunfall, Erkrankung oder Behinderung von Geburt an) abhängig.

Während nach einem Arbeitsunfall die Versicherten sehr gute Rehabilitationsmöglichkeiten

haben und vorbildlich mit Hilfsmitteln versorgt werden, sieht die Situation für Menschen,

die einen Freizeitunfall erlitten haben, schlechter aus. Es gibt gravierende Unterschiede

sowohl in der Hilfmittelversorgung als auch bei der beruflichen und sozialen

Rehabilitation. Mehrere Kostenträger (Gebietskrankenkasse bzw.

Pensionsversicherungsanstalten und Länder) sind zuständig und geben lediglich Zuschüsse.

Die Betroffenen sind gezwungen, fehlende Mittel (etwa für teurere Hilfsmittel wie

Badelifter) bei anderen Stellen wie Nationalfonds oder Hilfsorganisationen aufzutreiben.

Die Menschen werden in eine Bittstellerrolle gedrängt.

Für Menschen, die durch Erkrankung behindert wurden, oder von Geburt an behindert sind,

gibt es keine gesetzlichen Rehabilitationleistungen. Ebenso gibt es für Menschen mit

psychischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen keine Rehabilitationseinrichtungen.

Dadurch, daß etwa zwischen Arbeits - und Freizeitunfall sowie Behinderung durch

Erkrankung oder von Geburt an unterschieden wird, wird ein Mehrklassensystem in der

beruflichen und sozialen Rehabilitation geschaffen.

Eine Abkehr vom Kausalitätsprinzip hin zum Finalitätsprinzip wäre notwendig, um die

Ungleichbehandlung von behinderten Menschen zu beseitigen.

Es sollte ein Rechtsanspruch auf Erlangung der persönlichen Kompetenz (Rehabilitation)

geschaffen werden, vom Kosten - Nutzen - Prinzip in der Rehabilitation abgegangen werden

und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rehabilitationträgern verbessert

werden.

Nicht die Ursache, sondern die Bedürfnisse von behinderten Menschen sollen der Maßstab

für Rehabilitationsleistungen sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

 

 

1) Sind Sie bereit, die bestehenden Unterschiede im Bereich der Rehabilitation zu

    beseitigen?

 

2) Wie können Sie sich eine Beseitigung der Benachteiligung der Menschen, die einen

    Freizeitunfall erlitten haben, oder durch (psychische) Krankheit oder seit Geburt

    behindert sind, vorstellen?

 

3) Wäre es für Sie ein gangbarer Weg, die Einrichtungen und Leistungen der

    Unfallversicherung (AUVA) auch für die oben beschriebenen Personengruppe zu

    öffnen?

 

4) Wie können Sie sich einen derartigen Systemumbau vorstellen?

 

5) Sind Sie bereit, im Bereich der Rehabilitation vom Kausalitätsprinzip zum

    Finalitätsprinzip überzugehen, also nicht die Ursache, sondern die Art einer

    Behinderung und die Bedürfnisse der Behinderten in den Mittelpunkt zu stellen?

 

6) Seit der 50. ASVG - Novelle ist die Krankenkasse per Gesetz für Rehabilitation

    zuständig. Leider hat sich die Situation für die Versicherten seither ständig

    verschlechtert. Obwohl der Hilfsmittelkatalog zahlenmäßig erweitert wurde, wurden

    seither immer weniger Hilfsmittel bewilligt.

    Wie erklären Sie diese Entwicklung und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?