6316/J XX.GP
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister Wissenschaft und Verkehr
betreffend mitteleuropäische Flugverkehrskontrollzentrale „Donauplatte“ im Rahmen des
CEATS - Projektes
Von der 2006 geplante Flugsicherungszentrale für Mitteleuropa, die Überflüge in mehr als
9000 Metern überwachen soll, verspricht man sich eine Begradigung und Kostensenkung des
Flugverkehrs. Beide Annahmen erscheinen derzeit als verfehlt, da Flugrouten bereits mit dem
neuen Luftstraßenstruktur 1999 begradigt wurden und die Navigationskosten vor allem im
unteren Luftraum anfallen, der nach wie vor nicht zentralisiert werden kann. Derzeit verfügt
Österreich über die technisch fortschrittlichste Flugsicherung und könnte für alle in Frage
kommenden Länder die Kontrolle über den oberen Luftraum übernehmen. Bei den
diesbezügkchen Verhandlungen kristallisierte sich ein EUROCONTROL - Projekt (CEATS)
heraus, das zunächst Wien als besten Standort auswies, jedoch schließlich vier Standorte:
Wien, Prag, Budapest und Rimini) vorschlug. Damit verringert sich nicht nur der Einfluß
Österreichs, sondern auch die Chance Arbeitsplätze im Bereich der Flugsicherung in Wien zu
halten. Außerdem dominieren NATO - Staaten und amerikanische EDV - Flugsicherungssysteme
von geringerem Standard als das bisherige österreichische.
Vor allem würde das CEATS - Projekt zu einem massiven Einnahmerückgang (bis zu 55%) bei
der AUSTRO CONTROL GmbH führen, der kaum durch steigenden Flugverkehr
ausgeglichen werden könnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde das CEATS - Projekt direkt auf Ihre Weisung hin vorangetrieben? Wenn nicht,
warum wurden dann die unter Verkehrsminister Klima eingestellten Verhandlungen wieder
aufgenommen und die Geschäftsführung nicht eingebunden?
2. Welche Kosten - Nutzenrechnung liegt vor.? Wenn nicht, warum nicht?
3. Warum soll ein Neubau auf der Donauplatte angestrebt werden, wenn die vorhandene
Kontrollzentrale Wien im 3. Bezirk über eine ausreichende Kapazität verfügt?
4. Wie rechtfertigen Sie des Ankauf des Grundstückes in einer Höhe von 200 Millionen
Schilling, das dann kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, vor allem angesichts eines
Steuerausfalls von 100 Millionen aufgrund des exterritorialen Status der CEATS?
5. Auf welche Berechnungen Stützt sich die Aussage, daß 400 neue Arbeitsplätze geschaffen
würden?
6. Kann das ins Auge gefaßte Grundstück überhaupt ausgegliedert werden? Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage?
7. Können aufgrund des Austro Control Gesetzes gewisse Aufgaben ohne Gesetzesänderung
abgegeben werden? Wenn ja, mit auf welcher Rechtsbasis?
7. Welche Auswirkungen (arbeitsmarktpolitische und finanzielle) hätte das CEATS - Projekt auf
die AUSTRO CONTROL?
8. Wie lassen sich die Bestrebungen der CEATS - Staaten nach Effizienzsteigerung und
Kosteneinsparung mit Ihrer Aussage (5447/AB Frage 6) in Einklang bringen, nach der es
bei der ACG zu keinen Kündigungen kommen soll?
9. Sehen Sie es als mit dem Status der Neutralität vereinbar, daß Österreich seinen Luftraum
zusammen mit NATO - Staaten kontrollieren läßt? Inwieweit ist die Abtretung von
Luftraum mit dem Neutralitätsgesetz vereinbar?
10. Erscheint Ihnen die personelle Verbindung der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der
ACG mit einer hauptamtlichen beruflichen Position im Verkehrsministerium, Sektion
Luftfahrt, vereinbar? Vor allem im Hinblick darauf, daß im Ministerium Überflugs - und
Anfluggebühren festgesetz werden die im Rahmen der Tätigkeit der ACG zu entrichten
sind?
11. In welchen weiteren Aufsichtsräten ist Dr. Stadler vertreten, sind diese Funktionen mit
seinen beruflichen Tätigkeiten vereinbar?