6316/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend mitteleuropäische Flugverkehrskontrollzentrale „Donauplatte“ im Rahmen des

CEATS - Projektes

 

Von der 2006 geplante Flugsicherungszentrale für Mitteleuropa, die Überflüge in mehr als

9000 Metern überwachen soll, verspricht man sich eine Begradigung und Kostensenkung des

Flugverkehrs. Beide Annahmen erscheinen derzeit als verfehlt, da Flugrouten bereits mit dem

neuen Luftstraßenstruktur 1999 begradigt wurden und die Navigationskosten vor allem im

unteren Luftraum anfallen, der nach wie vor nicht zentralisiert werden kann. Derzeit verfügt

Österreich über die technisch fortschrittlichste Flugsicherung und könnte für alle in Frage

kommenden Länder die Kontrolle über den oberen Luftraum übernehmen. Bei den

diesbezügkchen Verhandlungen kristallisierte sich ein EUROCONTROL - Projekt (CEATS)

heraus, das zunächst Wien als besten Standort auswies, jedoch schließlich vier Standorte:

Wien, Prag, Budapest und Rimini) vorschlug. Damit verringert sich nicht nur der Einfluß

Österreichs, sondern auch die Chance Arbeitsplätze im Bereich der Flugsicherung in Wien zu

halten. Außerdem dominieren NATO - Staaten und amerikanische EDV - Flugsicherungssysteme

von geringerem Standard als das bisherige österreichische.

Vor allem würde das CEATS - Projekt zu einem massiven Einnahmerückgang (bis zu 55%) bei

der AUSTRO CONTROL GmbH führen, der kaum durch steigenden Flugverkehr

ausgeglichen werden könnte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wurde das CEATS - Projekt direkt auf Ihre Weisung hin vorangetrieben? Wenn nicht,

    warum wurden dann die unter Verkehrsminister Klima eingestellten Verhandlungen wieder

    aufgenommen und die Geschäftsführung nicht eingebunden?

 

2. Welche Kosten - Nutzenrechnung liegt vor.? Wenn nicht, warum nicht?

 

3. Warum soll ein Neubau auf der Donauplatte angestrebt werden, wenn die vorhandene

    Kontrollzentrale Wien im 3. Bezirk über eine ausreichende Kapazität verfügt?

 

4. Wie rechtfertigen Sie des Ankauf des Grundstückes in einer Höhe von 200 Millionen

    Schilling, das dann kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, vor allem angesichts eines

    Steuerausfalls von 100 Millionen aufgrund des exterritorialen Status der CEATS?

 

5. Auf welche Berechnungen Stützt sich die Aussage, daß 400 neue Arbeitsplätze geschaffen

    würden?

 

6. Kann das ins Auge gefaßte Grundstück überhaupt ausgegliedert werden? Aufgrund welcher

    Rechtsgrundlage?

 

7. Können aufgrund des Austro Control Gesetzes gewisse Aufgaben ohne Gesetzesänderung

    abgegeben werden? Wenn ja, mit auf welcher Rechtsbasis?

 

7. Welche Auswirkungen (arbeitsmarktpolitische und finanzielle) hätte das CEATS - Projekt auf

    die AUSTRO CONTROL?

8. Wie lassen sich die Bestrebungen der CEATS - Staaten nach Effizienzsteigerung und

    Kosteneinsparung mit Ihrer Aussage (5447/AB Frage 6) in Einklang bringen, nach der es

    bei der ACG zu keinen Kündigungen kommen soll?

 

9. Sehen Sie es als mit dem Status der Neutralität vereinbar, daß Österreich seinen Luftraum

    zusammen mit NATO - Staaten kontrollieren läßt? Inwieweit ist die Abtretung von

    Luftraum mit dem Neutralitätsgesetz vereinbar?

 

10. Erscheint Ihnen die personelle Verbindung der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der

      ACG mit einer hauptamtlichen beruflichen Position im Verkehrsministerium, Sektion

      Luftfahrt, vereinbar? Vor allem im Hinblick darauf, daß im Ministerium Überflugs - und

      Anfluggebühren festgesetz werden die im Rahmen der Tätigkeit der ACG zu entrichten

      sind?

 

11. In welchen weiteren Aufsichtsräten ist Dr. Stadler vertreten, sind diese Funktionen mit

      seinen beruflichen Tätigkeiten vereinbar?