6335/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Ridi Steibl
und Kolleginnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend der sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern.
Seit einigen Jahren geht die Zahl der übernommenen Pflegekinder im Verhältnis
zur institutionellen Unterbringung stark zurück. Dieser Rückgang ist sicherlich
von mehreren Faktoren abhängig; wobei ein wesentlicher Grund die mangelnde
sozialrechtliche Absicherung der Pflegeeltern zu sein scheint.
Nicht selten verzichten Pflegeeltern bei Übernahme ihrer psychosozialen
Elternschaft auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit zum Wohle des Kindes.
Derzeit besteht für.. diese Gruppe die Möglichkeit der Selbstversicherung in der
Pensionsversicherung.
Obwohl andere begünstigte Gruppen, etwa Eltern schwerstbehinderter Kinder
oder Pflegepersonen, die aufgrund des Volleinsatzes in der Pflege und Betreuung
keinem Erwerbsberuf nachgehen können, sehr wohl sozialrechtlich abgesichert
sind (§1 8a ASVG), sind Pflegeeltern derzeit von dieser Regelung ausgenommen.
Auch können sie nicht immer die Ersatzzeiten der Kindererziehung für die
Pension lukrieren, da die Übernahme in die Pflege überwiegend nach dem
vollendeten vierten Lebensjahr stattfindet. Und im Gegensatz zu Tagesmüttern
haben Pflegeeltern kein Berufsbild und auch keine Bezahlung, obwohl sie eine
24 - Stunden Betreuung anbieten und sozusagen auch keinen Urlaub beanspruchen.
Gerade durch den engagierten Einsatz der Pflegeeltern kann bei Pflegekindschaft
im Rahmen der Jugendwohlfahrt eine starke psychosoziale und gesellschaftliche
Benachteiligung ausgeglichen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministern für.. Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage
1. Immer weniger Erwachsene sind bereit, Kinder in Pflege zu nehmen, obwohl
gerade diese Art der Betreuung für Kinder vorteilhafter ist als ein
Heimaufenthalt. Wie wollen Sie diesem Trend entgegenwirken?
2. Kinder, die in staatlichen Heimen erzogen werden, kosten zum einen dem Staat
viel Geld, zum anderen ist eine Unterbringung in Heimen für. die kindliche
Entwicklung keinesfalls ideal. Übernehmen Pflegeeltern diese Aufgabe,
übernehmen sie somit eine große gesellschaftliche Aufgabe. Wie wird dies
honoriert?
3. Warum wird den Pflegeeltern eine sozialrechtliche Absicherung, wie sie etwa
den Eltern schwerstbehinderter Kinder oder den Tagesmüttern zusteht,
verwehrt?
4. Was steht der Einbeziehung der Pflegeeltern in den § 1 8a ASVG entgegen?
5. Oft werden Pflegekinder erst nach dem vierten Lebensjahr in Pflege
genommen, wodurch die Pflegeeltern derzeit keine Möglichkeit haben,
Ersatzzeiten für die Kindererziehung für die Pension zu lukrieren. inwieweit
können die rechtlichen Rahmebedingungen angepaßt werden, damit diese
Diskriminierung ein Ende hat?
6. Pflegeelternschaft ist nicht nur eine Berufung, sondern in gewissem Sinne auch
ein Beruf Allerdings ein Beruf ohne Einkommen. Trotzdem sollte nicht
vergessen werden, daß auch Pflegeeltern eine entsprechende Altersversorgung
bedürfen. Derzeit besteht die Möglichkeit der freiwilligen
Pensionsversicherung, die Beiträge ohne Einkommen zu bezahlen grenzt nicht
selten ans Unmögliche. Wie kann die Altersvorsorge von Pflegeeltern geregelt
werden?
7. Tagesmütter haben ein Berufsbild und gehen einer Erwerbsarbeit nach.
Pflegeeltern erhalten in der Steiermark ein Pflegeelterngeld in der Höhe von
5.060 öS für Kinder unter 12 Jahren und 5.570 öS für Kinder über 12 Jahre.
Was rechtfertigt den sozialrechtlichen Unterschied zwischen Pflegeeltern und
Tagesmüttern?