6335/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kolleginnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend der sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern.

 

 

Seit einigen Jahren geht die Zahl der übernommenen Pflegekinder im Verhältnis

zur institutionellen Unterbringung stark zurück. Dieser Rückgang ist sicherlich

von mehreren Faktoren abhängig; wobei ein wesentlicher Grund die mangelnde

sozialrechtliche Absicherung der Pflegeeltern zu sein scheint.

 

Nicht selten verzichten Pflegeeltern bei Übernahme ihrer psychosozialen

Elternschaft auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit zum Wohle des Kindes.

Derzeit besteht für.. diese Gruppe die Möglichkeit der Selbstversicherung in der

Pensionsversicherung.

 

Obwohl andere begünstigte Gruppen, etwa Eltern schwerstbehinderter Kinder

oder Pflegepersonen, die aufgrund des Volleinsatzes in der Pflege und Betreuung

keinem Erwerbsberuf nachgehen können, sehr wohl sozialrechtlich abgesichert

sind (§1 8a ASVG), sind Pflegeeltern derzeit von dieser Regelung ausgenommen.

Auch können sie nicht immer die Ersatzzeiten der Kindererziehung für die

Pension lukrieren, da die Übernahme in die Pflege überwiegend nach dem

vollendeten vierten Lebensjahr stattfindet. Und im Gegensatz zu Tagesmüttern

haben Pflegeeltern kein Berufsbild und auch keine Bezahlung, obwohl sie eine

24 - Stunden Betreuung anbieten und sozusagen auch keinen Urlaub beanspruchen.

 

Gerade durch den engagierten Einsatz der Pflegeeltern kann bei Pflegekindschaft

im Rahmen der Jugendwohlfahrt eine starke psychosoziale und gesellschaftliche

Benachteiligung ausgeglichen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministern für.. Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage

 

1. Immer weniger Erwachsene sind bereit, Kinder in Pflege zu nehmen, obwohl

    gerade diese Art der Betreuung für Kinder vorteilhafter ist als ein

    Heimaufenthalt. Wie wollen Sie diesem Trend entgegenwirken?

 

2. Kinder, die in staatlichen Heimen erzogen werden, kosten zum einen dem Staat

    viel Geld, zum anderen ist eine Unterbringung in Heimen für. die kindliche

    Entwicklung keinesfalls ideal. Übernehmen Pflegeeltern diese Aufgabe,

    übernehmen sie somit eine große gesellschaftliche Aufgabe. Wie wird dies

    honoriert?

 

3. Warum wird den Pflegeeltern eine sozialrechtliche Absicherung, wie sie etwa

    den Eltern schwerstbehinderter Kinder oder den Tagesmüttern zusteht,

    verwehrt?

 

4. Was steht der Einbeziehung der Pflegeeltern in den § 1 8a ASVG entgegen?

 

5. Oft werden Pflegekinder erst nach dem vierten Lebensjahr in Pflege

    genommen, wodurch die Pflegeeltern derzeit keine Möglichkeit haben,

    Ersatzzeiten für die Kindererziehung für die Pension zu lukrieren. inwieweit

    können die rechtlichen Rahmebedingungen angepaßt werden, damit diese

    Diskriminierung ein Ende hat?

 

6. Pflegeelternschaft ist nicht nur eine Berufung, sondern in gewissem Sinne auch

    ein Beruf Allerdings ein Beruf ohne Einkommen. Trotzdem sollte nicht

    vergessen werden, daß auch Pflegeeltern eine entsprechende Altersversorgung

    bedürfen. Derzeit besteht die Möglichkeit der freiwilligen

    Pensionsversicherung, die Beiträge ohne Einkommen zu bezahlen grenzt nicht

    selten ans Unmögliche. Wie kann die Altersvorsorge von Pflegeeltern geregelt

    werden?

 

7. Tagesmütter haben ein Berufsbild und gehen einer Erwerbsarbeit nach.

    Pflegeeltern erhalten in der Steiermark ein Pflegeelterngeld in der Höhe von

    5.060 öS für Kinder unter 12 Jahren und 5.570 öS für Kinder über 12 Jahre.

   Was rechtfertigt den sozialrechtlichen Unterschied zwischen Pflegeeltern und

   Tagesmüttern?