6342/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schulsachaufwand für Lehrlinge des BFI Oberwart
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilte gem. § 30 Abs. 1
des Berufsausbildungsgesetzes dem Berufsförderungsinstitut Oberwart die Bewilligung
zur Führung einer besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung.
Dies führt dazu, daß für Lehrlinge, die im BFI Burgenland im Standort Oberwart
ausgebildet werden und im Zuge dieser Ausbildung Lehrgänge in der
Landesberufsschule Eisenstadt besucht haben, die Gemeinde Oberwart
Schulerhaltungsbeiträge gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bgld.
Pflichtschulgesetzes zur Vorschreibung gebracht wurden.
Insgesamt besuchten 16 der 95 Lehrlinge des Berufsförderungsinstitutes Oberwart die
Landesberufsschule Eisenstadt und sind nicht in der Gemeinde Oberwart beheimatet.
Trotzdem wurde der Gemeinde Oberwart für sämtliche 95 Schüler ein
Schulsachaufwand pro Schüler und Woche von öS 1.206,-, insgesamt also öS 925.002,-
in Rechnung gestellt.
Demnach wurden auch jene 16 Schüler in die Berechnungsgrundlage des
Schulsachaufwandes 1998 eingerechnet, die die Landesberufsschule Eisenstadt
besuchten und nicht aus Oberwart kommen.
Die Gemeinde Oberwart beantragte daraufhin eine Abänderung, daß jene 16 Lehrling
des BFI, die die Landesberufsschule Eisenstadt besuchten, nicht in die
Berechnungsgrundlage miteinbezogen werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen dieser eingangs geschilderte Umstand bekannt?
2. Liegt in dem geschilderten Fall eine Beitragsverpflichtung der Gemeinde Oberwart
für Lehrlinge, die weder in Oberwart beheimatet sind noch die dortigen
Schuleinrichtungen besuchen, vor?
3. Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, daß die Gemeinde Oberwart den
Schulsachaufwand für 16 Lehrlinge zu tragen hat, obwohl diese Lehrlinge aus
anderen Gemeinden kommen und die Landesberufsschule in Eisenstadt besuchen?
Falls ja, wodurch wird dies begründet?
Falls nein, was werden
Sie dagegen unternehmen?
4. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Kosten für jene Lehrlinge die in besonderen
Ausbildungseinrichtungen ihre Ausbildung genießen, vom Bund übernommen
werden?
Wenn ja, wie und wann wird dies der Fall sein?
Wenn nein, warum nicht?