6343/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Schulsachaufwand für Lehrlinge des BFI Oberwart

 

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilte gem. § 30 Abs. 1

des Berufsausbildungsgesetzes dem Berufsförderungsinstitut Oberwart die Bewilligung

zur Führung einer besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung.

Dies führt dazu, daß für Lehrlinge, die im BFI Burgenland im Standort Oberwart

ausgebildet werden und im Zuge dieser Ausbildung Lehrgänge in der

Landesberufsschule Eisenstadt besucht haben, die Gemeinde Oberwart

Schulerhaltungsbeiträge gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bgld.

Pflichtschulgesetzes zur Vorschreibung gebracht wurden.

Insgesamt besuchten 16 der 95 Lehrlinge des Berufsförderungsinstitutes Oberwart die

Landesberufsschule Eisenstadt und sind nicht in der Gemeinde Oberwart beheimatet.

Trotzdem wurde der Gemeinde Oberwart für sämtliche 95 Schüler ein

Schulsachaufwand pro Schüler und Woche von öS 1.206,-, insgesamt also öS 925.002,-

in Rechnung gestellt.

Demnach wurden auch jene 16 Schüler in die Berechnungsgrundlage des

Schulsachaufwandes 1998 eingerechnet, die die Landesberufsschule Eisenstadt

besuchten und nicht aus Oberwart kommen.

Die Gemeinde Oberwart beantragte daraufhin eine Abänderung, daß jene 16 Lehrling

des BFI, die die Landesberufsschule Eisenstadt besuchten, nicht in die

Berechnungsgrundlage miteinbezogen werden.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Ist Ihnen dieser eingangs geschilderte Umstand bekannt?

 

2. Liegt in dem geschilderten Fall eine Beitragsverpflichtung der Gemeinde Oberwart

    für Lehrlinge, die weder in Oberwart beheimatet sind noch die dortigen

    Schuleinrichtungen besuchen, vor?

 

3. Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, daß die Gemeinde Oberwart den

    Schulsachaufwand für 16 Lehrlinge zu tragen hat, obwohl diese Lehrlinge aus

    anderen Gemeinden kommen und die Landesberufsschule in Eisenstadt besuchen?

    Falls ja, wodurch wird dies begründet?

    Falls nein, was werden Sie dagegen unternehmen?

4. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Kosten für jene Lehrlinge die in besonderen

    Ausbildungseinrichtungen ihre Ausbildung genießen, vom Bund übernommen

    werden?

    Wenn ja, wie und wann wird dies der Fall sein?

    Wenn nein, warum nicht?