6346/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser, Mag. Haupt
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend
Fragebogen der Gebietskrankenkasse
Österreichische Unternehmer werden offensichtlich nicht nur durch wirtschafts -
feindliche Gesetze und Verordnungen an ihrer unternehmerischen Tätigkeit behindert,
sondern auch durch Fragebögen der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse.
Der in der Beilage übermittelte Fragebogen ist ein Musterbeispiel dafür, wie die
Sozialversicherung über die reguläre Beschäftigung von Familienangehörigen denkt.
Dieser von Unterstellungen strotzende Erhebungsbogen der Gebietskrankenkasse ist
ein Beweis für deren schikanösen Praktiken.
Zum Zahlen von Beiträgen ist man erwünscht aber bitte keine Ansprüche stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Warum wurde in diesem Fall, mittels Erhebungsbogen, eine Prüfung durchgeführt
ob die angemeldete Ehegattin als Dienstnehmerin im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zu qualifizieren ist?
2. Warum wurde die erstattete Dienstnehmeranmeldung nur mit Vorbehalt
entgegengenommen?
3. Warum wird dem österreichischen Arbeitgeber unterstellt, daß die angemeldete
Ehegattin gar nicht arbeitet?
4. Finden Sie den beiliegenden Fragebogen frauen- und konsumentenfeindlich?
5. Werden Sie etwas unternehmen damit derartige Erhebungsbögen in Zukunft nicht
mehr vorkommen?
Wenn ja, wie werden Sie vorgehen?
Wenn nein, warum nicht?
Beilage konnte nicht gescannt werden!!