6346/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haigermoser, Mag. Haupt

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend

 

Fragebogen der Gebietskrankenkasse

 

Österreichische Unternehmer werden offensichtlich nicht nur durch wirtschafts -

feindliche Gesetze und Verordnungen an ihrer unternehmerischen Tätigkeit behindert,

sondern auch durch Fragebögen der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse.

 

Der in der Beilage übermittelte Fragebogen ist ein Musterbeispiel dafür, wie die

Sozialversicherung über die reguläre Beschäftigung von Familienangehörigen denkt.

 

Dieser von Unterstellungen strotzende Erhebungsbogen der Gebietskrankenkasse ist

ein Beweis für deren schikanösen Praktiken.

Zum Zahlen von Beiträgen ist man erwünscht aber bitte keine Ansprüche stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.  Warum wurde in diesem Fall, mittels Erhebungsbogen, eine Prüfung durchgeführt

     ob die angemeldete Ehegattin als Dienstnehmerin im Sinne des § 4 Abs. 2 des

     Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zu qualifizieren ist?

 

2.  Warum wurde die erstattete Dienstnehmeranmeldung nur mit Vorbehalt

     entgegengenommen?

 

3.  Warum wird dem österreichischen Arbeitgeber unterstellt, daß die angemeldete

     Ehegattin gar nicht arbeitet?

 

4.  Finden Sie den beiliegenden Fragebogen frauen- und konsumentenfeindlich?

 

5.  Werden Sie etwas unternehmen damit derartige Erhebungsbögen in Zukunft nicht

     mehr vorkommen?

     Wenn ja, wie werden Sie vorgehen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!