6416/J XX.GP
der Abgeordneten Brix
und Kollegen
an den Herrn Wirtschaftsminister
betreffend Lehrberuf Bühnentechniker
Auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die
Berufsausbildungsgesetz - Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, kann der Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten die Berufsausbildung in zahlreichen Lehrberufen rechtlich
regeln.
Mehrere Verordnungen sind bereits ergangen. Leider fehlt bis heute die diesbezügliche
Verordnung zum Lehrberuf Bühnentechniker. Das Berufsfeld des Bühnentechnikers umfaßt
einen großen Bereich im für das Kulturland Österreich so wichtigen Bühnen - und
Veranstaltungswesen. Um eine sinnvolle, zielgerichtete, planbare und vor allem effiziente
Ausbildung des Bühnentechnikers garantieren zu können, bedarf es dringend einer
entsprechenden Verordnung.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
1. Was sind die Gründe dafür, daß die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf
Bühnentechniker noch nicht vorliegt?
2. Wird an dieser Verordnung gearbeitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird die
Verordnung erlassen werden?
3. Wie ist Ihre Haltung zum Vorschlag der Österreichischen Theatertechnischen
Gesellschaft, als Lehrbetriebe hauptsächlich Theater bzw. Fernsehstudios, die eine
entsprechende Infrastruktur aufweisen, heranzuziehen, um eine sinnvolle, zielgerichtete
und vor allem effiziente Ausbildung des Bühnentechnikers garantieren zu können?
4. Mit wie vielen Lehrlingen ist Ihrer Einschätzung nach voraussichtlich zu rechnen?
5. Ist Ihnen die Situation in Deutschland bekannt, wo dieser Lehrberuf bereits seit 1998
angeboten wird, und wo bereits im zweiten Jahr die Anzahl der Lehrstellen verdoppelt
wird? Erwarten Sie für Österreich eine ähnliche Entwicklung? Wenn ja, wie werden Sie
diese Erfahrungen in Ihrer Verordnung bereits mitberücksichtigen? Wenn nein, warum
nicht?