6422/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Genehmigungen von Baustellenampeln im allgemeinen und im Tauerntunnel im

besonderen

 

 

Die Genehmigung der Baustellenampel im Tauerntunnel, vor der es Anfang Juni zu einem

Auffahrunfall kam, der eine Katastrophe auslöste, sorgt noch weiter für Unklarheit.

 

So sollen die Bescheide der Bezirksbehörde Tamsweg (6.10.1998) und Sankt Johann/Pongau

Verkehrssignalanlagen nur an den Tunnelportalen zugelassen haben, also keine Genehmigung

für eine Verkehrsampel innerhalb des Tunnels erteilt haben.

 

Die Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG) erklärte hingegen immer

wieder, daß die Genehmigung für die Baustellenampel innerhalb des Tauerntunnels vom

Verkehrsministerium kam. Dies bestreitet wiederum das Verkehrsministerium.

 

Die Genehmigung soll auf Wunsch der Gendamerie erteilt worden sein, um Megastaus, die im

Vorjahr bei der wechselweisen Sperre der Richtungsfahrbahnen an den Portalen aufgetreten

waren, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder der „Regelplan“ auf,

der die Stationierung der Ampeln direkt vor und hinter der Baustelle vorsieht. Diese Tatsache

läßt darauf schließen, daß bei Genehmigungen von Verkehrssignalanlagen keiner so richtig

weiß, wer wirklich zuständig ist und was die andere Behörde tut. Glaubt man den

Medienberichten sind mehrere Ministerien zuständig, aber kein Minister fühlt sich in

irgendeiner Form verantwortlich, ein wohl seltsamer Zustand.

 

Um etwas „Licht ins Dunkel in diesen Kompetenz Wirr - Warr“ zu bringen und um die

entsprechenden Lehren für die Zukunft zu ziehen, stellen in diesem Zusammenhang die

unterfertigten Abgeordneten die nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

 

1. Welche Behörde(n) bzw. welche(s) Ministerium(en) waren beim Genehmigungsverfahren

    für das Aufstellen der Baustellenampel im Tauerntunnel eingebunden?

 

2. Gibt es eine Dokumentation über das Genehmigungsverfahren im konkreten Fall der

    Ampel im Tauerntunnel?

 

3. Wenn ja, werden Sie diese den anfragenden Abgeordneten zur Verfügung stellen?

 

4. Wenn nein, werden Sie eine solche erstellen lassen?

5. Welche Genehmigungen im Zusammenhang mit der Baustellenampel am (im)

    Tauerntunnel wurden von Ihrem Ministerium wann und in welcher Form erteilt?

 

6. Ist die Aussage der ÖSAG richtig, daß das Verkehrsministerium die Verlegung der

    Baustellenampel in das Innere des Tunnels genehmigt hat? Wenn ja, mit welchem

    Bescheid erfolgte diese Genehmigung?

 

7. Sind Ihnen die Bescheide der BH Tamsweg und St. Johann/Pg. bekannt? Wenn ja, wie

    lautet der konkrete Inhalt dieser Bescheide?

 

8. Wurden diese Bescheide ordnungsgemäß umgesetzt oder gab es Abweichungen, wenn ja,

    welche und von wem sind diese zu verantworten?

 

9. Sind aus Ihrer Sicht beim Genehmigungsverfahren Fehler unterlaufen, wenn ja welche

    und wer hat sie zu verantworten?

 

10. Wer hat die Verlegung der Baustellenampel von den Portalen in das Innere des

     Tauerntunnels gefordert, beantragt, bewilligt und veranlaßt?

 

11. Wurden aus Ihrer Sicht alle erforderlichen Genehmigungen für eine Verlegung der Ampel

      in das Innere des Tunnels eingeholt und auch umgesetzt?

 

12. War Ihr Ministerium in diesen Verfahrensschritt eingebunden, wenn ja in welcher Form

      und mit welchem Ergebnis?

 

13. Welche Behörde(n) bzw. Ministerium(en) ist (sind) für das Erteilen der Genehmigung für

      das Aufstellen von Verkehrssignalanlagen auf Autobahnen grundsätzlich und innerhalb

      von Tunnelanlagen zuständig?

 

14. Welche konkreten Verfahrensschritte sind grundsätzlich bei der Genehmigung von

      Verkehrssignalanlagen notwendig?

 

15. Kennen Sie in diesem Zusammenhang den sogenannten „Regelplan"?

 

16. Von wem wird (wurde) ein sogenannter Regelplan erlassen?

 

17. Welchen Inhalt weist dieser Regelplan auf?

 

18. Welchen Rechtsstatus hat dieser? Ist dieser Regelplan nur eine unverbindliche

      Empfehlung oder hat dieser Verordnungscharakter?

 

19. Ist die Einhaltung des Regelplanes zwingend vorgeschrieben?

 

20. Ist von Ihrer Seite zur Verfahrensvereinfachung und zur Hebung der Rechtssicherheit

      eine Kompetenzbereinigung geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form?