6422/J XX.GP
der Abg. Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Genehmigungen von Baustellenampeln im allgemeinen und im Tauerntunnel im
besonderen
Die Genehmigung der Baustellenampel im Tauerntunnel, vor der es Anfang Juni zu einem
Auffahrunfall kam, der eine Katastrophe auslöste, sorgt noch weiter für Unklarheit.
So sollen die Bescheide der Bezirksbehörde Tamsweg (6.10.1998) und Sankt Johann/Pongau
Verkehrssignalanlagen nur an den Tunnelportalen zugelassen haben, also keine Genehmigung
für eine Verkehrsampel innerhalb des Tunnels erteilt haben.
Die Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG) erklärte hingegen immer
wieder, daß die Genehmigung für die Baustellenampel innerhalb des Tauerntunnels vom
Verkehrsministerium kam. Dies bestreitet wiederum das Verkehrsministerium.
Die Genehmigung soll auf Wunsch der Gendamerie erteilt worden sein, um Megastaus, die im
Vorjahr bei der wechselweisen Sperre der Richtungsfahrbahnen an den Portalen aufgetreten
waren, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder der „Regelplan“ auf,
der die Stationierung der Ampeln direkt vor und hinter der Baustelle vorsieht. Diese Tatsache
läßt darauf schließen, daß bei Genehmigungen von Verkehrssignalanlagen keiner so richtig
weiß, wer wirklich zuständig ist und was die andere Behörde tut. Glaubt man den
Medienberichten sind mehrere Ministerien zuständig, aber kein Minister fühlt sich in
irgendeiner Form verantwortlich, ein wohl seltsamer Zustand.
Um etwas „Licht ins Dunkel in diesen Kompetenz Wirr - Warr“ zu bringen und um die
entsprechenden Lehren für die Zukunft zu ziehen, stellen in diesem Zusammenhang die
unterfertigten Abgeordneten die nachstehende
1. Welche Behörde(n) bzw. welche(s) Ministerium(en) waren beim Genehmigungsverfahren
für das Aufstellen der Baustellenampel im Tauerntunnel eingebunden?
2. Gibt es eine Dokumentation über das Genehmigungsverfahren im konkreten Fall der
Ampel im Tauerntunnel?
3. Wenn ja, werden Sie diese den anfragenden Abgeordneten zur Verfügung stellen?
4. Wenn nein, werden Sie eine solche erstellen
lassen?
5. Welche Genehmigungen im Zusammenhang mit der Baustellenampel am (im)
Tauerntunnel wurden von Ihrem Ministerium wann und in welcher Form erteilt?
6. Ist die Aussage der ÖSAG richtig, daß das Verkehrsministerium die Verlegung der
Baustellenampel in das Innere des Tunnels genehmigt hat? Wenn ja, mit welchem
Bescheid erfolgte diese Genehmigung?
7. Sind Ihnen die Bescheide der BH Tamsweg und St. Johann/Pg. bekannt? Wenn ja, wie
lautet der konkrete Inhalt dieser Bescheide?
8. Wurden diese Bescheide ordnungsgemäß umgesetzt oder gab es Abweichungen, wenn ja,
welche und von wem sind diese zu verantworten?
9. Sind aus Ihrer Sicht beim Genehmigungsverfahren Fehler unterlaufen, wenn ja welche
und wer hat sie zu verantworten?
10. Wer hat die Verlegung der Baustellenampel von den Portalen in das Innere des
Tauerntunnels gefordert, beantragt, bewilligt und veranlaßt?
11. Wurden aus Ihrer Sicht alle erforderlichen Genehmigungen für eine Verlegung der Ampel
in das Innere des Tunnels eingeholt und auch umgesetzt?
12. War Ihr Ministerium in diesen Verfahrensschritt eingebunden, wenn ja in welcher Form
und mit welchem Ergebnis?
13. Welche Behörde(n) bzw. Ministerium(en) ist (sind) für das Erteilen der Genehmigung für
das Aufstellen von Verkehrssignalanlagen auf Autobahnen grundsätzlich und innerhalb
von Tunnelanlagen zuständig?
14. Welche konkreten Verfahrensschritte sind grundsätzlich bei der Genehmigung von
Verkehrssignalanlagen notwendig?
15. Kennen Sie in diesem Zusammenhang den sogenannten „Regelplan"?
16. Von wem wird (wurde) ein sogenannter Regelplan erlassen?
17. Welchen Inhalt weist dieser Regelplan auf?
18. Welchen Rechtsstatus hat dieser? Ist dieser Regelplan nur eine unverbindliche
Empfehlung oder hat dieser Verordnungscharakter?
19. Ist die Einhaltung des Regelplanes zwingend vorgeschrieben?
20. Ist von Ihrer Seite zur Verfahrensvereinfachung und zur Hebung der Rechtssicherheit
eine Kompetenzbereinigung geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form?