6443/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Stärkung der Familien durch die Einführung des Kinderbetreuungsschecks zur

besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Der damalige Finanzminister Klima hat in seiner Budgetrede 1996 ausgeführt, daß lediglich

die Steigerung der Treffsicherheit der familienpolitischen Transferleistungen und die Ver -

meidung von Leistungskürzungen ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung in

den folgenden Jahren sein werde. Dies, obwohl der VfGH bereits 1992 ausgesprochen hat,

daß die Familien im Steuerrecht in gleichheitswidriger Weise benachteiligt werden und ih -

nen dadurch entsprechende Förderungen in Milliardenhöhe vorenthalten werden; der

VfGH hat dies im Jahr 1996 erneut bekräftigt. Der Umstand, daß die Familien benachteiligt

werden, ist umso verwerflicher, als die Bundesregierung durch diese Vorgangsweise u.a.

auch den Intentionen des Generationenvertrages widerspricht, wonach die Solidarität zwi -

schen den Generationen selbstverständlich sein muß und die Schaffung einer Mindestabsi -

cherung die Gewähr für bessere Entwicklungschancen der Kinder bedeutet. So ist es inkon -

sequent, daß die Bundesregierung auf der einen Seite der älteren Generation durch die

Einführung des Bundespflegegeldes eine Existenzsicherung bietet, auf der anderen Seite

jedoch der Jugend bisher vergleichbare Maßnahmen wie z.B. die Einführung des Kinderbe -

treuungsschecks vorenthält.

 

Diese Versäumnisse zeigt der Bericht der Expert/innenarbeitsgruppe "Einbinden statt Aus -

grenzen - Neue Strategien gegen die Armut", der durch das BMAGS vor wenigen Tagen

vorgestellt wurde, deutlich auf: Personen in Haushalten mit Kindern machen zwei Drittel

der armen Bevölkerung aus. Auffallend ist dabei die Situation der Frauen: Die Frauener -

werbsquote, die überproportional stark von unterschiedlichen regionalen Situationen wie

Anzahl und Art der angebotenen Arbeitsplätze und der öffentlichen Infrastruktureinrich -

tungen betroffen ist, nimmt nicht nur mit steigender Kinderzahl ab, sondern ist auch in den

Bundesländern unterschiedlich hoch. So besteht z.B. ein starkes Gefälle zwischen Wien und

Kärnten, wo die Frauenerwerbsquote um 14 % unter der der Bundeshauptstadt liegt. Die

Möglichkeit für Frauen am Erwerbsleben teilzuhaben ist stark an eine kinder - und eltern -

freundliche Infrastruktur von Kinderbetreuungseinrichtungen geknüpft. So heißt es etwa in

dem Expertenbericht, daß trotz "Kindergartenmilliarde" laut Mikrozensus noch immer ein

zusätzlicher Bedarf von 120.000 bis 145.000 Betreuungsplätzen besteht, wobei der größte

Reformbedarf beim Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr

gegeben ist (siehe Expertenbericht Seite 15).

 

Niedriges Familieneinkommen und familiäre Verpflichtungen sind sichere Wege in die Ar -

mut. Rund 1,1 Mio. Menschen in Österreich sind potentiell von der Armut bedroht, das

bedeutet, daß ihr verfügbares Pro - Kopf - Einkommen unter der Hälfte des durchschnittlichen

Pro - Kopf - Einkommens von netto 15.000 Schilling liegt. Wird Armut nach Altersgruppen

differenziert, so zeigt sich, daß ca. 140.000 Kinder der Armutsgefährdungsquote zuzurech -

nen sind und in Familien leben, in denen das Pro - Kopf - Einkommen nicht einmal 7.500

Schilling beträgt (siehe Expertenbericht Seite 18).

 

In der Phase der Elternschaft, in der kleine Kinder betreut werden müssen, ist das Sozial -

und Verarmungsrisiko besonders hoch: Das Erwerbseinkommen der meisten Eltern in dieser

Zeit ist geringer als das anderer Erwachsener ohne Kinder, da sie sich in der beruflichen

Einstiegsphase befinden und aufgrund des jungen Alters ihrer Kinder im Berufsleben be -

nachteiligt werden. Bezeichnend ist die niedrige Erwerbsquote von Müttern mit Kleinkin -

dern überhaupt und die Tatsache, daß Karenzgeld zu einem Zeitpunkt bezogen wird, wo

einerseits auf ein Erwerbseinkommen verzichtet werden muß und das vorhandene geringe -

re Haushaltseinkommen für die zusätzlichen Belastungen der vergrößerten Familie und der

Kinderbetreuung aufgeteilt werden muß (siehe Expertenbericht Seite 25). Zu erwähnen ist

auch, daß ca. 10 % der Mütter, das sind Frauen, die während ihrer Ausbildung ein Kind

bekamen bzw. Mütter, die wegen der Betreuung mehrerer Kinder seit längerem nicht mehr

im Erwerbsleben stehen, Bäuerinnen und Selbständige, derzeit überhaupt nicht anspruchs -

berechtigt sind Karenzgeld zu beziehen, wodurch die vielfach vorhandene angespannte

ökonomische Situation dieser Frauen noch zusätzlich verstärkt wird.

Die Effektivität der österreichischen Familienförderung weist grobe Mängel auf. Es ist evi -

dent, daß das Armutsrisiko in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Die Bundes -

regierung trifft seit Jahren keine wirksamen Maßnahmen gegen die Benachteiligung der

österreichischen Familien, vielmehr haben die Sparpakete der vergangenen Jahre die öko -

nomische Situation der Familien erheblich verschlechtert, wie folgendes Pressezitat (Wirt -

schaftsblatt, 14.1.1999) treffend beschreibt: "Die Sparpakete der Jahre 1995 und 1996

haben die soziale Treffsicherheit weiter verschlechtert. Gut ein Viertel der Familienförde -

rung fließt ins obere Einkommensdrittel Die Kürzung der Familienbeihilfe, die Streichung

der Geburtenbeihilfe und die Senkung des erhöhten Karenzgeldes haben die Bezieher nied -

riger Einkommen am stärksten getroffen."

 

Angesichts der dargestellten bedrohlichen Situation für Österreichs Familien ist eine Trend -

wende der österreichischen Familienpolitik dringend angezeigt. Reformen, die den Eltern

eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch mehr individuellen Gestaltungs -

spielraum und die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Kinderbetreuung ermöglichen

und dadurch auch zur Verminderung der Familienarmut, v.a. bei den Alleinerziehenden,

beitragen, sind längst überfällig.

 

Die freiheitlichen Abgeordneten fordern bereits seit 1992 die Einführung eines Kinderbe -

treuungsschecks, wodurch Jungfamilien gleichermaßen die Möglichkeit erhalten, ohne un -

zumutbaren finanziellen Druck die Betreuung ihrer Kinder bis zum 6. Lebensjahr des Kindes

nach eigenen Vorstellungen - das bedeutet entweder die Betreuung durch die Eltern, durch

öffentliche Einrichtungen oder Tageseltern - zu organisieren.

 

Die vom BMUJF im Mai 1998 präsentierte Machbarkeitsstudie zur "Entwicklung von Mo -

dellen eines Kinderbetreuungsschecks und Analyse der Auswirkungen" des Österreichi -

schen Instituts für Familienforschung (OIF) belegt, daß die Forderung der freiheitlichen Ab -

geordneten auf Einführung eines Kinderbetreuungsschecks eindeutig positive Auswirkun -

gen hätte: Diese Maßnahme würde die Armut bei Kindern durch eine Erhöhung des Pro -

Kopf - Einkommens, insbesondere bei Alleinerziehenden, entscheidend reduzieren. In der

Studie wird auch klargestellt, daß ab dem Jahr 2005 der jährlich zu erwartende FLAF -

Überschuß die Finanzierungserfordernisse für den Kinderbetreuungsscheck großteils decken

würde. Darüber hinaus wird auch festgestellt, daß die Mehrheit der im Rahmen einer empi -

rischen Untersuchung befragten Personen die Einführung des Kinderbetreuungsschecks als

Verbesserung ihrer Situation für erstrebenswert halten (siehe Rohbericht der Machbarkeits -

studie zur "Entwicklung von Modellen eines Kinderbetreuungsschecks und Analyse der

Auswirkungen",  Österreichisches Institut für Familienforschung, Seite 4). Die in den Famili -

en unbezahlt erbrachte Produktivleistung, darunter auch die Betreuungsleistung für die

Kinder, sind von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Namhafte Experten schätzen die

in den Familien unbezahlt erbrachten Leistungen sogar auf 35 - 55 % des BIP.

 

Das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks würde die von der Bundesregierung

zu verantwortende Diskriminierung der Betreuungsarbeit deutlich reduzieren und zu einer

wirtschaftlichen Mindestsicherung der Frauen beitragen (Rohbericht der Machbarkeitsstu -

die, Seite 9). Der Kinderbetreuungsscheck sieht vor, daß jede Familie für ein Kind bis zum

sechsten Lebensjahr 5.700 Schilling und für jedes weitere Kind 2.850 Schilling erhält, wobei

ein Teil des Betrages ab dem vierten Lebensjahr zweckgebunden für eine öffentlich aner -

kannte Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Tageseltern etc.) verwendet wer -

den muß. Außerdem schafft das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks die

Möglichkeit, daß Familien frei von ökonomischen Zwängen entscheiden können, ob sie ihr

Kind selbst betreuen, einer öffentlichen Betreuungseinrichtung oder einer Betreuung durch

Tageseltern anvertrauen wollen.

 

Dieses Modell ist auch - wie die zuletzt genannte Studie des ÖIF nachweist - aus dem FLAF

finanzierbar, sofern das Guthaben des FLAF nicht wieder die aus der Vergangenheit be -

kannten Begehrlichkeiten weckt und zur Finanzierung von Budgetlöchern herangezogen

wird. Diese Vermutung wird auch in einem Artikel der Broschüre der Katholischen Soziala -

kademie Österreichs (KSC) geäußert, in dem es heißt, daß im Zuge der Sparpakete zwi -

schen den Regierungsparteien Vereinbarungen getroffen wurden, wodurch künftige Mehr -

einnahmen des Familienfonds wieder an den Finanzminister abzuführen seien. So sei zwar

im Koalitionsübereinkommen, das die Zweckbindung von Fonds prinzipiell einschränken

wollte, der FLAF noch nicht erwähnt, jedoch sei die Absicht von Finanzpolitikern sich auf

diese Einnahmequellen einen leichteren Zugriff zu schaffen, hinlänglich bekannt (A. Kres -

bach, Spielraum für Familienpolitik sichern, in: KSÖ, 20.2.1999).

Auch die Koalitionsparteien haben mittlerweile erkannt, daß die freiheitlichen Forderungen

nach einer Verbesserung der Situation der Familien berechtigt sind. Allerdings ist die Regie -

rung nicht bereit, wirksame Maßnahmen in dieser Richtung zu setzen, sondern versucht

sich mit Slogans wie "Karenzgeld für alle" (ÖVP) und "Karenzgeld für alle, die es brau -

chen" (SPÖ) über die Zeit des Wahlkampfes hinwegzuretten: den Familien kann damit aber

nicht geholfen werden.

 

Nachdem eine weitere Verzögerung von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der

Situation der Familien nicht mehr zu rechtfertigen ist, richten die unterfertigten Abgeordne -

ten gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

nachstehende

 

DRINGLICHE ANFRAGE:

 

 

1.  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zur Anerkennung der in den Familien unbe -

     zahlt erbrachten Produktivleistung, die auf 35 - 55 % des BIP geschätzt wird, setzen?

 

2.  Worauf führen Sie den Umstand zurück, daß zwei Drittel der armen Personen in Haus -

      halten mit Kindern leben und inwieweit tragen Sie als Familienminister dafür die Ver -

     antwortung?

 

3.  Teilen Sie die Ansicht, daß die Politik im Hinblick auf das Wohl und die Förderung der

     jungen Menschen und im Zuge der Intentionen des Generationenvertrages Verantwor -

     tung dafür trägt, daß in der Existenzsicherung eine Symmetrie zwischen älterer und

     junger Generation bestehen muß und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

4.  Wann und in welcher Form werden Sie Ihre Forderung, daß die Familie in der politi -

     schen und gesellschaftlichen Diskussion neu verankert werden muß, konkretisieren?

 

5.  Wann und in welcher Form werden Sie Initiativen ergreifen, um eine verfassungsrechtli -

     che Absicherung von Ehe und Familie entsprechend dem Antrag 352/A der Abgeordne -

     ten Dr. Khol und Kollegen zu erreichen?

6.  Unterstützen Sie die Forderung der Freiheitlichen auf Einführung eines Kinderbetreu -

     ungsschecks und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

7.  Welche Komponenten erachten Sie als unverzichtbare Bestandteile eines Kinderbetreu -

     ungsschecks?

 

8.  Teilen Sie die Ansicht, daß der Kinderbetreuungsscheck einen eigenständigen Beitrag

     zur Mindestsicherung der wirtschaftlichen Existenz - insbesondere der Frau - im Konzept

     des Leistungsausgleichs leistet und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

9.   Unterstützen Sie die Ansicht, daß der Kinderbetreuungsscheck eine generelle finanzielle

      Unterstützung von Kindern darstellt und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

10. Unterstützen Sie die freiheitliche Forderung nach einer Geldleistung im Rahmen des

      Kinderbetreuungsschecks in der Höhe von 5.700 Schilling pro Monat und wenn nein,

      warum nicht?

 

11. Teilen Sie die Ansicht von Dl Dr. Schattovits, wonach bei Kindern zwischen zwei und

      vier Jahren ein Defizit in der finanziellen Unterstützung im Ausmaß von 8 - 9 Mrd. vor -

      liegt und wenn ja, was werden Sie zur Beseitigung dieses Defizits unternehmen und

      wenn nein, warum nicht?

 

12. Unterstützen Sie im Zuge der öffentlichen Förderung außerfamilialer Kinderbetreuung

       eine Subjektförderung und somit die Entscheidungsfreiheit der Eltern in bezug auf die

      Kinderbetreuung und wenn nein, warum nicht?

 

13. Wie stehen Sie zur Einführung eines für außerfamiliale Betreuung zweckgebundenen

      Betrages ab dem vierten Lebensjahr und welche Auswirkungen erwarten Sie sich auf die

      öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich Auslastung und Finanzierung?

14. Wie können Sie sich erklären, daß die Kosten der außerfamilialen Betreuung von Kin -

      dern, getragen durch Bund, Länder, Gemeinden pro Kind, Jahr und Bundesland eine

      enorm hohe Schwankungsbreite aufweisen und wie hoch sind die durchschnittlichen El -

      tembeiträge pro Kind, Jahr und Bundesland?

 

15. Teilen Sie die Ansicht, daß gerade in Bundesländern mit fehlenden Betreuungsplätzen

      durch den zweckgebundenen Betrag ein Anreiz zur Schaffung weiterer Betreuungsplät -

      ze geschaffen würde und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

16. Unterstützen Sie die Forderung der FPÖ nach einer Koppelung der Gewährung des Kin -

      derbetreuungsschecks an die Absolvierung der vorgeschriebenen Mutter - Kind - Paß -

      Untersuchungen und wenn nein, warum nicht?

 

17. Unterstützen Sie die Ansicht, daß durch die Einführung des Kinderbetreuungsschecks

      Auswirkungen auf die Erwerbssituation, auf die soziale Bedürftigkeit und auf eine sozi-

      alpolitische Treffsicherheit zu erwarten sind und wenn ja, in welcher Form und wenn

      nein, warum nicht?

 

18. Wie stehen Sie einer progressiven oder regressiven Ausgestaltung des Kinderbetreu -

      ungsschecks gegenüber?

 

19. Teilen Sie die Ansicht der Verfasser des Rohberichts zur Machbarkeitsstudie, daß eine

      Bedeckung der Kosten des Kinderbetreuungsschecks aus dem FLAF möglich sei und

      wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

 

20. Haben Sie sichergestellt bzw. werden Sie sicherstellen, daß die Rücklagen des Reserve-

      fonds des FLAF ausschließlich für familienpolitische Zwecke und nicht zur Sanierung des

      Budgets zur Verfügung stehen und wenn ja, in welcher Form und wenn nein, warum

      nicht?

21. Teilen Sie die Einschätzung der Verfasser des Rohberichts zur Machbarkeitsstudie, daß

      das Barvermögen des Reservefonds des FLAF bis Ende des Jahres 2005 mehr als 35 Mrd.

      Schilling betragen wird?

 

22. Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um die oft ausweglose Situation von

      Personen zu verbessern, die ihre Kinder zu betreuen haben, und wegen mangelnder

      oder nicht ausreichender Betreuungsmöglichkeiten vom Arbeitsmarktservice vermittelte

      Arbeitsplätze nicht annehmen können und in der Folge die Leistung nach dem Arbeits -

      losenversicherungsgesetz verlieren?

 

23. lst Ihnen bekannt, daß das BMAGS an das AMS eine "Durchführungsweisung zur Beur -

      teilung der Verfügbarkeit bei Vorliegen von Betreuungspflichten" erlassen hat, die nach

      sechs Monaten eine freie Verfügbarkeit des Arbeitslosen ohne Rücksicht auf Betreu -

      ungspflichten unter Androhung des Entfalls der Leistung vorsieht und wenn nein, war -

      um nicht und wenn ja, seit wann und was haben Sie dagegen unternommen bzw. wer -

      den Sie dagegen unternehmen?

 

24. Ist Ihnen bekannt, daß durch die restriktive Vorgangsweise des BMAGS aufgrund eines

      Erlasses seit 1998 österreichweit um 1.500 Kinderbetreuungsbeihilfen weniger ausbe -

      zahlt wurden und wenn ja, seit wann und was haben Sie dagegen unternommen bzw.

      werden Sie dagegen unternehmen?

 

25. Unterstützen Sie die Maßnahmen, die auf eine regionale Einführung des Kinderbetreu -

      ungsschecks ausgerichtet sind und wenn ja, in welcher Form und wenn nein, warum

      nicht?

 

26. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zwecks Einführung des Kinderbetreuungsschecks

      zwischen den Gebietskörperschaften 15a - Vereinbarungen abgeschlossen werden?

 

27. Teilen Sie die Ansicht der Verfasser des Rohberichts zur Machbarkeitsstudie, daß durch

      die Einführung des Kinderbetreuungsschecks in anderen Bereichen des Bundes Erspar -

      nisse erzielt werden und wenn ja, in welchen Bereichen?

28. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die ersparten Beträge zur Finanzierung des Kin -

      derbetreuungsschecks eingesetzt werden und wenn ja, in welcher Form und wenn nein,

      warum nicht?

 

29. Aus welchem konkreten Grund wurde der Ergebnisbericht zum Projekt "Entwicklung

      von Modellen eines Kinderbetreuungsschecks" noch nicht publiziert und wann beab -

      sichtigen Sie dessen Publikation?

 

30. Inwieweit und in welchen konkreten Punkten unterscheidet sich der Ergebnisbericht

      inhaltlich vom Rohbericht?

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diese Anfrage zum frühestmöglichen Zeitpunkt dring -

lich zu behandeln.