6446/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Sonja Moser - Starrach
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ungerechtfertigte Begünstigungspraktiken mit Hilfe der
Relikte der früher weltweit als österreichisches Paradeunter -
nehmen geltenden Reederei aller Binnenschiffahrtsunternehmungen,
der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft, hernach als I. DDSG
bezeichnet
Da schon seit Anfang der 90er - Jahre mit dem Abverkauf der
Schiffahrtseinheiten begonnen wurde und zuletzt sowohl die
Anlegestellen in Oberösterreich als auch kürzlich jene in
Niederösterreich abgestoßen wurden, haben es einige verstanden,
aus dem spärlichen Rest der altehrwürdigen I. DDSG Nutzen für
persönliche Vorteile zu ziehen. Der vorletzte Alleinvorstand,
Dr.Johannes Binder, hat - trotz sonstiger hochqualifizierter
Bewerber - dem Aufsichtsrat den damals nur mit Hausverwaltungs -
aufgaben betrauten Ing.Erwin Benold, mit dem Argument der
kostengünstigsten Lösung, als seinen Nachfolger einreden können.
Die kostengünstigste Lösung ergab sich daraus, daß Dr.Binder vor
seiner Pensionierung seinem Wunschkandidaten die Prokura mit
vorstandsnahen Bezügen zukommen lassen konnte, sodaß schließlich
nur ein geringer Mehraufwand vom Prokuristenentgelt zum
Vorstandsgehalt übrig blieb. So kann man auch kostensparende
Personalausgaben vortäuschen.
In der Folge haben sich Dr.Binder und Ing.Benold gegenseitig die
erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt, sodaß beide durch
Dispens die Konzession zum Betrieb einer Reederei auf der Donau
erlangen konnten. Besonders ist diese Bescheinigung für
Ing.Benold jedenfalls bedenklich, da als Voraussetzung für einen
Dispens eine jahrelange Tätigkeit in leitender Funktion im
Binnenschiffahrtsbetrieb - wozu Hausverwaltung keinesfalls gehört
- erforderlich ist. Diese Konzessionen waren auch die Grundlagen
dafür, daß Dr.Binder Konzessionshalter für die dem Verkehrsbüro
gehörenden DDSG - Blue Danube Personenschiffahrt wurde und
Ing.Benold als Konzessionshalter für die Tullner Personen -
schiffahrt fungiert. Da Ing.Benold als DDSG - Vorstand sowohl die
Anlegezeiteinteilung als auch die Anlegegebühren für alle auf der
Donau verkehrenden Reedereien zu verwalten hatte, lag zweifels -
frei eine Interessenskollision vor.
Darüber hinaus müßte das Entgelt für Dr.Binder eine Kürzung
seiner DDSG - Pension verursacht haben und Ing.Benold hätte dafür
wohl vorher die Zustimmung seines Aufsichtsrates einholen müssen.
Als Ing.Erwin Benold schon den Konzessionshalter für die Tullner
Reederei bekleidete, war Dr.Helmut Zandler noch immer Aufsichts -
ratsvorsitzender der I. DDSG. Ihm ist nicht bekannt, daß
Ing.Benold um die erforderliche Genehmigung angesucht hätte.
Es stimmt einen Betrachter auch nachdenklich, daß Dr.Zandler sein
Mandat nach jahrzehntelanger Tätigkeit im AR der I. DDSG
unaufgefordert und spontan voriges Jahr zurückgelegt hat. Was
spielt sich im Zusammenhang mit der I. DDSG noch immer ab?
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen folgende
A n f r a g e:
1) Wer bekleidet nach dem Ausscheiden des langjährigen AR -
Vorsitzenden Dr.Helmut Zandler die Kontrollfunktion im
Aufsichtsrat der I. DDSG?
2) Wurde die Konzession des Herrn Generaldirektors a.D.
Dr.Johannes Binder auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und wird
das Entgelt, das er als Konzessionshalter der DDSG - Blue
Danube bezieht, bei seiner Pension der I. DDSG entsprechend
berücksichtig?
3) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein rechtswidriges
Verhalten bei der Erlangung und in der Folge bei der
Zurverfügungstellung der Konzession für die Tullner Reederei
bei dem derzeitigen Alleinvorstand der I. DDSG, Ing.Benold,
gegeben war?