6446/J XX.GP

 

 

A N F R A G E

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Sonja Moser - Starrach

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ungerechtfertigte Begünstigungspraktiken mit Hilfe der

Relikte der früher weltweit als österreichisches Paradeunter -

nehmen geltenden Reederei aller Binnenschiffahrtsunternehmungen,

der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft, hernach als I. DDSG

bezeichnet

 

 

 

Da schon seit Anfang der 90er - Jahre mit dem Abverkauf der

Schiffahrtseinheiten begonnen wurde und zuletzt sowohl die

Anlegestellen in Oberösterreich als auch kürzlich jene in

Niederösterreich abgestoßen wurden, haben es einige verstanden,

aus dem spärlichen Rest der altehrwürdigen I. DDSG Nutzen für

persönliche Vorteile zu ziehen. Der vorletzte Alleinvorstand,

Dr.Johannes Binder, hat - trotz sonstiger hochqualifizierter

Bewerber - dem Aufsichtsrat den damals nur mit Hausverwaltungs -

aufgaben betrauten Ing.Erwin Benold, mit dem Argument der

kostengünstigsten Lösung, als seinen Nachfolger einreden können.

Die kostengünstigste Lösung ergab sich daraus, daß Dr.Binder vor

seiner Pensionierung seinem Wunschkandidaten die Prokura mit

vorstandsnahen Bezügen zukommen lassen konnte, sodaß schließlich

nur ein geringer Mehraufwand vom Prokuristenentgelt zum

Vorstandsgehalt übrig blieb. So kann man auch kostensparende

Personalausgaben vortäuschen.

 

In der Folge haben sich Dr.Binder und Ing.Benold gegenseitig die

erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt, sodaß beide durch

Dispens die Konzession zum Betrieb einer Reederei auf der Donau

erlangen konnten. Besonders ist diese Bescheinigung für

Ing.Benold jedenfalls bedenklich, da als Voraussetzung für einen

Dispens eine jahrelange Tätigkeit in leitender Funktion im

Binnenschiffahrtsbetrieb - wozu Hausverwaltung keinesfalls gehört

- erforderlich ist. Diese Konzessionen waren auch die Grundlagen

dafür, daß Dr.Binder Konzessionshalter für die dem Verkehrsbüro

gehörenden DDSG - Blue Danube Personenschiffahrt wurde und

Ing.Benold als Konzessionshalter für die Tullner Personen -

schiffahrt fungiert. Da Ing.Benold als DDSG - Vorstand sowohl die

Anlegezeiteinteilung als auch die Anlegegebühren für alle auf der

Donau verkehrenden Reedereien zu verwalten hatte, lag zweifels -

frei eine Interessenskollision vor.

Darüber hinaus müßte das Entgelt für Dr.Binder eine Kürzung

seiner DDSG - Pension verursacht haben und Ing.Benold hätte dafür

wohl vorher die Zustimmung seines Aufsichtsrates einholen müssen.

Als Ing.Erwin Benold schon den Konzessionshalter für die Tullner

Reederei bekleidete, war Dr.Helmut Zandler noch immer Aufsichts -

ratsvorsitzender der I. DDSG. Ihm ist nicht bekannt, daß

Ing.Benold um die erforderliche Genehmigung angesucht hätte.

Es stimmt einen Betrachter auch nachdenklich, daß Dr.Zandler sein

Mandat nach jahrzehntelanger Tätigkeit im AR der I. DDSG

unaufgefordert und spontan voriges Jahr zurückgelegt hat. Was

spielt sich im Zusammenhang mit der I. DDSG noch immer ab?

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den

Bundesminister für Finanzen folgende

 

A n f r a g e:

 

1)   Wer bekleidet nach dem Ausscheiden des langjährigen AR -

      Vorsitzenden Dr.Helmut Zandler die Kontrollfunktion im

      Aufsichtsrat der I. DDSG?

 

2)   Wurde die Konzession des Herrn Generaldirektors a.D.

       Dr.Johannes Binder auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und wird

       das Entgelt, das er als Konzessionshalter der DDSG - Blue

       Danube bezieht, bei seiner Pension der I. DDSG entsprechend

       berücksichtig?

 

3)  Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein rechtswidriges

      Verhalten bei der Erlangung und in der Folge bei der

      Zurverfügungstellung der Konzession für die Tullner Reederei

      bei dem derzeitigen Alleinvorstand der I. DDSG, Ing.Benold,

      gegeben war?