6452/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Robert Rada

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Mißstände in der Direktion der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn

 

 

Seit dem Jahr 1996 sind zahlreiche Verstöße des Direktors der Bundesfachschule für

Flugtechnik in Langenlebarn, Dir. Stefan Lamplmaier, anhängig.

 

Es handelt sich um mißbräuchliche Verwendung von Waffen im Schulbereich, misteriöse

Waffenauffindungsaktionen, Zwang zum Verzicht auf Reisespesen, Umwandlung von

Regelunterricht zum Dauerförderunterricht, Mißachtung von SGA - Beschlüssen,

Androhungen von Erziehungsmittel gegen Schülervertreter und Störung der

Schülervertreterwahl. Diese beträchtlichen Verfehlungen sind der Schulaufsichtsbehörde

bekannt, die notwendige Sanktionierung ist allerdings bis dato nicht erfolgt.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist Ihnen die Waffenaffäre des Schuldirektors Lamplmaier vom 18.3.1996 bekannt?

 

2. Ist das Tragen von Waffen und das Hantieren damit mit irgendwelchen disziplinären

    Maßnahmen für Dir. Lamplmaier verbunden gewesen?

 

3. Halten Sie das Hantieren mit Waffen und verbale Drohungen gegenüber

    SchülerInnen in diesem Zusammenhang für tragbar?

4. Auf welcher rechtlichen Basis kann Dir. Lamplmaier den LehrerInnen der

    Bundesfachschule für Flugtechnik den Verzicht auf Reisekostenrefundierung für

    Seminarbesuche vorschreiben?

 

5. Wie erfolgt die rechtliche Deckung des im gesamten Schuljahr 1997/98

    durchgeführten ,,Dauerförderunterrichtes“ in Deutsch?

 

6. Wieso wurde der Beschluß des SGA eine Stundenkürzung im Lehrplan aufgrund des

    Sparpakets vom Direktor mißachtet und vom Landesschulrat NÖ. gebilligt?

 

7. Ist es statthaft, den Schülervertretern mit Erziehungsmitteln zu drohen, wenn diese

    den Kontakt mit Elternvertretern aufnehmen?

 

8. Kann es Aufgabe des Schuldirektors sein, die Schülervertreterwahl massivst zu

    behindern, indem er genau zu dem Zeitpunkt des Wahlvorganges die

    Unterrichtsstunde für fadenscheinige Erklärungen nützt?

 

9. Welche Maßnahmen hat die Schulaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang

    gesetzt?