6452/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Robert Rada
und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Mißstände in der Direktion der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn
Seit dem Jahr 1996 sind zahlreiche Verstöße des Direktors der Bundesfachschule für
Flugtechnik in Langenlebarn, Dir. Stefan Lamplmaier, anhängig.
Es handelt sich um mißbräuchliche Verwendung von Waffen im Schulbereich, misteriöse
Waffenauffindungsaktionen, Zwang zum Verzicht auf Reisespesen, Umwandlung von
Regelunterricht zum Dauerförderunterricht, Mißachtung von SGA - Beschlüssen,
Androhungen von Erziehungsmittel gegen Schülervertreter und Störung der
Schülervertreterwahl. Diese beträchtlichen Verfehlungen sind der Schulaufsichtsbehörde
bekannt, die notwendige Sanktionierung ist allerdings bis dato nicht erfolgt.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die Waffenaffäre des Schuldirektors Lamplmaier vom 18.3.1996 bekannt?
2. Ist das Tragen von Waffen und das Hantieren damit mit irgendwelchen disziplinären
Maßnahmen für Dir. Lamplmaier verbunden gewesen?
3. Halten Sie das Hantieren mit Waffen und verbale Drohungen gegenüber
SchülerInnen in diesem
Zusammenhang für tragbar?
4. Auf welcher rechtlichen Basis kann Dir. Lamplmaier den LehrerInnen der
Bundesfachschule für Flugtechnik den Verzicht auf Reisekostenrefundierung für
Seminarbesuche vorschreiben?
5. Wie erfolgt die rechtliche Deckung des im gesamten Schuljahr 1997/98
durchgeführten ,,Dauerförderunterrichtes“ in Deutsch?
6. Wieso wurde der Beschluß des SGA eine Stundenkürzung im Lehrplan aufgrund des
Sparpakets vom Direktor mißachtet und vom Landesschulrat NÖ. gebilligt?
7. Ist es statthaft, den Schülervertretern mit Erziehungsmitteln zu drohen, wenn diese
den Kontakt mit Elternvertretern aufnehmen?
8. Kann es Aufgabe des Schuldirektors sein, die Schülervertreterwahl massivst zu
behindern, indem er genau zu dem Zeitpunkt des Wahlvorganges die
Unterrichtsstunde für fadenscheinige Erklärungen nützt?
9. Welche Maßnahmen hat die Schulaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang
gesetzt?