6482/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend eine Anklageschrift in der Causa Dr. Heinrich Gross

 

 

Die objektive und historisch exakte Aufarbeitung der Verbrechen der NS - Zeit gehört zu jenen

Aufgaben, die erfüllt sein müssen, ehe man einen ehrlichen Schlußstrich unter dieses düstere

Kapitel der jüngeren Geschichte unseres Landes ziehen kann. Daher wurde in

Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler, dem Präsidenten und dem

Zweiten Präsidenten des Nationalrates sowie dem Präsidenten des Bundesrates die Einsetzung

einer Historikerkommission herbeigeführt, deren Aufgabe es ist, den gesamten Komplex

„Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS - Zeit sowie

Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der

Republik Österreich ab 1945“ zu erforschen und zu berichten.

 

In gleicher Weise hat der Nationalrat einstimmig die Errichtung eines Nationalfonds für die

Opfer des Nationalsozialismus beschlossen, dessen Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln

unterstützt wird.

 

Eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Verbrechen aus der NS - Zeit spielt auch das

Bemühen, Klarheit über die Tätigkeit des Arztes Dr. Heinrich Gross zu schaffen, dem

vorgeworfen wird, während der NS - Zeit an sogenannten Euthanasie - Tötungen beteiligt

gewesen zu sein. Nachdem das Justizministerium eine Anklageschrift gegen Dr. Heinrich

Gross erarbeitet hat, bemühte sich ein Mitglied des Kuratoriums des Nationalfonds für die

Opfer des Nationalsozialismus im Zusammenhang mit den eingangs erwähnten Tätigkeiten

über den Inhalt dieser Anklageschrift informiert zu werden bzw. ein Exemplar der

Anklageschrift zur persönlichen Einsichtnahme zu erhalten, nachdem der Text oder zumindest

Teile des Textes bereits in einer Zeitschrift veröffentlicht wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Justiz die

nachstehenden

 

 

                                                               Anfrage:

 

 

1. Sind die Zitate aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien gegen Dr. Heinrich

    Gross, die in der Zeitschrift NEWS 15/99 veröffentlicht wurden, authentisch?

  

    Wenn nein, was hat das Bundesministerium für Justiz dagegen unternommen, daß in

    einer Zeitschrift ein Text mit dem Hinweis, es handle sich um die Anklageschrift gegen

    Dr. Heinrich Gross, veröffentlicht wurde, obwohl es sich nicht um einen authentischen

    Text handelt?

 

    Wenn ja, wieso ist es möglich, daß die Zeitschrift NEWS diesen Text veröffentlichen

    kann und wie ist es insbesondere möglich, daß der Text einer Anklageschrift dem

    Vorsitzenden des Kuratoriums des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus

    vorenthalten wird, gleichzeitig aber in einer Zeitschrift zur Veröffentlichung gelangt?

 

2. Wann wird das Verfahren gegen Primarius Dr. Heinrich Gross voraussichtlich

    beginnen?