6483/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Franz Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend hinkünftige Verkehrsüberwachung der B37
Nach Vollausbau der B 37 bis Zwettl stellt sich die Frage, welche Exekutiveinsatzkräfte für
die Verkehrüberwachung der B 37 zuständig sein werden, nämlich, ob für die
Verkehrsüberwachung der B 37 nach Vollausbau auch weiterhin die Exekutivbeamten der
örtlichen Gendarmerieposten zuständig sein werden, oder ob diese durch Exekutivbeamte der
Verkehrsabteilung/Niederösterreich erfolgen wird.
Gerade die Verteilung mehrerer Gendarmerieposten entlang der B 37, welche sowohl mit
Sicherheitsaufgaben, als auch mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung betraut sind, scheint
auch für die Zukunft als geeignetste Variante im Sinne eines umfassenden
Gesamtsicherheitskonzeptes.
Abzulehnen hingegen wäre eine eventuelle Auflösung von Gendarmerieposten, da bereits
jetzt die Aufstockung an Planstellen und der technischen Ausrüstung dieser
Gendarmerieposten dringend notwendig ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gendarmerieposten sind mit wievielen Beamten unter anderem zuständig für die
Verkehrsüberwachung der B 37?
2. Wie ist der systemisierte Personalstand an den betreffenden Gendarmerieposten?
3. Wie ist der tatsächliche Personalstand an den betreffenden Gendarmerieposten?
4. Wird die Verkehrüberwachung der vollausgebauten B 37 auch hinkünftig von den
Gendarmeriebeamten der örtlichen Gendarmerieposten durchgeführt?
5. Ist daran gedacht, die Überwachung der B 37 der Verkehrsabteilung
(Autobahngendarmerie) zu übertragen.
6. Wenn ja, von wem würde hinkünftig die Verkehrüberwachung der B 37 durchgeführt
werden und käme es in diesem Falle zur Schließung von bisherigen Gendarmerieposten?