6483/J XX.GP

 

                                                                              Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Franz Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend hinkünftige Verkehrsüberwachung der B37

 

 

Nach Vollausbau der B 37 bis Zwettl stellt sich die Frage, welche Exekutiveinsatzkräfte für

die Verkehrüberwachung der B 37 zuständig sein werden, nämlich, ob für die

Verkehrsüberwachung der B 37 nach Vollausbau auch weiterhin die Exekutivbeamten der

örtlichen Gendarmerieposten zuständig sein werden, oder ob diese durch Exekutivbeamte der

Verkehrsabteilung/Niederösterreich erfolgen wird.

 

Gerade die Verteilung mehrerer Gendarmerieposten entlang der B 37, welche sowohl mit

Sicherheitsaufgaben, als auch mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung betraut sind, scheint

auch für die Zukunft als geeignetste Variante im Sinne eines umfassenden

Gesamtsicherheitskonzeptes.

 

Abzulehnen hingegen wäre eine eventuelle Auflösung von Gendarmerieposten, da bereits

jetzt die Aufstockung an Planstellen und der technischen Ausrüstung dieser

Gendarmerieposten dringend notwendig ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Gendarmerieposten sind mit wievielen Beamten unter anderem zuständig für die

    Verkehrsüberwachung der B 37?

 

2. Wie ist der systemisierte Personalstand an den betreffenden Gendarmerieposten?

 

3. Wie ist der tatsächliche Personalstand an den betreffenden Gendarmerieposten?

 

4. Wird die Verkehrüberwachung der vollausgebauten B 37 auch hinkünftig von den

    Gendarmeriebeamten der örtlichen Gendarmerieposten durchgeführt?

 

5. Ist daran gedacht, die Überwachung der B 37 der Verkehrsabteilung

    (Autobahngendarmerie) zu übertragen.

 

6. Wenn ja, von wem würde hinkünftig die Verkehrüberwachung der B 37 durchgeführt

    werden und käme es in diesem Falle zur Schließung von bisherigen Gendarmerieposten?