6488/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Psychotherapie auf Krankenschein.
Vor mehr als acht Jahren wurde im Nationalrat das Psychotherapiegesetz
beschlossen, welches am 01.01.1991 in Kraft trat.
Mit der 1992 in Kraft getretenen 50. ASVG Novelle wurde die psychotherapeutische
Behandlung in den Pflichtkatalog der sozialen Krankenversicherung aufgenommen.
1992 wurden jährlich 600 Millionen Schilling für psychotherapeutische Behandlung
budgetiert - de facto werden zur Zeit jährlich etwa 250 Millionen Schilling dafür
verwendet.
Obwohl bereits mehr als acht Jahre vergangen sind, ist in den Verhandlungen mit
dem Hauptverband immer noch kein österreichweit gültiger Gesamtvertrag zustande
gekommen.
Auf der anderen Seite explodieren die Kosten für Psychopharmaka!
In einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den zehn häufigsten
Erkrankungen finden sich: Depression, Sucht und Ängste, wobei Depression als die
teuerste Krankheit aus medizinisch - volkswirtschaftlicher Sicht gilt.
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie sieht der derzeitige Ist - Stand in den Verhandlungen zu einem
österreichweiten Gesamtvertrag aus?
2. Woran scheitert der endgültige Abschluß eines österreichweiten Gesamtvertrages
konkret und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
3. Wieviel der budgetierten 600 Millionen Schilling jährlich wurden seit 1992
tatsächlich für die psychotherapeutische Behandlung verwendet (aufgeschlüsselt
nach Jahren)?
4. Für welche Zwecke wurden jene Teile der seit 1992 budgetierten 600 Millionen
Schilling jährlich verwendet, die nicht für psychotherapeutische Behandlung
eingesetzt wurden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Verwendungszweck)?
5. Hat Ihr Ministerium Studien in Auftrag gegeben, welche den volkswirtschaftlichen
Schaden, entstanden durch psychische Erkrankungen, bewerten?
Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Studien?
Wenn nein, gedenken
Sie solche Studien in Auftrag zu geben?
6. Sind Ihrem Ministerium andere Studien bekannt die sich mit den
volkswirtschaftlichen Auswirkungen von psychischen Krankheiten befassen?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
7. Wie hoch sind die konkreten Ausgaben für Psychopharmaka jährlich seit 1992
(aufgeschlüsselt nach Jahren)?
8. Existieren in Ihrem Ministerium Berechnungen wie hoch die Einsparungen am
Arzneimittelsektor sein könnten nach Zustandekommen eines österreichweit
gültigen Gesamtvertrages?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
Wenn nein, werden Sie derartige Berechnungen in Auftrag geben und falls nicht,
warum nicht?