6488/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Psychotherapie auf Krankenschein.

 

Vor mehr als acht Jahren wurde im Nationalrat das Psychotherapiegesetz

beschlossen, welches am 01.01.1991 in Kraft trat.

 

Mit der 1992 in Kraft getretenen 50. ASVG Novelle wurde die psychotherapeutische

Behandlung in den Pflichtkatalog der sozialen Krankenversicherung aufgenommen.

1992 wurden jährlich 600 Millionen Schilling für psychotherapeutische Behandlung

budgetiert - de facto werden zur Zeit jährlich etwa 250 Millionen Schilling dafür

verwendet.

 

Obwohl bereits mehr als acht Jahre vergangen sind, ist in den Verhandlungen mit

dem Hauptverband immer noch kein österreichweit gültiger Gesamtvertrag zustande

gekommen.

 

Auf der anderen Seite explodieren die Kosten für Psychopharmaka!

 

In einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den zehn häufigsten

Erkrankungen finden sich: Depression, Sucht und Ängste, wobei Depression als die

teuerste Krankheit aus medizinisch - volkswirtschaftlicher Sicht gilt.

 

Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie sieht der derzeitige Ist - Stand in den Verhandlungen zu einem

     österreichweiten Gesamtvertrag aus?

 

2. Woran scheitert der endgültige Abschluß eines österreichweiten Gesamtvertrages

     konkret und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

3. Wieviel der budgetierten 600 Millionen Schilling jährlich wurden seit 1992

     tatsächlich für die psychotherapeutische Behandlung verwendet (aufgeschlüsselt

     nach Jahren)?

 

4. Für welche Zwecke wurden jene Teile der seit 1992 budgetierten 600 Millionen

     Schilling jährlich verwendet, die nicht für psychotherapeutische Behandlung

     eingesetzt wurden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Verwendungszweck)?

 

5. Hat Ihr Ministerium Studien in Auftrag gegeben, welche den volkswirtschaftlichen

     Schaden, entstanden durch psychische Erkrankungen, bewerten?

     Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Studien?

     Wenn nein, gedenken Sie solche Studien in Auftrag zu geben?

6. Sind Ihrem Ministerium andere Studien bekannt die sich mit den

     volkswirtschaftlichen Auswirkungen von psychischen Krankheiten befassen?

     Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

 

7. Wie hoch sind die konkreten Ausgaben für Psychopharmaka jährlich seit 1992

     (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

 

8. Existieren in Ihrem Ministerium Berechnungen wie hoch die Einsparungen am

     Arzneimittelsektor sein könnten nach Zustandekommen eines österreichweit

     gültigen Gesamtvertrages?

     Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

     Wenn nein, werden Sie derartige Berechnungen in Auftrag geben und falls nicht,

     warum nicht?