6492/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Firlinger und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Schengen - Abkommen für Kraftfahrer
Wer im EU Ausland ein Verkehrsdelikt begeht, welches mit einer Geldstrafe von 40
Euro (S 550.-) aufwärts geahndet wird, der wird dafür, ab dem nächsten Jahr, von den
österreichischen Behörden zur Verantwortung gezogen.
Sollten in den betroffenen Ländern zusätzlich „italienische Verhältnisse“ herrschen,
liefert dieses „Schengen Abkommen für Kraftfahrer“ die heimischen Autotouristen
schutzlos der polizeilichen Willkür des jeweiligen Landes aus, lautet die Meinung des
ÖAMTC Chefjuristen Dr. Hugo Hauptfleisch.
Eine Umfrage hat ergeben, daß Italien - Reisende ein leerer Tank auf der Autobahn S
6.000.-, das Parken vor einer Mülltonne ohne Beschilderung S 1.700.- oder das
überholen eines Traktors vor einem einmündenden Feldweg zeitweise den
Führerschein bzw. 1100,- öS gekostet hat.
Weiters wurden von den italienischen Behörden verrechnet: Für das Fehlen des "A"
S 2.300.-, das Nichtanschnallen S 700.- und für das Überfahren einer Sperrlinie wurde
ebenfalls zeitweise der Führerschein entzogen, da der Betroffene nur Schillinge und
nicht die erforderlichen 121.000 Lire mit sich führte.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
1. Wie hoch wurden die österreichischen Verwaltungsstrafrahmen in den oben
zitierten Fällen liegen?
2. Gibt es Kostenlisten bzw. einen Strafkatalog um - in entsprechender Form im
gesamten europäischen Raum - eine gleiche Bestrafung für gleiche Delikte zu
erzielen? Wenn ja, wie sehen diese Listen aus? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Delikte sollen mit welchen österreichischen Zusatzstrafen (taxative
Aufzählung) geahndet werden?
4. Wie werden ausländische Strafen, nach der Verabschiedung der in Begutachtung
stehenden Regierungsvorlage, unter dem Aspekt des Punkteführerscheins
geahndet?