6492/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Firlinger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Schengen - Abkommen für Kraftfahrer

 

 

Wer im EU Ausland ein Verkehrsdelikt begeht, welches mit einer Geldstrafe von 40

Euro (S 550.-) aufwärts geahndet wird, der wird dafür, ab dem nächsten Jahr, von den

österreichischen Behörden zur Verantwortung gezogen.

 

Sollten in den betroffenen Ländern zusätzlich „italienische Verhältnisse“ herrschen,

liefert dieses „Schengen Abkommen für Kraftfahrer“ die heimischen Autotouristen

schutzlos der polizeilichen Willkür des jeweiligen Landes aus, lautet die Meinung des

ÖAMTC Chefjuristen Dr. Hugo Hauptfleisch.

 

Eine Umfrage hat ergeben, daß Italien - Reisende ein leerer Tank auf der Autobahn S

6.000.-, das Parken vor einer Mülltonne ohne Beschilderung S 1.700.- oder das

überholen eines Traktors vor einem einmündenden Feldweg zeitweise den

Führerschein bzw. 1100,- öS gekostet hat.

Weiters wurden von den italienischen Behörden verrechnet: Für das Fehlen des "A"

S 2.300.-, das Nichtanschnallen S 700.- und für das Überfahren einer Sperrlinie wurde

ebenfalls zeitweise der Führerschein entzogen, da der Betroffene nur Schillinge und

nicht die erforderlichen 121.000 Lire mit sich führte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wie hoch wurden die österreichischen Verwaltungsstrafrahmen in den oben

    zitierten Fällen liegen?

 

2. Gibt es Kostenlisten bzw. einen Strafkatalog um - in entsprechender Form im

    gesamten europäischen Raum - eine gleiche Bestrafung für gleiche Delikte zu

    erzielen? Wenn ja, wie sehen diese Listen aus? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Welche Delikte sollen mit welchen österreichischen Zusatzstrafen (taxative

    Aufzählung) geahndet werden?

 

4. Wie werden ausländische Strafen, nach der Verabschiedung der in Begutachtung

    stehenden Regierungsvorlage, unter dem Aspekt des Punkteführerscheins

    geahndet?