6501/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Heilverfahren.
Den Anfragestellern kommen immer wieder Beschwerden zu Ohren, womit die Art
und Weise der Erledigung von Anträgen auf ein Heilverfahren kritisiert werden.
Kritisiert werden insbesondere zu lange Wartezeiten, die Kriterien der Untersuchung,
die mangelnde Begründung im Falle der Ablehnung, usw.
Weiters vermuten die Anfragesteller, daß starke Unterschiede zwischen den
einzelnen Bundesländern und den verschiedenen Krankenkassen hinsichtlich der
Genehmigung von Heilverfahren bestehen.
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Welche Untersuchungen werden zur Feststellung der Notwendigkeit eines
Heilverfahrens durchgeführt und wie lange sollte eine gründliche Untersuchung
Ihrer Ansicht nach etwa dauern?
2. Nach welchen Kriterien erfolgt eine allfällige Ablehnung eines Antrages auf ein
Heilverfahren und wie umfangreich sollte Ihrer Ansicht nach im Falle einer
Ablehnung die Begründung sein?
3. Wie lange dauert durchschnittlich das Bewilligungsverfahren vom Zeitpunkt der
Antragseinlangung bis zur Verständigung über die Entscheidung?
Welches Ausmaß ist Ihrer Ansicht nach noch zumutbar?
Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen das zumutbare Ausmaß
überschritten wurde?
Wenn ja, was haben Sie dagegen unternommen?
4. Wie viele Anträge auf ein Heilverfahren gab es in den Jahren 1995 - 1998
(aufgeschlüsselt nach Jahren, Sozialversicherungsträger, Bundesländer und
Geschlecht)?
5. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (aufgeschlüsselt nach Jahren,
Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Geschlecht)?