6525/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI Schöggl, Dr. Krüger und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten für aus dem Ausland berufene
Universitätsprofessoren
Mehrere gescheiterte Berufungen von Universitätsprofessoren und eine aktuell bedrohte Berufung einer
bundesdeutschen Historikerin an die Universität Klagenfurt stellen die derzeitige Praxis bei der
Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten für aus dem Ausland berufene Wissenschafter in Frage.
In jüngster Vergangenheit sind beispielsweise allein an der Universität Klagenfurt zwei Berufungen aus
Deutschland daran gescheitert, daß keine bzw. nur ein ungenügender Ruhegenuß in Aussicht gestellt
wurde. Die oben angeführte Berufung - Zeitgeschichte mit einem Schwerpunkt in der Geschichte der
europäischen Integration - droht am selben Problem zu scheitern. Und dies obwohl der
Bundespräsident laut § 56 (9) des Pensionsgesetzes 1965 bei der Ernennung eines
Universitätsprofessors die beitragsfreie Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten bewilligen könnte,
wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe gegen die Entrichtung eines besonderen
Pensionsbeitrages durch den Universitätsprofessor sprechen. Diese Kannbestimmung wird aber seit
einigen Jahren nicht mehr angewendet, obwohl ihre Intention klar und sinnvoll ist sowie die Kosten
ihrer Anwendung vergleichsweise gering wären und sich auf viele Jahre des Pensionsbezuges
verteilten. Den österreichischen Universitäten gehen auf diese Weise viele hochrangige Experten
verloren, denen das Risiko eines unsicheren Ruhestandes zu groß und für die der Nachkauf von
Ruhezeiten zu teuer ist. Es ist zu befürchten, daß ausländische Spitzenkräfte sich in Zukunft nicht
einmal mehr in Österreich bewerben werden, was zu einem „intellektuellen Inzest“ führen wird.
Angesichts des daraus resultierenden Schadens für die Reputation der österreichischen Forschung und
Lehre, deren hoher Stellenwert auch von der Bundesregierung betont wird, und in Hinblick darauf, daß
die ,,Wanderarbeitnehmer - Verordnung“ der Europäischen Kommission die derzeitige österreichische
Praxis ohnehin aufheben dürfte, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
1. Wieviele ausländische Wissenschafter wurden in den letzten fünf Jahren als Professoren an
österreichische Universitäten berufen?
2. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Wissenschafter an der Gesamtzahl der innerhalb der
letzten fünf Jahre in Österreich erfolgten Berufungen?
3. Welche Ruhegenußvordienstzeiten wurden in diesen Fällen jeweils angerechnet?
4. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Berufungen von Universitätsprofessoren aus dem Ausland an eine
österreichische Universität abgelehnt wurden, weil die Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten
nicht attraktiv genug erschien?
Wenn ja, welche sind dies?
5. Warum wurde in diesen Fällen nicht von der im § 56 (9) des Pensionsgesetzes 1965 vorgesehenen
Möglichkeit einer beitragsfreien Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten Gebrauch gemacht?
6. Teilen Sie die Auffassung, daß dadurch die Berufung qualifizierter ausländischer Wissenschafter
stark behindert wird und den Universitäten ein „intellektueller Inzest“ droht?
Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Problematik der Pensionsansprüche von zu berufenden
Professoren zufriedenstellend zu lösen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?