6525/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI Schöggl, Dr. Krüger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten für aus dem Ausland berufene

Universitätsprofessoren

 

Mehrere gescheiterte Berufungen von Universitätsprofessoren und eine aktuell bedrohte Berufung einer

bundesdeutschen Historikerin an die Universität Klagenfurt stellen die derzeitige Praxis bei der

Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten für aus dem Ausland berufene Wissenschafter in Frage.

 

In jüngster Vergangenheit sind beispielsweise allein an der Universität Klagenfurt zwei Berufungen aus

Deutschland daran gescheitert, daß keine bzw. nur ein ungenügender Ruhegenuß in Aussicht gestellt

wurde. Die oben angeführte Berufung - Zeitgeschichte mit einem Schwerpunkt in der Geschichte der

europäischen Integration - droht am selben Problem zu scheitern. Und dies obwohl der

Bundespräsident laut § 56 (9) des Pensionsgesetzes 1965 bei der Ernennung eines

Universitätsprofessors die beitragsfreie Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten bewilligen könnte,

wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe gegen die Entrichtung eines besonderen

Pensionsbeitrages durch den Universitätsprofessor sprechen. Diese Kannbestimmung wird aber seit

einigen Jahren nicht mehr angewendet, obwohl ihre Intention klar und sinnvoll ist sowie die Kosten

ihrer Anwendung vergleichsweise gering wären und sich auf viele Jahre des Pensionsbezuges

verteilten. Den österreichischen Universitäten gehen auf diese Weise viele hochrangige Experten

verloren, denen das Risiko eines unsicheren Ruhestandes zu groß und für die der Nachkauf von

Ruhezeiten zu teuer ist. Es ist zu befürchten, daß ausländische Spitzenkräfte sich in Zukunft nicht

einmal mehr in Österreich bewerben werden, was zu einem „intellektuellen Inzest“ führen wird.

 

Angesichts des daraus resultierenden Schadens für die Reputation der österreichischen Forschung und

Lehre, deren hoher Stellenwert auch von der Bundesregierung betont wird, und in Hinblick darauf, daß

die ,,Wanderarbeitnehmer - Verordnung“ der Europäischen Kommission die derzeitige österreichische

Praxis ohnehin aufheben dürfte, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

Anfrage

 

1. Wieviele ausländische Wissenschafter wurden in den letzten fünf Jahren als Professoren an

    österreichische Universitäten berufen?

 

2. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Wissenschafter an der Gesamtzahl der innerhalb der

     letzten fünf Jahre in Österreich erfolgten Berufungen?

3. Welche Ruhegenußvordienstzeiten wurden in diesen Fällen jeweils angerechnet?

 

4. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Berufungen von Universitätsprofessoren aus dem Ausland an eine

    österreichische Universität abgelehnt wurden, weil die Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten

    nicht attraktiv genug erschien?

    Wenn ja, welche sind dies?

 

5. Warum wurde in diesen Fällen nicht von der im § 56 (9) des Pensionsgesetzes 1965 vorgesehenen

    Möglichkeit einer beitragsfreien Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten Gebrauch gemacht?

 

6. Teilen Sie die Auffassung, daß dadurch die Berufung qualifizierter ausländischer Wissenschafter

    stark behindert wird und den Universitäten ein „intellektueller Inzest“ droht?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Problematik der Pensionsansprüche von zu berufenden

    Professoren zufriedenstellend zu lösen?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?