6543/J XX.GP

 

Dringliche Anfrage

Gemäß § 93 Abs. 2 GOG

 

der Abgeordneten  Heide Schmidt, Maria Schaffenrath und PartnerInnen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend sein Versprechen, er werde sich dafür einsetzen, daß das

Frauenvolksbegehren „Punkt für Punkt umgesetzt wird“.

(Der Standard‘, 21. 05. 1997)

 

Nach dem 8. März 1996, dem jährlichen internationalen Frauentag, organisierte sich

eine Gruppe von Frauen, die die Bevölkerung aufrief, die Benachteiligung von

Frauen Männern gegenüber nicht länger hinzunehmen. Mit einem Volksbegehren,

das die Gleichstellung von Frauen und Männern durch konkrete Maßnahmen

forderte, sollte die Politik veranlaßt werden, endlich aktiv einen umfassenden Abbau

der Benachteiligung von Frauen in Angriff zu nehmen und darüber hinaus den

ständigen Versprechungen endlich Taten folgen zu lassen. Als Bevollmächtigte für

das Volksbegehren, das vom 7. bis zum 14. April 1997 zur Unterschrift auflag, wurde

die Obfrau des Vereins Unabhängiges Frauenforum, Dr. Christa Pölzlbauer, namhaft

gemacht. 644.665 Menschen haben das Anliegen unterstützt, sodaß es vom

Parlament in Behandlung genommen werden mußte.

 

Aufgrund des großen Zuspruchs der Bevölkerung erklärten nicht nur zahlreiche

Regierungsmitglieder ihre Unterstützung der frauenpolitischen Anliegen, sondern

versprach insbesondere der Bundeskanzler und Vorsitzende der

Sozialdemokratischen Partei, Viktor Klima, in einem Gespräch mit der Zeitung ‚Der

Standard‘, das am 21. 5. 1997 erschien, daß er sich dafür einsetzen werde, daß das

Frauenvolksbegehren „Punkt für Punkt umgesetzt wird“.

 

Die in der Zeit von September 1997 bis April 1998 durchgeführten

Ausschußberatungen brachten schließlich die Enttäuschung, die das

Nationalratsplenum dann bestätigte:

 

Keine einzige der geforderten gesetzlichen Maßnahmen wurde umgesetzt.

 

Dies enttäuscht vor allem im Hinblick auf die wiederholt gemachten Versprechungen

und Zusagen der Regierungspartei SPÖ. Sei es der Wahlslogan aus dem 95er Jahr

„Wir werden nicht zulassen, daß Frauenrechte mißachtet werden“, sei es die

Regierungserklärung von Viktor Klima, daß das Frauenministerium „in Zukunft auch

noch weitere wichtige Aufgabengebiete übernehmen wird“. Tatsächlich hat nämlich

die Übertragung neuer Aufgabengebiete aus dem Bereich des

Konsumentlnnenschutzes die Kapazität der Frauenministerin für frauenpolitische

Anliegen drastisch reduziert, was die Frauen und insbesondere organisierte

Frauengruppen deutlich zu spüren bekommen haben: Die Frauenministerin hat für

Frauenanliegen selten Zeit.

Die Bestandsaufnahme von Sonja Ablinger, die SPÖ sei in der Frauenpolitik

„geradezu reaktionär“ (‚Profil‘ 2. Dezember 1996), dürfte heute nicht viel anders

ausfallen. Die erste Rede des neuen SP - Bundesparteitagsvorsitzenden Viktor Klima

am Parteitag im April 1997 enthielt die bemerkenswerte frauenpolitische Aussage:

„Frauen haben erstmals eine gewisse Kontrolle über ihre Sexualität gewonnen“.

Inzwischen läßt sich der Bundeskanzler zwar nicht mehr zu solchen Äußerungen

hinreißen, außer wahlkampforientierten Lippenbekenntnissen aber ist von einem

überzeugten Eintreten für Frauenanliegen wenig zu spüren.

 

Seit die Liberalen im vergangenen Sommer die Neuregelung des Karenzgeldes zum

Thema gemacht haben, übertreffen sich die Regierungsfraktionen mit

Wahlkampfslogans, die frauenpolitisches Engagement vortäuschen sollen. Die dazu

geführten Diskussionen lassen nicht nur über weite Strecken jeden

emanzipatorischen Ansatz vermissen, sondern stellen sich auch als

vorwahlbedingtes Ablenkungsmanöver heraus, das über die Politikdefizite der

vergangenen Jahre hinwegtäuschen soll. Übrig bleibt ein Gefecht mit Ziffern und die

Reduktion der Problemstellung auf Zahlenspielereien.

 

Die Regierung hat sich in den vergangenen Jahren mit Belastungen auf Kosten der

Frauen 17 Milliarden erspart: Kürzung der Kindergartenmilliarde, Verkürzung der

Karenzzeit‘ finanzielle Kürzungen für Frauenprojekte und frauenspezifische

Beratungsstellen. Die den Frauen entzogenen Gelder werden ihnen nun als

Wahlzuckerln wieder angeboten. Abgesehen von diesem Etikettenschwindel gilt es

aber auch aufzudecken, daß die angebotene vorübergehende finanzielle Zuwendung

an junge Mütter ein subtiles Instrument ist, zu altem Rollenverhalten zu verführen,

vom Weg in die Unabhängigkeit abzulenken und damit auf Kosten der Frau einen

immer angespannteren Arbeitsmarkt für Männer retten zu können.

 

Die Situation der Frau ist trotz 50 Jahren Sozialdemokratlnnen in der Regierung,

nach 28 Jahren eines sozialdemokratisch geführten Frauenressorts, nach 50 Jahren

eines sozialdemokratisch geführten Sozialministeriums, nach 54 Jahren

sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen mit einer sozialdemokratisch dominierten

Gewerkschaft die einer diskriminierten Minderheit, obwohl ihr Bevölkerungsanteil

52% beträgt. Darüber hinaus haben das Wiedererstarken eines konservativen

Rollendenkens und die Angespanntheit des Arbeitsmarktes das Klima für Frauen im

Vergleich zu einer kurzzeitigen Aufbruchstimmung der Vergangenheit wieder

verschlechtert. Auch die frühere Frauenministerin Johanna Dohnal hat kürzlich

anläßlich der Aktion ‚Schlaflose Nacht vor dem Bundeskanzleramt‘ diese

Einschätzung bestätigt, die Versprechungen des Bundeskanzlers als solche

schärfstens kritisiert und den fehlenden Widerstand der jetzigen Frauenministerin

beklagt.

 

Dieser wäre aber bitter nötig, denn der Handlungsbedarf ist evident:

 

Frauen, die nach der Karenz wieder in den Beruf einsteigen wollen, sind die

größte Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt. Inzwischen schafft nur jede

fünfte Frau den Wiedereinstieg.

Insgesamt sind Frauen von der aktuellen Rekordarbeitslosigkeit besonders

stark betroffen. Im Jahresschnitt 1998 stieg die Arbeitslosenquote bei den

Frauen auf 7,5 % (1997: 7,4%, 1996: 7,3%), jene der Männer blieb mit 6,9%

seit 1996 konstant. Seit sechs Jahren driften die Arbeitslosigkeitskurven

von Männern und Frauen auseinander, zuungunsten der Frauen.

 

Die Ursachen sind bekannt: fehlende oder zu geringe Qualifikation (jede

zweite als arbeitslos gemeldete Frau hat nur einen Pflichtschulabschluß)

und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie infolge

fehlender oder nicht bedarfsorientierter Kinderbetreuungseinrichtungen

sind die Hauptfaktoren. Fast jede zweite Frau ist aufgrund fehlender

Kinderbetreuungsplätze nicht vermittelbar, während für Männer die

Kinderbetreuungspflicht offenbar keine Relevanz hat.

 

Bundesweit wurden lediglich rund 18.800 Kinderbetreuungsplätze

geschaffen. Es fehlen weitere 145.000, was aber noch gar nichts über die

Bedürfnisse in Richtung Öffnungszeiten und mehr Flexibilität aussagt.

Besonderen Handlungsbedarf gibt es hier im Bereich der

Kleinkindbetreuung aber auch bei der Nachmittagsbetreuung für

Schulkinder. Nur etwa die Hälfte aller österreichischen Kindergärten haben

ganztags geöffnet. Das Angebot an flexiblen Betreuungsmöglichkeiten aber

entscheidet über die mögliche Erwerbsarbeit der Frauen.

 

Alle Arbeitsmarktdaten belegen deutlich, daß - wie bereits erwähnt - eines

der Hauptprobleme der Frauenbeschäftigung bei der Qualifikation liegt.

Entgegen dieses Wissen hat die Bundesregierung Ausbildungs -

einrichtungen finanziell ausgehungert, deren Ziel die fachliche

Qualifizierung von Frauen ist. Eine generelle Qualifizierungsoffensive für

Frauen ist weiter ausständig.

 

Schwierig ist der Arbeitsmarkt für Frauen auch aufgrund der

geschlechtsspezifischen Berufswahl. Diesem Problem kann am

wirkungsvollsten durch die gezielte Förderung von Frauen in nicht

tradierten Berufen begegnet werden. Die Bundesregierung hat auch hierzu

keine Initiativen ergriffen.

 

Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen in Österreich sind

selbständig, der Großteil davon im Betrieb des Ehemanns oder in der

Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht verändert. Von

insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von

Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international weit nach. In den neuen

deutschen Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen

gegründet. Statt die Selbständigenquote bei Frauen mit gezielten

Maßnahmen zu fördern, hat die Große Koalition Gründerinnen -

Beratungsstellen finanzielle Mittel gestrichen.

 

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern öffnet sich weiter:

Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Männer, rechnet man die

Teilzeit dazu, sind es sogar 48%. Nach der jüngsten Statistik der EU liegt

Österreich beim durchschnittlichen Bruttoverdienst der Frauen gegenüber

Männern im untersten Drittel; nur in Portugal, in den Niederlanden und in

Griechenland sind die Frauen noch schlechter dran als in Österreich.

- Leitende Positionen sind nach wie vor vorwiegend Männern vorbehalten.

  Auch im öffentlichen Dienst sind Frauen in den oberen Rängen

  unterrepräsentiert. Bleibt die derzeitige Personalpolitik unverändert, wird

  Parität zwischen Männern und Frauen frühestens im Jahr 2080 erreicht.

 

- 72% der geringfügig Beschäftigten sind Frauen und arbeiten damit in

  Beschäftigungsverhältnissen, die ihnen ein geringes Einkommen bringen.

  Die durchschnittliche Pension der Frauen beträgt 8.368 S, die der Männer

  14.457 S. Die Einkommensschere wird damit im Alter noch größer. 72 %

  aller AusgleichszulagenbezieherInnen sind Frauen. Mehr als 400.000 Frauen

  haben keinen eigenen Pensionsanspruch.

 

- Armut ist weiblich: Die jüngste Studie der Caritas weist Frauen,

   insbesondere Alleinerzieherinnen, als armutsgefährdet aus. 19% der

   Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Die offensichtliche

   Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden, die im Gegensatz zu in

   Partnerschaft lebenden Personen nur eineinhalb statt zwei Jahre Karenzzeit

   in Anspruch nehmen können, erhöht den sozialen Druck.

 

- Die Zahl der Notstandshilfebezieherinnen steigt insbesondere bei jungen

   Frauen kontinuierlich an. Von 1990 (44.000) bis 1997 hat sich ihre Zahl

   verdoppelt (90.000). Aufgrund fehlender Versicherungszeiten sind viele

   Frauen finanziell von ihren Partnern abhängig und nach einer Scheidung

   mittellos.

 

- Auch die kürzlich beschlossene Novelle des Scheidungsrechts brachte

   aufgrund restriktiver Bestimmungen für einen verschuldensunabhängigen

   Unterhalt nach der Scheidung nur marginale Verbesserungen. Das Eherecht

   wird weiter von einer bevormundenden und frauenfeindlichen Philosophie

   bestimmt, indem es durch die Mitwirkungspflicht im Betrieb des

   Ehepartners/der Ehepartnerin ohne sozial - und arbeitsrechtliche

   Absicherung eine gesetzlich legitimierte Abhängigkeit fortschreibt.

   Sonstige sozial - und pensionsrechtliche Ansprüche der nicht

   erwerbstätigen Partnerin (und um solche handelt es sich im Regelfall) sind

   lediglich vom Ehepartner abgeleitet. Infolge weiblicher Erwerbsbiographien

   hingegen, die durch Betreuungszeiten und Kindererziehung unterbrochen

   sind, haben 50% keine eigene Alterssicherung.

 

- In der zuletzt erfolgten Novellierung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes

   kam es in den wesentlichen Bereichen zu keiner Verbesserung: Weder

   wurden die Rechte für die Gleichbehandlungsbeauftragten noch die

   Befugnisse für die Bundesgleichbehandlungskommission zielorientierter

   gestaltet. Ähnlich die Situation beim Gleichbehandlungsgesetz: Seit Jahren

   steht die Ausweitung der Rechte für Gleichbehandlungsbeauftragte und die

   Anhebung der Schadenersatzobergrenzen bei festgestellter Diskriminierung

   an. Auch die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaften ist ins

   Stocken geraten. In Österreich gibt es bislang nur in Wien und Innsbruck  

   Gleichbehandlungsanwältinnen.

Diese Auflistung der unmittelbar erfaßbaren Diskriminierungen spricht die damit in

Zusammenhang stehenden mittelbaren Diskriminierungen, die die weibliche

Lebensführung beeinträchtigen, gar nicht an. Jedenfalls wird der Zustand einer

Gesellschaft offenbar, in der ein geschlechtsspezifisch definierter Teil, der noch dazu

mehr als die Hälfte dieser Gesellschaft ausmacht, schlechter behandelt wird als der

andere Teil. Die Liberalen erkennen darin ein gravierendes Demokratiedefizit, das es

dringend zu beseitigen gilt.

 

Die realpolitische Reaktion auf das Frauenvolksbegehren war daher deprimierend

und schlug sich lediglich in drei geringfügigen Gesetzesänderungen nieder:

 

- eine wirkungslose Ergänzung in der Bundesverfassung, die lediglich ein

  Bekenntnis zur Gleichstellung enthält. Im Gesetzestext ist die Rede davon, daß

  „Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,

  insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten zulässig“

  seien. Die bloße Zulässigkeit von Maßnahmen zur Förderung der faktischen

  Gleichstellung von Mann und Frau ist aber durch die UN - Konvention ohnehin im

  Verfassungsrang. Das bedeutet jedoch keine Verpflichtung zur aktiven

  Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung. Insgesamt ist diese Ergänzung ein

  rechtlich wirkungsloser Rückschritt hinter bereits vorgelegte Vorschläge und

  internationale Dokumente;

 

- eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, das Betrieben nahelegt,

  betriebliche Frauenförderpläne sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit

  von Betreuungspflichten und Beruf zu entwickeln.

 

- eine Erweiterung des Kündigungsschutzes für Mütter bzw. Väter, wenn sie

  während der Karenzzeit vorübergehend eine Erwerbstätigkeit ausüben, bei der

  das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

 

Von einer Umsetzung der frauenpolitischen Forderungen wie versprochen und

angekündigt, geschweige denn ‚Punkt für Punkt‘, kann somit keine Rede sein. Damit

reiht sich die Frauenpolitik nahtlos an andere Politikbereiche, für die die Große

Koalition und insbesondere der Bundeskanzler Reformschritte versprochen haben.

Aus einer angekündigten Pensionsreform wurde lediglich ein kleiner Schritt in

Richtung einer Vereinheitlichung. Aus einer angekündigten großen Steuerreform

wurde eine minimale Tarifänderung, die nicht einmal die kalte Progression der

Vergangenheit abdeckt. Die angekündigte Ökologisierung des Steuersystems fand

nicht statt. Von Senkung der Lohnnebenkosten kann keine Rede sein. Von der groß

angekündigten Technologieoffensive und der Anhebung der Forschungsquote blieb

ein bescheidener Entschließungsantrag. Die Novelle des Kartellrechtes reagierte

lediglich auf die notwendigsten europäischen Erfordernisse. Die Gewerbeordnung ist

weiterhin ein zünftlerisches Arbeitsplatzbehinderungsinstrument. Die Aktion Fairneß

blieb eine PR - Veranstaltung. Die angekündigte Angleichung der Arbeitsrechte aller

Arbeitnehmerlnnen ist eine Ankündigung geblieben. Die angekündigte Medienpolitik

wurde nach der Zulassung von Privatradios aus machtpolitischen Gründen

zurückgestellt. Die Liste könnte fortgesetzt werden.

Im Wissen, daß Wahlkampfzeiten mehr noch als alle anderen zu

Politikerlnnenversprechen verführen, scheint es sinnvoll, anhand der bisherigen

Erfahrungen die Glaubwürdigkeit künftiger Ankündigungen zu überprüfen. Die

Dringliche Anfrage der Liberalen dient daher nicht nur dem Ziel, den Unterschied von

Sein und Schein sichtbar, sondern auch deutlich zu machen, daß die tatsächliche

Gleichstellung von Frauen und Männern eine Notwendigkeit der Fairneß einer

Gesellschaft ist, von der letztlich alle profitieren.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundeskanzler nachstehende

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

1) Was waren im einzelnen die Ursachen dafür, daß Sie von Ihrem Versprechen der

     Punkt - für - Punkt - Umsetzung des Frauenvolksbegehrens abgerückt sind?

 

2) Haben Sie persönlich sich für eine weitergehendere Formulierung des Art. 7 B -

    VG eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Argumenten? Wenn nein, warum nicht?

 

3) Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Frauen

    auf allen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in

    Entscheidungsfunktionen vertreten sind? Woran scheiterte die Umsetzung?

 

4) Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie in der Bundesregierung zu

    erreichen versucht, daß Unternehmen, die evaluierbare Frauenförderpläne

    vorweisen können, steuerliche Anreize erhalten, oder aber mit anderen

    Maßnahmen motiviert werden, die Frauenbeschäftigung zu erhöhen oder

    überhaupt Frauen in traditionelle Männerbranchen hereinzuholen?

 

5) Der „Zweite Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung

    und Frauenförderung im Bundesdienst“ listet deutlich auf, daß Frauen trotz

    volltönig angekündigter Frauenförderpläne in den einzelnen Ministerien in den

    leitenden Positionen marginal vertreten sind. Mit welchen zusätzlichen

    Maßnahmen beabsichtigen Sie in Ihrer Gesamtverantwortung als Bundeskanzler,

    sowohl in SPÖ -, vor allem aber in ÖVP - geführten Ressorts der

    frauendiskriminierenden Personalpolitik beizukommen?

 

6) Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und

    Kontaktfrauen das Recht zur Mitsprache bei der Erstellung von

    Ausschreibungstexten erhalten, wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum

    nicht?

 

7) Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und

    Kontaktfrauen zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen und sonstige

    gleichbehandlungsrelevante Akten eingesetzt, wenn ja, in welcher Form? Wenn

    nein, warum nicht?

 

8) Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und

    Kontaktfrauen auf Teilnahme am Auswahlverfahren mit beratender Stimme

    eingesetzt, wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

9) Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und

    Kontaktfrauen der Einspruch mit aufschiebender Wirkung gegen eine

    diskriminierende Entscheidung zusteht, wenn ja, in welcher Form, und wenn

    nein, warum nicht?

 

10) Aus welchen Gründen ist eine grundlegende Reform des

      Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?

 

11) Woran ist aus Ihrer Sicht die geschlechtergerechte Abfassung des

      Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?

 

12) Aus welchen Gründen scheiterte die vorgesehene flächendeckende

      Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft? Mit welchen neuen

      Maßnahmen soll diese erreicht werden?

 

13) Aus welchen Gründen scheiterte die immer wieder versprochene Neubewertung

      der Arbeit? Welchen konkreten Maßnahmen sehen Sie für eine konkrete

      Umsetzung?

 

14) Mit welchen Maßnahmen haben Sie versucht, das finanzielle Überleben gerade

      von serviceorientierten Beratungsstellen für Frauen - Beispiel ,,Cassandra“,

      ,,Mira“ sicherzustellen bzw. eine längerfristige Budgetierung zu erreichen?

 

15) Mit welchen Maßnahmen haben Sie versucht, eine flächendeckende Errichtung

      von Gründerinnen - Beratungzentren in jedem Bundesland sicherzustellen, und

      woran ist die Umsetzung gescheitert?

 

16) Mit welchen Maßnahmen haben Sie die Schaffung einer zentralen

      Koordinierungsstelle für Förderungen mit einheitlichen Richtlinien und

      Möglichkeiten der Vorfinanzierung bei EU - Frauenprojekten forciert, und woran ist

      die Umsetzung gescheitert?

 

17) Teilzeitarbeit ist noch immer nicht in allen rechtlichen Belangen der Vollzeitarbeit

       gleichgestellt. Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie eine Angleichung

       versucht? Warum ist die Umsetzung gescheitert?

 

18) Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Berechnung der

      Notstandshilfe und der Ausgleichszulage hat insbesondere für Frauen die völlige

      finanzielle Abhängigkeit vom Partner zur Folge. Gab es Überlegungen, dem

      gegenzuarbeiten, wenn ja, woran scheiterte die Umsetzung? Wenn nein, warum

      nicht?

 

19) Die von den Liberalen vorgeschlagene Karenzregelung, wonach das Karenzgeld

       für unselbständig Erwerbstätige analog der Arbeitslosenversicherung mit 80%

       des Letztgehaltes ausbezahlt werden soll, um auch für Väter einen Anreiz zu

       schaffen, in Karenz zu gehen, wird nun auch von der Frauenministerin gefordert.

       Wie stehen Sie persönlich zu dieser Forderung? Aus welchen Gründen wurden

       noch keine ernsthaften Schritte zur Umsetzung gesetzt?

20) Welche Maßnahmen halten Sie grundsätzlich für geeignet, um in Hinblick auf

       eine partnerschaftliche Erziehung auch Väter vermehrt zur Übernahme ihrer

       Betreuungspflichten zu veranlassen?

 

21) In welcher Form werden Sie die Schaffung von flexiblen und bedarfsgerechten

      Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kleinkinder unterstützen, die

      über die zugesagten Finanzierungsmittel hinausgehen?

 

22) In welcher Form werden Sie sich für die Schaffung fairer

      Wettbewerbsbedingungen bzw. Förderungen von privaten Kinderbetreuungs -

      einrichtungen mit abgesicherten Qualitätsstandards einsetzen, um langfristig ein

      ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen und Eltern die

      Wahlfreiheit zu ermöglichen?

 

23) Welche Schritte werden Sie darüber hinaus für eine ganztägige Betreuung von

      Schulkindern z.B. in Form von Ganztagesschulen setzen?

 

24) Werden Sie sich diesbezüglich auch bei den verantwortlichen Landeshauptleuten

      für eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen einsetzen, und welche

      Gespräche wurden wann, von wem und mit welchem Ergebnis geführt?

 

25) Wie werden Sie die SPÖ - Versprechungen, daß Frauen, die sich für den Beruf

      der Tagesmutter entscheiden, sozialrechtlich abgesichert werden und ihnen

      durch ein flexibles Ausbildungssystem Möglichkeiten zu einem Berufswechsel

      offen bleiben, umsetzen?

 

26) Die bereits unzählige Male zugesagte Zusicherung, die Karenzzeit für

      AlleinerzieherInnen auf zwei Jahre auszudehnen, ist in der nun vorliegenden

      Regierungsvorlage zur Karenzzeit wieder nicht enthalten. Wann werden Sie

      AlleinerzieherInnen endlich die versprochenen zwei Jahre Karenzzeit gewähren?

 

27) Anläßlich der Bundesfrauenkonferenz in Linz haben Sie Frauenministerin

       Prammer und Sozialministerin Hostasch aufgerufen, sich für eine eigenständige

      Alterssicherung von Frauen einzusetzen. Welche Schritte wurden seit damals

      gesetzt?

 

28) Als Ressortzuständiger für Kunstangelegenheiten tragen Sie Verantwortung für

      die Förderung und Gleichstellung von Künstlerinnen. Ein Beispiel für das krasse

      Mißverhältnis von Frauen - und Männeranteil stellt das Staatsopernorchester mit

      einem Frauenanteil von 0,7 % dar. Im Volksopernorchester beträgt dieser

      zumindest 27,4%. Es beschäftigt damit 95,5% aller Musikerinnen des

      Bundestheaterverbandes. Halten Sie das Instrument der Orchesterfinanzierung

      dafür geeignet, den Frauenanteil insbesondere im Staatsopernorchester zu

      erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen? Wenn nein, warum

      nicht?

 

      In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs 1 GOG als

      dringlich zu behandeln.