6543/J XX.GP
Dringliche Anfrage
Gemäß § 93 Abs. 2 GOG
der Abgeordneten Heide Schmidt, Maria Schaffenrath und PartnerInnen
an den Bundeskanzler
betreffend sein Versprechen, er werde sich dafür einsetzen, daß das
Frauenvolksbegehren „Punkt für Punkt umgesetzt wird“.
(Der Standard‘, 21. 05. 1997)
Nach dem 8. März 1996, dem jährlichen internationalen Frauentag, organisierte sich
eine Gruppe von Frauen, die die Bevölkerung aufrief, die Benachteiligung von
Frauen Männern gegenüber nicht länger hinzunehmen. Mit einem Volksbegehren,
das die Gleichstellung von Frauen und Männern durch konkrete Maßnahmen
forderte, sollte die Politik veranlaßt werden, endlich aktiv einen umfassenden Abbau
der Benachteiligung von Frauen in Angriff zu nehmen und darüber hinaus den
ständigen Versprechungen endlich Taten folgen zu lassen. Als Bevollmächtigte für
das Volksbegehren, das vom 7. bis zum 14. April 1997 zur Unterschrift auflag, wurde
die Obfrau des Vereins Unabhängiges Frauenforum, Dr. Christa Pölzlbauer, namhaft
gemacht. 644.665 Menschen haben das Anliegen unterstützt, sodaß es vom
Parlament in Behandlung genommen werden mußte.
Aufgrund des großen Zuspruchs der Bevölkerung erklärten nicht nur zahlreiche
Regierungsmitglieder ihre Unterstützung der frauenpolitischen Anliegen, sondern
versprach insbesondere der Bundeskanzler und Vorsitzende der
Sozialdemokratischen Partei, Viktor Klima, in einem Gespräch mit der Zeitung ‚Der
Standard‘, das am 21. 5. 1997 erschien, daß er sich dafür einsetzen werde, daß das
Frauenvolksbegehren „Punkt für Punkt umgesetzt wird“.
Die in der Zeit von September 1997 bis April 1998 durchgeführten
Ausschußberatungen brachten schließlich die Enttäuschung, die das
Nationalratsplenum dann bestätigte:
Keine einzige der geforderten gesetzlichen Maßnahmen wurde umgesetzt.
Dies enttäuscht vor allem im Hinblick auf die wiederholt gemachten Versprechungen
und Zusagen der Regierungspartei SPÖ. Sei es der Wahlslogan aus dem 95er Jahr
„Wir werden nicht zulassen, daß Frauenrechte mißachtet werden“, sei es die
Regierungserklärung von Viktor Klima, daß das Frauenministerium „in Zukunft auch
noch weitere wichtige Aufgabengebiete übernehmen wird“. Tatsächlich hat nämlich
die Übertragung neuer Aufgabengebiete aus dem Bereich des
Konsumentlnnenschutzes die Kapazität der Frauenministerin für frauenpolitische
Anliegen drastisch reduziert, was die Frauen und insbesondere organisierte
Frauengruppen deutlich zu spüren bekommen haben: Die Frauenministerin hat für
Frauenanliegen selten Zeit.
Die Bestandsaufnahme von Sonja Ablinger, die SPÖ sei in der Frauenpolitik
„geradezu reaktionär“ (‚Profil‘ 2. Dezember 1996), dürfte heute nicht viel anders
ausfallen. Die erste Rede des neuen SP - Bundesparteitagsvorsitzenden Viktor Klima
am Parteitag im April 1997 enthielt die bemerkenswerte frauenpolitische Aussage:
„Frauen haben erstmals eine gewisse Kontrolle über ihre Sexualität gewonnen“.
Inzwischen läßt sich der Bundeskanzler zwar nicht mehr zu solchen Äußerungen
hinreißen, außer wahlkampforientierten Lippenbekenntnissen aber ist von einem
überzeugten Eintreten für Frauenanliegen wenig zu spüren.
Seit die Liberalen im vergangenen Sommer die Neuregelung des Karenzgeldes zum
Thema gemacht haben, übertreffen sich die Regierungsfraktionen mit
Wahlkampfslogans, die frauenpolitisches Engagement vortäuschen sollen. Die dazu
geführten Diskussionen lassen nicht nur über weite Strecken jeden
emanzipatorischen Ansatz vermissen, sondern stellen sich auch als
vorwahlbedingtes Ablenkungsmanöver heraus, das über die Politikdefizite der
vergangenen Jahre hinwegtäuschen soll. Übrig bleibt ein Gefecht mit Ziffern und die
Reduktion der Problemstellung auf Zahlenspielereien.
Die Regierung hat sich in den vergangenen Jahren mit Belastungen auf Kosten der
Frauen 17 Milliarden erspart: Kürzung der Kindergartenmilliarde, Verkürzung der
Karenzzeit‘ finanzielle Kürzungen für Frauenprojekte und frauenspezifische
Beratungsstellen. Die den Frauen entzogenen Gelder werden ihnen nun als
Wahlzuckerln wieder angeboten. Abgesehen von diesem Etikettenschwindel gilt es
aber auch aufzudecken, daß die angebotene vorübergehende finanzielle Zuwendung
an junge Mütter ein subtiles Instrument ist, zu altem Rollenverhalten zu verführen,
vom Weg in die Unabhängigkeit abzulenken und damit auf Kosten der Frau einen
immer angespannteren Arbeitsmarkt für Männer retten zu können.
Die Situation der Frau ist trotz 50 Jahren Sozialdemokratlnnen in der Regierung,
nach 28 Jahren eines sozialdemokratisch geführten Frauenressorts, nach 50 Jahren
eines sozialdemokratisch geführten Sozialministeriums, nach 54 Jahren
sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen mit einer sozialdemokratisch dominierten
Gewerkschaft die einer diskriminierten Minderheit, obwohl ihr Bevölkerungsanteil
52% beträgt. Darüber hinaus haben das Wiedererstarken eines konservativen
Rollendenkens und die Angespanntheit des Arbeitsmarktes das Klima für Frauen im
Vergleich zu einer kurzzeitigen Aufbruchstimmung der Vergangenheit wieder
verschlechtert. Auch die frühere Frauenministerin Johanna Dohnal hat kürzlich
anläßlich der Aktion ‚Schlaflose Nacht vor dem Bundeskanzleramt‘ diese
Einschätzung bestätigt, die Versprechungen des Bundeskanzlers als solche
schärfstens kritisiert und den fehlenden Widerstand der jetzigen Frauenministerin
beklagt.
Dieser wäre aber bitter nötig, denn der Handlungsbedarf ist evident:
Frauen, die nach der Karenz wieder in den Beruf einsteigen wollen, sind die
größte Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt. Inzwischen schafft nur jede
fünfte Frau den Wiedereinstieg.
Insgesamt sind Frauen von der aktuellen Rekordarbeitslosigkeit besonders
stark betroffen. Im Jahresschnitt 1998 stieg die Arbeitslosenquote bei den
Frauen auf 7,5 % (1997: 7,4%, 1996: 7,3%), jene der Männer blieb mit 6,9%
seit 1996 konstant. Seit sechs Jahren driften die Arbeitslosigkeitskurven
von Männern und Frauen auseinander, zuungunsten der Frauen.
Die Ursachen sind bekannt: fehlende oder zu geringe Qualifikation (jede
zweite als arbeitslos gemeldete Frau hat nur einen Pflichtschulabschluß)
und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie infolge
fehlender oder nicht bedarfsorientierter Kinderbetreuungseinrichtungen
sind die Hauptfaktoren. Fast jede zweite Frau ist aufgrund fehlender
Kinderbetreuungsplätze nicht vermittelbar, während für Männer die
Kinderbetreuungspflicht offenbar keine Relevanz hat.
Bundesweit wurden lediglich rund 18.800 Kinderbetreuungsplätze
geschaffen. Es fehlen weitere 145.000, was aber noch gar nichts über die
Bedürfnisse in Richtung Öffnungszeiten und mehr Flexibilität aussagt.
Besonderen Handlungsbedarf gibt es hier im Bereich der
Kleinkindbetreuung aber auch bei der Nachmittagsbetreuung für
Schulkinder. Nur etwa die Hälfte aller österreichischen Kindergärten haben
ganztags geöffnet. Das Angebot an flexiblen Betreuungsmöglichkeiten aber
entscheidet über die mögliche Erwerbsarbeit der Frauen.
Alle Arbeitsmarktdaten belegen deutlich, daß - wie bereits erwähnt - eines
der Hauptprobleme der Frauenbeschäftigung bei der Qualifikation liegt.
Entgegen dieses Wissen hat die Bundesregierung Ausbildungs -
einrichtungen finanziell ausgehungert, deren Ziel die fachliche
Qualifizierung von Frauen ist. Eine generelle Qualifizierungsoffensive für
Frauen ist weiter ausständig.
Schwierig ist der Arbeitsmarkt für Frauen auch aufgrund der
geschlechtsspezifischen Berufswahl. Diesem Problem kann am
wirkungsvollsten durch die gezielte Förderung von Frauen in nicht
tradierten Berufen begegnet werden. Die Bundesregierung hat auch hierzu
keine Initiativen ergriffen.
Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen in Österreich sind
selbständig, der Großteil davon im Betrieb des Ehemanns oder in der
Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht verändert. Von
insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von
Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international weit nach. In den neuen
deutschen Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen
gegründet. Statt die Selbständigenquote bei Frauen mit gezielten
Maßnahmen zu fördern, hat die Große Koalition Gründerinnen -
Beratungsstellen finanzielle Mittel gestrichen.
Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern öffnet sich weiter:
Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Männer, rechnet man die
Teilzeit dazu, sind es sogar 48%. Nach der jüngsten Statistik der EU liegt
Österreich beim durchschnittlichen Bruttoverdienst der Frauen gegenüber
Männern im untersten Drittel; nur in Portugal, in den Niederlanden und in
Griechenland sind die Frauen noch
schlechter dran als in Österreich.
- Leitende Positionen sind nach wie vor vorwiegend Männern vorbehalten.
Auch im öffentlichen Dienst sind Frauen in den oberen Rängen
unterrepräsentiert. Bleibt die derzeitige Personalpolitik unverändert, wird
Parität zwischen Männern und Frauen frühestens im Jahr 2080 erreicht.
- 72% der geringfügig Beschäftigten sind Frauen und arbeiten damit in
Beschäftigungsverhältnissen, die ihnen ein geringes Einkommen bringen.
Die durchschnittliche Pension der Frauen beträgt 8.368 S, die der Männer
14.457 S. Die Einkommensschere wird damit im Alter noch größer. 72 %
aller AusgleichszulagenbezieherInnen sind Frauen. Mehr als 400.000 Frauen
haben keinen eigenen Pensionsanspruch.
- Armut ist weiblich: Die jüngste Studie der Caritas weist Frauen,
insbesondere Alleinerzieherinnen, als armutsgefährdet aus. 19% der
Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Die offensichtliche
Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden, die im Gegensatz zu in
Partnerschaft lebenden Personen nur eineinhalb statt zwei Jahre Karenzzeit
in Anspruch nehmen können, erhöht den sozialen Druck.
- Die Zahl der Notstandshilfebezieherinnen steigt insbesondere bei jungen
Frauen kontinuierlich an. Von 1990 (44.000) bis 1997 hat sich ihre Zahl
verdoppelt (90.000). Aufgrund fehlender Versicherungszeiten sind viele
Frauen finanziell von ihren Partnern abhängig und nach einer Scheidung
mittellos.
- Auch die kürzlich beschlossene Novelle des Scheidungsrechts brachte
aufgrund restriktiver Bestimmungen für einen verschuldensunabhängigen
Unterhalt nach der Scheidung nur marginale Verbesserungen. Das Eherecht
wird weiter von einer bevormundenden und frauenfeindlichen Philosophie
bestimmt, indem es durch die Mitwirkungspflicht im Betrieb des
Ehepartners/der Ehepartnerin ohne sozial - und arbeitsrechtliche
Absicherung eine gesetzlich legitimierte Abhängigkeit fortschreibt.
Sonstige sozial - und pensionsrechtliche Ansprüche der nicht
erwerbstätigen Partnerin (und um solche handelt es sich im Regelfall) sind
lediglich vom Ehepartner abgeleitet. Infolge weiblicher Erwerbsbiographien
hingegen, die durch Betreuungszeiten und Kindererziehung unterbrochen
sind, haben 50% keine eigene Alterssicherung.
- In der zuletzt erfolgten Novellierung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes
kam es in den wesentlichen Bereichen zu keiner Verbesserung: Weder
wurden die Rechte für die Gleichbehandlungsbeauftragten noch die
Befugnisse für die Bundesgleichbehandlungskommission zielorientierter
gestaltet. Ähnlich die Situation beim Gleichbehandlungsgesetz: Seit Jahren
steht die Ausweitung der Rechte für Gleichbehandlungsbeauftragte und die
Anhebung der Schadenersatzobergrenzen bei festgestellter Diskriminierung
an. Auch die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaften ist ins
Stocken geraten. In Österreich gibt es bislang nur in Wien und Innsbruck
Gleichbehandlungsanwältinnen.
Diese Auflistung der unmittelbar erfaßbaren Diskriminierungen spricht die damit in
Zusammenhang stehenden mittelbaren Diskriminierungen, die die weibliche
Lebensführung beeinträchtigen, gar nicht an. Jedenfalls wird der Zustand einer
Gesellschaft offenbar, in der ein geschlechtsspezifisch definierter Teil, der noch dazu
mehr als die Hälfte dieser Gesellschaft ausmacht, schlechter behandelt wird als der
andere Teil. Die Liberalen erkennen darin ein gravierendes Demokratiedefizit, das es
dringend zu beseitigen gilt.
Die realpolitische Reaktion auf das Frauenvolksbegehren war daher deprimierend
und schlug sich lediglich in drei geringfügigen Gesetzesänderungen nieder:
- eine wirkungslose Ergänzung in der Bundesverfassung, die lediglich ein
Bekenntnis zur Gleichstellung enthält. Im Gesetzestext ist die Rede davon, daß
„Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten zulässig“
seien. Die bloße Zulässigkeit von Maßnahmen zur Förderung der faktischen
Gleichstellung von Mann und Frau ist aber durch die UN - Konvention ohnehin im
Verfassungsrang. Das bedeutet jedoch keine Verpflichtung zur aktiven
Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung. Insgesamt ist diese Ergänzung ein
rechtlich wirkungsloser Rückschritt hinter bereits vorgelegte Vorschläge und
internationale Dokumente;
- eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, das Betrieben nahelegt,
betriebliche Frauenförderpläne sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit
von Betreuungspflichten und Beruf zu entwickeln.
- eine Erweiterung des Kündigungsschutzes für Mütter bzw. Väter, wenn sie
während der Karenzzeit vorübergehend eine Erwerbstätigkeit ausüben, bei der
das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Von einer Umsetzung der frauenpolitischen Forderungen wie versprochen und
angekündigt, geschweige denn ‚Punkt für Punkt‘, kann somit keine Rede sein. Damit
reiht sich die Frauenpolitik nahtlos an andere Politikbereiche, für die die Große
Koalition und insbesondere der Bundeskanzler Reformschritte versprochen haben.
Aus einer angekündigten Pensionsreform wurde lediglich ein kleiner Schritt in
Richtung einer Vereinheitlichung. Aus einer angekündigten großen Steuerreform
wurde eine minimale Tarifänderung, die nicht einmal die kalte Progression der
Vergangenheit abdeckt. Die angekündigte Ökologisierung des Steuersystems fand
nicht statt. Von Senkung der Lohnnebenkosten kann keine Rede sein. Von der groß
angekündigten Technologieoffensive und der Anhebung der Forschungsquote blieb
ein bescheidener Entschließungsantrag. Die Novelle des Kartellrechtes reagierte
lediglich auf die notwendigsten europäischen Erfordernisse. Die Gewerbeordnung ist
weiterhin ein zünftlerisches Arbeitsplatzbehinderungsinstrument. Die Aktion Fairneß
blieb eine PR - Veranstaltung. Die angekündigte Angleichung der Arbeitsrechte aller
Arbeitnehmerlnnen ist eine Ankündigung geblieben. Die angekündigte Medienpolitik
wurde nach der Zulassung von Privatradios aus machtpolitischen Gründen
zurückgestellt. Die Liste könnte
fortgesetzt werden.
Im Wissen, daß Wahlkampfzeiten mehr noch als alle anderen zu
Politikerlnnenversprechen verführen, scheint es sinnvoll, anhand der bisherigen
Erfahrungen die Glaubwürdigkeit künftiger Ankündigungen zu überprüfen. Die
Dringliche Anfrage der Liberalen dient daher nicht nur dem Ziel, den Unterschied von
Sein und Schein sichtbar, sondern auch deutlich zu machen, daß die tatsächliche
Gleichstellung von Frauen und Männern eine Notwendigkeit der Fairneß einer
Gesellschaft ist, von der letztlich alle profitieren.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende
DRINGLICHE ANFRAGE
1) Was waren im einzelnen die Ursachen dafür, daß Sie von Ihrem Versprechen der
Punkt - für - Punkt - Umsetzung des Frauenvolksbegehrens abgerückt sind?
2) Haben Sie persönlich sich für eine weitergehendere Formulierung des Art. 7 B -
VG eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Argumenten? Wenn nein, warum nicht?
3) Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Frauen
auf allen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in
Entscheidungsfunktionen vertreten sind? Woran scheiterte die Umsetzung?
4) Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie in der Bundesregierung zu
erreichen versucht, daß Unternehmen, die evaluierbare Frauenförderpläne
vorweisen können, steuerliche Anreize erhalten, oder aber mit anderen
Maßnahmen motiviert werden, die Frauenbeschäftigung zu erhöhen oder
überhaupt Frauen in traditionelle Männerbranchen hereinzuholen?
5) Der „Zweite Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung
und Frauenförderung im Bundesdienst“ listet deutlich auf, daß Frauen trotz
volltönig angekündigter Frauenförderpläne in den einzelnen Ministerien in den
leitenden Positionen marginal vertreten sind. Mit welchen zusätzlichen
Maßnahmen beabsichtigen Sie in Ihrer Gesamtverantwortung als Bundeskanzler,
sowohl in SPÖ -, vor allem aber in ÖVP - geführten Ressorts der
frauendiskriminierenden Personalpolitik beizukommen?
6) Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und
Kontaktfrauen das Recht zur Mitsprache bei der Erstellung von
Ausschreibungstexten erhalten, wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
7) Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und
Kontaktfrauen zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen und sonstige
gleichbehandlungsrelevante Akten eingesetzt, wenn ja, in welcher Form? Wenn
nein, warum nicht?
8) Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und
Kontaktfrauen auf Teilnahme am Auswahlverfahren mit beratender Stimme
eingesetzt, wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
9) Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und
Kontaktfrauen der Einspruch mit aufschiebender Wirkung gegen eine
diskriminierende Entscheidung zusteht, wenn ja, in welcher Form, und wenn
nein, warum nicht?
10) Aus welchen Gründen ist eine grundlegende Reform des
Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?
11) Woran ist aus Ihrer Sicht die geschlechtergerechte Abfassung des
Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?
12) Aus welchen Gründen scheiterte die vorgesehene flächendeckende
Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft? Mit welchen neuen
Maßnahmen soll diese erreicht werden?
13) Aus welchen Gründen scheiterte die immer wieder versprochene Neubewertung
der Arbeit? Welchen konkreten Maßnahmen sehen Sie für eine konkrete
Umsetzung?
14) Mit welchen Maßnahmen haben Sie versucht, das finanzielle Überleben gerade
von serviceorientierten Beratungsstellen für Frauen - Beispiel ,,Cassandra“,
,,Mira“ sicherzustellen bzw. eine längerfristige Budgetierung zu erreichen?
15) Mit welchen Maßnahmen haben Sie versucht, eine flächendeckende Errichtung
von Gründerinnen - Beratungzentren in jedem Bundesland sicherzustellen, und
woran ist die Umsetzung gescheitert?
16) Mit welchen Maßnahmen haben Sie die Schaffung einer zentralen
Koordinierungsstelle für Förderungen mit einheitlichen Richtlinien und
Möglichkeiten der Vorfinanzierung bei EU - Frauenprojekten forciert, und woran ist
die Umsetzung gescheitert?
17) Teilzeitarbeit ist noch immer nicht in allen rechtlichen Belangen der Vollzeitarbeit
gleichgestellt. Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie eine Angleichung
versucht? Warum ist die Umsetzung gescheitert?
18) Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Berechnung der
Notstandshilfe und der Ausgleichszulage hat insbesondere für Frauen die völlige
finanzielle Abhängigkeit vom Partner zur Folge. Gab es Überlegungen, dem
gegenzuarbeiten, wenn ja, woran scheiterte die Umsetzung? Wenn nein, warum
nicht?
19) Die von den Liberalen vorgeschlagene Karenzregelung, wonach das Karenzgeld
für unselbständig Erwerbstätige analog der Arbeitslosenversicherung mit 80%
des Letztgehaltes ausbezahlt werden soll, um auch für Väter einen Anreiz zu
schaffen, in Karenz zu gehen, wird nun auch von der Frauenministerin gefordert.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Forderung? Aus welchen Gründen wurden
noch
keine ernsthaften Schritte zur Umsetzung gesetzt?
20) Welche Maßnahmen halten Sie grundsätzlich für geeignet, um in Hinblick auf
eine partnerschaftliche Erziehung auch Väter vermehrt zur Übernahme ihrer
Betreuungspflichten zu veranlassen?
21) In welcher Form werden Sie die Schaffung von flexiblen und bedarfsgerechten
Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kleinkinder unterstützen, die
über die zugesagten Finanzierungsmittel hinausgehen?
22) In welcher Form werden Sie sich für die Schaffung fairer
Wettbewerbsbedingungen bzw. Förderungen von privaten Kinderbetreuungs -
einrichtungen mit abgesicherten Qualitätsstandards einsetzen, um langfristig ein
ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen und Eltern die
Wahlfreiheit zu ermöglichen?
23) Welche Schritte werden Sie darüber hinaus für eine ganztägige Betreuung von
Schulkindern z.B. in Form von Ganztagesschulen setzen?
24) Werden Sie sich diesbezüglich auch bei den verantwortlichen Landeshauptleuten
für eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen einsetzen, und welche
Gespräche wurden wann, von wem und mit welchem Ergebnis geführt?
25) Wie werden Sie die SPÖ - Versprechungen, daß Frauen, die sich für den Beruf
der Tagesmutter entscheiden, sozialrechtlich abgesichert werden und ihnen
durch ein flexibles Ausbildungssystem Möglichkeiten zu einem Berufswechsel
offen bleiben, umsetzen?
26) Die bereits unzählige Male zugesagte Zusicherung, die Karenzzeit für
AlleinerzieherInnen auf zwei Jahre auszudehnen, ist in der nun vorliegenden
Regierungsvorlage zur Karenzzeit wieder nicht enthalten. Wann werden Sie
AlleinerzieherInnen endlich die versprochenen zwei Jahre Karenzzeit gewähren?
27) Anläßlich der Bundesfrauenkonferenz in Linz haben Sie Frauenministerin
Prammer und Sozialministerin Hostasch aufgerufen, sich für eine eigenständige
Alterssicherung von Frauen einzusetzen. Welche Schritte wurden seit damals
gesetzt?
28) Als Ressortzuständiger für Kunstangelegenheiten tragen Sie Verantwortung für
die Förderung und Gleichstellung von Künstlerinnen. Ein Beispiel für das krasse
Mißverhältnis von Frauen - und Männeranteil stellt das Staatsopernorchester mit
einem Frauenanteil von 0,7 % dar. Im Volksopernorchester beträgt dieser
zumindest 27,4%. Es beschäftigt damit 95,5% aller Musikerinnen des
Bundestheaterverbandes. Halten Sie das Instrument der Orchesterfinanzierung
dafür geeignet, den Frauenanteil insbesondere im Staatsopernorchester zu
erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen? Wenn nein, warum
nicht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs 1 GOG als
dringlich zu behandeln.