6554/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Sicherheit in Österreichs Bahntunneln
Im Auftrag des Verkehrsministeriums, der ÖBB und der HL - AG wurden von
der Schweizer Firma Basler & Partner die ,,Sicherheitskonzepte für lange
Tunnel“ und ,,Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel und den
Wienerwaldtunnel“ erstellt. Beide Konzepte liegen seit dem Jahr 1994 vor.
Im ,,Sicherheitskonzept für lange Tunnel“ sind für lange Tunnel (15 bis 25 km)
mit Mischverkehr und Gegenverkehr zwei einspurige Tunnel empfohlen. Für
sehr lange Tunnel (über 25 km) mit Mischverkehr und Gegenverkehr sind
insbesondere bei Hochleistungsstrecken zur Herabsetzung des erhöhten Risikos
zwei einspurige Tunnel aus Sicherheitsgründen als zwingend erforderlich
festgestellt, weil bei sehr langen Tunneln das Potential für
Katastrophenereignisse infolge der hohen Reisegeschwindigkeiten, der hohen
Zugdichte und gegebenenfalls Mischverkehr noch akzentuierter auftritt.
Der Lainzer Tunnel und das auf niederösterreichischem Gebiet liegende 1‚3 km
lange Teilstück des Wienerwaldtunnels auf Wiener Gebiet wurden von der HL -
AG zum eisenbahnrechtlichen Bauverfahren als zweigleisige Röhre mit
Notausstiegen in Abständen von ca. 550 m eingereicht und sind somit als
einröhrig festgelegt.
Der Lainzer Tunnel führt größtenteils unter verbautem Gebiet durch. Im
Verbindungstunnel beträgt für die prognostizierte Frequenz von 119 Zügen der
Güterverkehrsanteil 83%. Im Wienerwaldtunnel sind 256 Züge pro Tag bei 45%
Güterzugsanteil prognostiziert. Die Firma Basler & Partner stellt im
Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel und Wienerwaldtunnel (Juni 1994)
fest, daß sich im Verbindungstunnel des Lainzer Tunnels der überproportionale
Güterverkehrsanteil bei der Unfallart Brand mit Zugsunglück und Freisetzungen
risikoerhöhend auswirkt. Für den Lainzer Tunnel gibt es kein
Sicherheitskonzept, welches risikomindernde Vorgaben setzt. Lediglich ein
Selbstrettungskonzept liegt vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
1. Ist Ihnen die Existenz und der Inhalt dieser beiden Sicherheitskonzepte
der Schweizer Firma Basler & Partner bekannt?
2. Welche Maßnahmen wurden seit dem Tauernautobahnunglück getroffen
um das höhere Unfallrisiko in Bahntunneln aufgrund der zu erwartenden
höheren Frequenz durch den Güterverkehr abzusichern?
3. Welche Maßnahmen werden getroffen, um das höhere Unfallrisiko in
Bahntunneln aufgrund der zu erwartenden höheren Frequenz durch die
Zunahme des Güterverkehrs abzusichern und wann?
4. In welcher Weise wird die aus Sicherheitsgründen gegebene
Notwendigkeit von zwei einröhrigen Tunneln im Falle von über 25 km
langen Tunneln im Hochleistungsstreckenkonzept umgesetzt?
Mit welcher Begründung wurde der ca. 28 km lange Tunnel (Lainzer
Tunnel, Wienerwaldtunnel) nicht zweiröhrig geplant?
6. Weshalb wurde kein Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel erstellt?
7. Beabsichtigen Sie nun ein Sicherheitskonzept zu erstellen, wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
8. Weshalb wird der Güterverkehr zum außerhalb Wiens liegenden
Güterumschlagplatz durch verbautes Gebiet geführt?
9. Ist Ihnen die Richtlinie des Deutschen Eisenbahn - Bundesamtes
„Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes an den Bau und
Betrieb von Eisenbahntunneln“ bekannt?
10. Wenn ja, warum wurden in Österreich nicht ähnliche Richtlinien erlassen?
11. Ist Ihnen die Erklärung der Wiener Stadtregierung bekannt, daß unter
Baugebieten keine Bahnstrecken errichtet werden dürfen?
12. Wenn ja, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Lainzer Tunnel
großteils unter verbautem Gebiet führt?