6580/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gredler, Dr. Kier, Partnerinnen und Partner

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend den sicherheitspolitischen Status Österreichs

 

Die Regierungsparteien vertreten zur vitalen Frage der Zukunft der österreichischen

Sicherheitspolitik so unterschiedliche Positionen, daß Österreichs Einschätzbarkeit

innerhalb der EU schweren Schaden erleidet und in Krisensituationen extreme

innerösterreichische Konflikte auftreten. Während in Österreich die Neutralität verbal

einbetoniert wird, werden auf europäischer Ebene alle Schritte in Richtung

europäischer Solidarität mitgetragen.

 

Es geht nun darum, die Position Österreichs innerhalb der EU nicht weiterhin so

widersprüchlich darzustellen, sondern die Karten auf den Tisch zu legen. Während

die Neutralität scheibchenweise de facto beseitigt wird, wird der Bevölkerung

gleichzeitig vorgegaukelt, man sei weiterhin neutral und könne gewissermaßen die

Politik der 50er bis 70er Jahre unverändert fortführen Das führt zu einem Befremden

der europäischen befreundeten Staaten, für die Österreich immer weniger ein

verläßlicher europäischer Partner ist. Zugleich aber wird gegenüber der

österreichischen Bevölkerung der Eindruck erweckt, daß die Neutralität nicht nur die

Identität Österreichs bestimme sondern auch der Sicherheit des Landes diene. Eine

Diskussion über das Wesen und den Inhalt der Neutralität findet schon deshalb nicht

statt, weil dabei jedenfalls die Differenz zwischen Rechtslage und Handlungsweise

der Regierung zutage träte, anderseits man sich der mühsamen Aufgabe

unterziehen müßte, die tatsächlichen Wirkungsweisen der außenpolitischen

Instrumente wie Neutralität oder Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik den

Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen.

 

Auch unter diesem Gesichtswinkel ist der Aufruf des Bundeskanzlers aber auch des

Bundespräsidenten, die Sicherheitspolitik aus Wahlkämpfen herauszuhalten, höchst

befremdlich. Vielmehr ist es nach Auffassung der Liberalen notwendig, endlich eine

Debatte darüber zu führen, wo Österreich sicherheitspolitisch tatsächlich steht,

welche Möglichkeiten der Weiterentwicklung es gibt und für welchen Weg man sich

tatsächlich entscheidet. Diese sicherheitspolitische Weichenstellung ist unter

anderem auch für das österreichische Bundesheer und dessen Beschaffungswesen

von existentieller Bedeutung. Für die Zukunft des Bundesheeres muß dringend ein

umfassendes Planungskonzept erstellt werden. Daher ist es wichtig zu wissen, ob

das Heer nach wie vor auf der Basis des völlig veralteten Landesverteidigunsplanes

agieren soll, der auf der autonomen Verteidigung eines Einzelstaates aufbaut, oder

ob es in die zukünftige europäische Sicherheitspolitik eingebettet werden soll.

 

Um die Debatte seriös zu führen, ist die Zustandserhebung nötig und dabei

aufzuzeigen, welche Schritte zur Aushöhlung der Neutralität bereits gesetzt wurden.

 

Folgende Schritte waren dies:

-    1991 wurden im Zuge des Golfkonfliktes, als der UN-Sicherheitsrat militärische

     Sanktionen gegen den Irak beschloß, Strafgesetzbuch und

     Kriegsmaterialiengesetz dahingehend geändert, daß bei einem Transit von

     Kriegsmaterial auf Basis eines Sicherheitsratsbeschlusses keine

     Neutralitätswidrigkeit vorliege

 

-    1995 brachte Österreich mit dem Beitritt zur Europäischen Union den

     sicherheitspolitisch gravierendsten Schritt weg von der Neutralität, denn in einer

     Gemeinsamen Erklärung zur Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik

     (GASP) verpflichteten sich die neuen Mitgliedstaaten zu folgenden Punkten: Man

     kommt überein, daß

 

                „die neuen Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts bereit und fähig

                sein werden, sich in vollem Umfang und aktiv an der Gemeinsamen Außen-

                und Sicherheitspolitik, so wie sie im Vertrag über die Europäische Union

                definiert ist, zu beteiligen;

                die neuen Mitgliedstaaten mit dem Beitritt alle Ziele des Vertrags... vollständig

                und vorbehaltlos übernehmen werden

                die neuen Mitgliedstaaten bereit und fähig sein werden, die zum Zeitpunkt

                ihres Beitritts für die verschiedenen Bereiche gültige Politik der Union zu

                unterstützen.“

 

-    Folgerichtig wurde im selben Jahr auch das Bundes - Verfassungsgesetz durch

     einen neuen Art. 23f geändert:

 

                (Abs 1 ):,,Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen - und

                Sicherheitspolitik der Europäischen Union... mit. Dies schließt die

                Mitwirkung... an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen

                zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt

                oder vollständig eingestellt werden.“

 

-    Die klarste Ansage zur Verabschiedung von der Neutralität fand durch den von

      Österreich mitgetragenen EU - Vertrag über die Europäische Union von

     Amsterdam 1997, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, statt. Er bringt ein

     Bekenntnis zur künftigen europäischen Verteidigung. Teile des neuen Artikel 17

     sind nicht mit dem österreichischen Neutralitätsgesetz vereinbar:

 

                (Abs 1) „Die Union fördert engere institutionelle Beziehungen zur WEU im

                Hinblick und auf die Möglichkeit einer Integration der WEU in die Union, falls

                der Europäische Rat dies beschließt:

                Abs 2) „Die Fragen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird,

                schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende

                Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich

                friedensschaffender Maßnahmen ein.“

 

Durch die so erfolgte Integration der ,,Petersberger Aufgaben“ der WEU kann die EU

im Sinne dieses Artikel theoretisch auch ohne Beschluß des UN - Sicherheitsrates

tätig werden. Unter unveränderter Aufrechterhaltung der „immerwährenden“

Neutralität und des Neutralitätsgesetzes kann Österreich an Kampfmaßnahmen im

Rahmen der GASP nicht teilnehmen.

 

-   Folgerichtig wurde daher der Art. 23f B-VG neuerlich dahingehend geändert, daß

    Österreich an solchen Kampfeinsätzen teilnehmen könnte. In den Erläuterungen

    zu dem diesbezüglichen Antrag 7911A der Abgeordneten Kostelka und Khol,

    beschlossen am 18.6.1998, heißt es sogar:

 

                „Mit dieser Änderung ist klargestellt, daß Österreich nicht nur an Maßnahmen

                der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aufgrund des Maastrichter

                Vertrages... teilnehmen kann, sondern vollumfänglich auch an den durch den

                Vertrag von Amsterdam... neu eingeführten sog. Petersberg - Aufgaben. In

                Entsprechung des Vertrages von Amsterdam gilt dies auch für den Fall, daß

                eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des

                Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird.“

 

-   1997 brachte auch das Scheitern eines der wichtigsten Vorhaben der

     Bundesregierung für diese Legislaturperiode, nämlich die Erstellung eines

     gemeinsamen „Optionenberichtes“ über die Zukunft der österreichischen

     Sicherheitspolitik. Hauptgrund: die möglichen Konsequenzen für das

     Neutralitätsgesetz.

 

-    Anfang 1999 einigt sich die Bundesregierung darauf (so Außenminister Schüssel

     im Februar vor dem Nationalrat), die Integration der WEU in die EU in der

     Europäischen Union aktiv zu betreiben und somit die EU auch zu einer

     Verteidigungsunion einschließlich Beistandspflicht zu machen. kein einziger

     Völkerrechtler vertritt die These, daß in diesem Fall die „immerwährende“

     Neutralität aufrechtzuerhalten wäre. Dies ist auch logischer ein Schritt in Richtung

     europäischer Solidarität, der im übrigen durch die geltende Regierungserklärung

     ins Auge gefaßt wurde. Die Bundesregierung beabsichtigte

 

„alle weiterführenden sicherheitspolitischen Optionen, einschließlich der Frage

einer Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU einer umfassenden Überprüfung

(zu) unterziehen und dem Parlament hierüber... noch vor der Übernahme des

EU - Vorsitzes durch Österreich, spätestens jedoch im Laufe des ersten Quartals

1998 zu berichten.“

 

-   Der Artikel 5 der WEU (Beistandsverpflichtung) ist darin mit keinem Wort erwähnt,

     was bedeutet, daß seine Übernahme nicht von vornherein ausgeschlossen

     werden sollte.

 

-   1999 kann sich Österreich nicht solidarisch mit seinen EU - Partnern zeigen, indem

     es Überflugsgenehmigungen für den NATO - Kosovo - Einsatz verweigert, obwohl

    Bundeskanzler und Außenminister den Militärschlag anläßlich des Europäischen

    Rates in Berlin Ende März akzeptieren und im April die NATO - Luftangriffe in einer

    Erklärung der EU - Außenminister weiter als „notwendig und geboten“ bezeichnen,

    da die Genehmigung dem Neutralitätsgesetz widerspräche.

 

-   Durch die Beschlüsse des Europäischen Rates in Köln vom 4. Juni 1999 wird mit

    Zustimmung des Bundeskanzlers die europäische Verteidigungspolitik

    weiterentwickelt. In der Erklärung „zur Stärkung der gemeinsamen europäischen

   Sicherheits - und Verteidigungspolitik“ wird in den Leitprinzipien neben einer

   Bekräftigung dieses Grundprinzips festgestellt, daß der Rat der Europäischen

   Union „in die Lage versetzt wird, Beschlüsse über das gesamte Spektrum der

   ihm zur Verfügung stehenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen

   Instrumente zu fassen, wenn es darum geht, auf Krisensituationen zu reagieren.“

   Gefordert wird, daß die Mitgliedstaaten „Streitkräfte weiterentwickeln, die auch für

   Krisenbewältigungsoperationen geeignet sind“. Zur effektiven Durchführung von

   EU - geführten Operationen soll die EU von Fall zu Fall zu entscheiden haben, ob

   diese „unter Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO“ oder „ohne Rückgriff

   auf Mittel und Fähigkeiten der NATO“ durchgeführt werden. Dazu sei es

   schließlich notwendig, „daß entweder die nationalen Kommandostrukturen

   ..genutzt werden oder daß auf die bestehenden Kommandostrukturen innerhalb

   der multinationalen Streitkräfte zurückgegriffen wird.“ All dies deutet auf ein

   endgültiges Ende einer Rolle für neutrale Staaten hin, vor allem aber auch auf

   eine Emanzipation der EU vom atlantischen Bündnis, ohne aber die

   Verbindungen zu diesem völlig zu durchtrennen.

 

Damit ist klargestellt, daß ein gemeinsames Handeln aller Mitglieder vorgesehen ist,

und zwar ohne Festschreibung eines Sonderstatus für die Neutralen. Vetorecht und

„konstruktive Enthaltung“ gilt daher für alle 15 Staaten gleichermaßen und ist nicht

als Sonderrecht für Neutrale konzipiert.

 

Dieser kurze Abriß zeigt, daß zwischen der österreichischen Neutralität und der

Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik ein fundamentaler Widerspruch besteht.

Notwendig ist für die Zukunft daher, die GASP und ein Vorantreiben einer

europäischen Sicherheits - und Verteidigungsidentität nicht nur in den Verträgen zu

verankern, sondern auch wirklich zu leben. Die Voraussetzungen dafür, auch was die

künftige Sicherheits- und Verteidigungsstruktur der EU betrifft, wurden schon

großteils (einschließlich der unbedingt notwendigen Integration der WEU in die

Union) im Vertrag von Amsterdam hergestellt und nun beim Europäischen Rat in

Köln fortgeführt. Doch nur ein Land, das weiß, in welche Richtung der

sicherheitspolitische Zug fahren soll, kann sich aktiv an einer Weiterentwicklung

Europas für mehr Frieden und Stabilität beteiligen. Allererste Voraussetzung ist

jedoch, daß Österreich die völkerrechtliche „immerwährende“ Neutralität geklärt wird,

ihr Widerspruch zu jeglicher Art von militärischer Kampfmaßnahmen außer Streit

gestellt und endlich eine innerösterreichische Bereinigung mit dem Ziel der vollen

Teilnahme Österreichs an der GASP im Sinne des Amsterdamer Vertrages

herbeigeführt wird.

 

Bundeskanzler Viktor Klima hat eine diesbezügliche Dringliche Anfrage des Liberalen

Forums am 16. Juni im Nationalrat ausweichend und nicht konkret beantwortet oder

Antworten auf nicht gestellte Fragen, etwa zu einem nicht abgefragten NATO - Beitritt

Österreichs gegeben. Offenbar ist er der Ansicht, daß der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten die aufgeworfenen Fragen besser beantworten kann.

Deshalb wollen die unterzeichneten Abgeordneten diesem die Gelegenheit dazu

geben, wobei zusätzlich seine Haltung zu einem NATO-Beitritt aus heutiger Sicht

sehr wohl von Interesse ist...

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

 

1. Österreich hat 1955 das BVG zur immerwährenden Neutralität beschlossen und

    dessen Inhalt der internationalen Staatengemeinschaft völkerrechtlich notifiziert.

    Sind Sie der Auffassung, daß diese völkerrechtliche Verpflichtung weiterhin

    besteht?

 

2. Der völkerrechtlich immerwährend neutrale Staat ist zur Nicht - Teilnahme an

    militärischen Konflikten zwischen Dritten generell verpflichtet. Halten Sie diesen

    Inhalt der immerwährenden Neutralität für aufrecht?

 

3. Österreich hat anläßlich seines Beitrittes zur EU die seit dem Maastricht - Vertrag

    festgelegte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, inklusive

    Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen soll,

     ratifiziert. Halten Sie die Umsetzung und die Beteilung an der GASP in diesem

     Sinne für eine österreichische vertragliche Verpflichtung?

 

4. Halten Sie die Aufnahme der Petersberger Aufgaben unter Einschluß von

    Kampfmaßnahmen in den Amsterdamer Vertrag, und damit seit 1. Mai dieses

    Jahres in die österreichische Bundesverfassung, für eine ausreichende

    Rechtsgrundlage für die Teilnahme Österreichs an derartigen militärischen

    Aktionen und somit für vereinbar mit den völkerrechtlichen Enthaltungspflichten

    durch das Neutralitätsgesetz?

 

5. In Entsprechung des Amsterdamer Vertrages wurde durch Art. 23 f B - VG

    ausdrücklich verfassungsrechtliche Vorsorge für die österreichische Teilnahme an

    friedensschaffenden Maßnahmen (Kampfeinsätze) geschaffen. Ist diese

    Verfassungsnovelle kompatibel mit der immerwährenden Neutralität? Wenn ja,

    warum?

 

6. In den Erläuternden Bemerkungen zu Antrag 791/A XX. GP werden ausdrücklich

    Kampfeinsätze auch ohne Beschluß des UN - Sicherheitsrates ermöglicht. Ist dies

    geltende Rechtsauffassung der Bundesregierung?

 

7. In den Erläuternden Bemerkungen zu Antrag 791/A werden ausdrücklich

    Überflüge und Durchfuhren im Rahmen von GASP - Beschlüssen ermöglicht. Ist

    dies geltende Rechtsauffassung der Bundesregierung?

 

8. Im Falle der konstruktiven Enthaltung ist der Mitgliedsstaat laut Art. 23 Abs 1 EUV

    zwar „nicht verpflichtet, den Beschluß durchzuführen, akzeptiert jedoch, daß der

    Beschluß für die Union bindend ist. Im Geiste gegenseitiger Solidarität unterläßt

    jener MS alles, was dem auf diesem Beschluß beruhenden Vorgehen

    zuwiderlaufen oder es behindern könnte.“ Ist dies vereinbar mit der

    völkerrechtlichen Gleichbehandlungspflicht des immerwährend Neutralen

    gegenüber Konfliktparteien?

9. Müßte Österreich nicht in konsequenter Befolgung der immerwährenden

    Neutralität gegen jede einzelne GASP - Maßnahme mit militärischen Auswirkungen

    ein Veto einlegen? Wenn nein, warum nicht?

 

10. Wären aber Vetos im Sinne der Frage 9 nicht ein fundamentaler Widerspruch zu

      der eingegangenen Verpflichtung im Beitrittsvertrag, die GASP vollinhaltlich

      mitzutragen und umzusetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

11. Die EU hat im Mai 1999 Wirtschaftssanktionen gegen das kriegführende

      Jugoslawien verhängt bzw. verschärft (Einfrieren von Geldern,

      Investitionsverbote). Einseitige Wirtschaftssanktionen gegen kriegführende

      Staaten verstoßen gegen die immerwährende Neutralität und das

      Neutralitätsgesetz. Mit welchen Begründungen konnten Sie daher diesen

      Sanktionen zustimmen?

 

12. Beim Europäischen Rat in Berlin hat Österreich, fußend auf einer Erklärung des

     Allgemeinen Rates, für militärische Aktionen einer Konfliktpartei gestimmt, indem

     es den NATO - Einsatz für „sinnvoll und geboten“ erachtete. Wie läßt sich diese

     Haltung mit der österreichischen Neutralität vereinbaren?

 

13. Österreich hat die beim Europäischen Rat in Köln erfolgte Erklärung über die

      Stärkung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterzeichnet.

      Betrachten Sie dies für eine auch für Österreich richtige Zielsetzung?

 

14. In den Schlußfolgerungen von Köln steht, daß sich neben bündnisfreien auch

      „neutrale“ Staaten in vollem Umfang und gleichberechtigt an EU - Operationen

      beteiligen können. Welche prinzipiellen Unterschiede bzw. rechtlichen

      Sonderpositionen für Neutrale gibt es dann noch gegenüber EU - Mitgliedstaaten,

      die in einem Bündnis oder bündnisfrei sind?

 

15. Halten Sie die Integration der WEU in die EU, wie im Amsterdamer Vertrag als

      Ziel formuliert, für sinnvoll und notwendig?

 

16. Stehen Sie zum geltenden Koalitionsübereinkommen, in dem der Beitritt

     Österreichs zur Westeuropäischen Union als Option ausdrücklich angesprochen

     wird?

 

17. In den Schlußfolgerungen von Köln heißt es, daß die Europäische Union zur

      effektiven Durchführung von EU - geführten Operationen entscheiden kann, ob sie

      diese unter Rückgriff und Fähigkeiten der NATO oder OHNE Rückgriff auf die

      NATO durchführt. Sehen Sie darin die Entwicklung der EU zu einer

      Verteidigungsunion, die ggf. auch ohne Beteiligung der NATO tätig werden kann?

 

18. Werden Sie sich für die Schaffung einer europäischen Friedens— Sicherheits— und

      Verteidigungsunion im Sinne des Amsterdamer Vertrages - unter Einschluß

      Österreichs - einsetzen?

 

19. Stehen Sie, auch in Ihrer Funktion als Außenminister, zu dem

      Parteivorstandsbeschluß der ÖVP aus dem Jahr 1997, daß Österreich der NATO

      beitreten soll? Wenn ja, für welchen Zeitplan bis zu einem möglichen Beitritt

      werden Sie sich einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

20. Die Bundesregierung konnte entgegen Ihrem Versprechen im

      Koalitionsübereinkommen dem Nationalrat im ersten Quartal 1999 keinen

      „Optionenbericht“ über die Zukunft der österreichischen Sicherheitspolitik

      vorlegen. Werden Sie einen Optionenbericht vorlegen, der die hier aufgezeigten

      grundsätzlichen Fragestellungen und Widersprüche klärt? Wenn nein, was

      werden Sie tun, um die völlig unterschiedlichen Positionen von SPÖ und ÖVP zu

      einer sicherheitspolitischen Linie der Bundesregierung zusammenzuführen, mit der

      Sie international wieder glaubwürdig werden?