6584/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Ferienreiseverordnung

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Einem hat als Reaktion auf die

tragische Katastrophe im Tauerntunnel am 29. Mai 1999 mehrere Maßnahmen erlassen:

 

Am 4. Juni 1999 hat Bundesminister Dr. Einem eine Verordnung erlassen, die ein generelles

Fahrverbot für Gefahrenguttransporte von im Gegenverkehr zu befahrenden Autobahn -  und

Schnellstraßentunnel vorsieht. Das Befahren dieser Tunnel ist nur dann erlaubt, wenn ein

Begleitfahrzeug mitfährt und vom Tunnelwart Erlaubnis zur Durchfahrt erteilt wurde.

 

Als weitere Maßnahme wurde die Ferienreiseverordnung (BGBl. Nr. 259/1993) dahingehend

geändert, daß das bestehende LKW - Fahrverbot an allen Samstagen von 8 bis 15 Uhr für den

Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August auf den Zeitraum 15. Juni bis 15. September ausgedehnt

wurde. Weiters wurde für diesen erweiterten Zeitraum ein Fahrverbot für

Gefahrenguttransporte für die Zeit von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr verordnet. Das

Fahren mit Gefahrenguttransporte ist daher seit 15. Juni 1999 ab Freitag 8 Uhr verboten.

 

Die Änderungen dieser Verordnungen wurden ohne sonst übliches Begutachtungsverfahren

durchgeführt. Die Kundmachung der beiden Verordnungen erfolgte jeweils per Rundfunk,

wobei die eine Verordnung am 4. Juni 1999 um 23.45 Uhr in Ö1 und die Änderung der

Ferienreiseverordnung am 17. Juni 1999 auch kurz vor Mitternacht in Ö1 kundgemacht

wurde.

 

Die Ausdehnung des Fahrverbotes für LKW ab Samstag 8 Uhr und für Gefahrenguttransporte

ab Freitag 8 Uhr stellt die österreichische Transportwirtschaft vor schwerwiegende logistische

Probleme und kann in einigen Fällen zu Lieferengpässen, vor allem im Bereich der

Gefahrgüter, führen. So können heimische Tankstellen nur an vier Tagen pro Woche mit

Treibstoff beliefert werden. Da auch Bitumen, bestimmte Gase und Reinigungsmittel als

Gefahrgüter zählen, kann es zu Engpässen bei Baustellen, Krankenhäusern und anderen

Betrieben kommen.

 

Aufgrund der verfassungsrechtlich bedenklichen Vorgangsweise bei der Erlassung der

Verordnungen sowie der noch nicht abzuschätzenden negativen Folgen für die österreichische

Wirtschaft stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Warum wurde bei der Erlassung der Gefahrgutverordnung sowie der Änderung der

    Ferienreiseverordnung kein sonst übliches Begutachtungsverfahren durchgeführt?

2. Ist Ihrer Meinung nach durch die Kundmachung zu mitternächtlicher Stunde auf Ö1

    die notwendige Publizität gegeben?

 

3. Wie wollen Sie sicherstellen, daß es bei Tankstellen, Krankenhäusern, Baustellen usw.

    nicht zu Versorgungsengpässen kommt?

 

4. Laut Medieninformation wird es für Transporteure von bestimmten Gefahrgütern zu

    Ausnahmegenehmigungen kommen. Wie wird das Verfahren dazu ausschauen und

    wie werden Sie sicherstellen, daß dabei nicht bürokratische Hürden zu überwinden

    sind?

 

5. Wie werden Sie sicherstellen, daß es bei der Befahrung von Tunneln mit

    Gefahrenguttransporten, während diese auf das Begleitfahrzeug und die Genehmigung

    durch den Tunnelwart warten, nicht zu Staus vor dem Tunnel und somit zu einer

    weiteren Erhöhung des Gefährdungspotentials kommt?