6584/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Ferienreiseverordnung
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Einem hat als Reaktion auf die
tragische Katastrophe im Tauerntunnel am 29. Mai 1999 mehrere Maßnahmen erlassen:
Am 4. Juni 1999 hat Bundesminister Dr. Einem eine Verordnung erlassen, die ein generelles
Fahrverbot für Gefahrenguttransporte von im Gegenverkehr zu befahrenden Autobahn - und
Schnellstraßentunnel vorsieht. Das Befahren dieser Tunnel ist nur dann erlaubt, wenn ein
Begleitfahrzeug mitfährt und vom Tunnelwart Erlaubnis zur Durchfahrt erteilt wurde.
Als weitere Maßnahme wurde die Ferienreiseverordnung (BGBl. Nr. 259/1993) dahingehend
geändert, daß das bestehende LKW - Fahrverbot an allen Samstagen von 8 bis 15 Uhr für den
Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August auf den Zeitraum 15. Juni bis 15. September ausgedehnt
wurde. Weiters wurde für diesen erweiterten Zeitraum ein Fahrverbot für
Gefahrenguttransporte für die Zeit von Freitag 8 Uhr bis Samstag 8 Uhr verordnet. Das
Fahren mit Gefahrenguttransporte ist daher seit 15. Juni 1999 ab Freitag 8 Uhr verboten.
Die Änderungen dieser Verordnungen wurden ohne sonst übliches Begutachtungsverfahren
durchgeführt. Die Kundmachung der beiden Verordnungen erfolgte jeweils per Rundfunk,
wobei die eine Verordnung am 4. Juni 1999 um 23.45 Uhr in Ö1 und die Änderung der
Ferienreiseverordnung am 17. Juni 1999 auch kurz vor Mitternacht in Ö1 kundgemacht
wurde.
Die Ausdehnung des Fahrverbotes für LKW ab Samstag 8 Uhr und für Gefahrenguttransporte
ab Freitag 8 Uhr stellt die österreichische Transportwirtschaft vor schwerwiegende logistische
Probleme und kann in einigen Fällen zu Lieferengpässen, vor allem im Bereich der
Gefahrgüter, führen. So können heimische Tankstellen nur an vier Tagen pro Woche mit
Treibstoff beliefert werden. Da auch Bitumen, bestimmte Gase und Reinigungsmittel als
Gefahrgüter zählen, kann es zu Engpässen bei Baustellen, Krankenhäusern und anderen
Betrieben kommen.
Aufgrund der verfassungsrechtlich bedenklichen Vorgangsweise bei der Erlassung der
Verordnungen sowie der noch nicht abzuschätzenden negativen Folgen für die österreichische
Wirtschaft stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Warum wurde bei der Erlassung der Gefahrgutverordnung sowie der Änderung der
Ferienreiseverordnung kein
sonst übliches Begutachtungsverfahren durchgeführt?
2. Ist Ihrer Meinung nach durch die Kundmachung zu mitternächtlicher Stunde auf Ö1
die notwendige Publizität gegeben?
3. Wie wollen Sie sicherstellen, daß es bei Tankstellen, Krankenhäusern, Baustellen usw.
nicht zu Versorgungsengpässen kommt?
4. Laut Medieninformation wird es für Transporteure von bestimmten Gefahrgütern zu
Ausnahmegenehmigungen kommen. Wie wird das Verfahren dazu ausschauen und
wie werden Sie sicherstellen, daß dabei nicht bürokratische Hürden zu überwinden
sind?
5. Wie werden Sie sicherstellen, daß es bei der Befahrung von Tunneln mit
Gefahrenguttransporten, während diese auf das Begleitfahrzeug und die Genehmigung
durch den Tunnelwart warten, nicht zu Staus vor dem Tunnel und somit zu einer
weiteren Erhöhung des Gefährdungspotentials kommt?