6587/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG)
Im Bereich der Gefahrengutbeförderung gab es allein von 1. Jänner 1999 bis 14. Juni 1999
9 Unfälle und 12 Zwischenfälle, 12 Tote und 61 Verletzte.
Statt sich daher gerade in diesem Bereich für klare und vor allem vollziehbare Bestimmungen
einzusetzen, verursacht das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Rechtsunsicherheiten.
Sowohl das jüngst beschlossene GGBG als auch ein Erlaß des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr berufen sich auf Richtlinien der Europäischen Kommission.
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge hat der zuständige Abteilungsleiter im
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Dr. Kafka, einen Erlaß herausgegeben,
dem zufolge die Exekutivbeamten entsprechend der in den EU - ,,Richtlinien“ vorgegebenen
Bestimmungen zu amtshandeln hätten, wobei diese sich erst im Vorschlagsstadium befinden.
Diese Richtlinien, 99/47/EG sowie 99/48/EG, werden erst Mitte 2001 in Kraft treten.
Das bedeutet, daß die Exekutivbeamten, die sich bei ihren diesbezüglichen Amtshandlungen
nach dem genannten Erlaß zu richten haben, auf rechtlich schwankendem, besser gesagt, nicht
vorhandenem Boden stehen.
Daraus folgt unter anderem, daß dem Bund Millionen Schillinge an Strafgeldern entgehen
werden, da Übertretungen nach dem GGBG können nicht geahndet werden können.
Somit hat der zuständige Abteilungsleiter im Verkehrsministerium - zumindest für den
Augenblick, und wenn sich nichts ändert, sogar bis 2001 - allen Hasardeuren einen Freibrief
ausgestellt, da sämtliche Amtshandlungen der Exekutive im Bereich der Gefahrengut -
beförderung einer formalrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
ANFRAGE:
1. Wie viele Exekutivbeamte wurden für die Kontrolle von Gefahrengut-
transporten geschult?
2. Wann wurde von Abteilungsleiter Dr. Kafka der oben genannte Erlaß
herausgegeben?
3. Ist es richtig, daß der oben genannte Erlaß noch vor Beschlußfassung über die
diesbezügliche Gesetzesänderung beschlossen wurde?
Wenn ja, warum und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der zeitlichen
Differenz zwischen Erlaß und Beschlußfassung?
4. Ist es richtig, daß die Richtlinien 99/47/EG sowie 99/48/EG erst als Vorschlag
vorliegen?
Wenn ja, wann werden sie tatsächlich in Kraft treten?
5. Ist es richtig, daß die Exekutive sich in ihren Amtshandlungen prinzipiell auf
die jeweiligen Erlässe zu stützen und diese entsprechend zu vollziehen hat?
Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es richtig, daß ein Erlaß, der sich auf eine Richtlinie stützt, die noch keine
Rechtsgültigkeit erlangt hat, keine rechtliche Grundlage hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
7. Ist es richtig, daß eine auf einem derartigen Erlaß fußende Amtshandlung
keine Rechtsgültigkeit hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
8. Ist es richtig, daß der von Abteilungsleiter Dr. Kafka herausgegebene Erlaß
sich auf die (als Vorschlag vorliegenden) Richtlinien 99/47/EG und 99/48/EG
bezieht?
Wenn nein, warum nicht?
9. Ist es richtig, daß sich der von Abteilungsleiter Dr. Kafka verlautbarte Erlaß
auf eine Richtlinien stützt, die noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben?
Wenn nein, warum nicht?
10. Ist es richtig, daß der von Abteilungsleiter Dr. Kafka verlautbarte Erlaß keine
rechtliche Grundlage hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
11. Ist es richtig, daß sich die Exekutive bei der Kontrolle von Gefahrengut-
transporten an den Bestimmungen, die im diesbezüglichen von Dr. Kafka
herausgegebenen Erlaß enthalten sind, zu orientieren hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
12. Ist es richtig, daß den Exekutivbeamten somit die rechtliche Grundlage bei
Amtshandlungen bezüglich des GGBG fehlt?
Wenn nein, warum nicht
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
13. Ist es richtig, daß daher in der jetzigen Situation eine in Zusammenhang mit
einer Übertretung nach dem GGBG gesetzte Amtshandlung keine
Rechtsgültigkeit hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
14. Wie viele in Zusammenhang dem GGBG stehende Amtshandlungen wurden
1997, 1998 und 1999 bereits gesetzt?
15. Wie viele von diesen in Zusammenhang mit einer Übertretung nach dem
GGBG gesetzten
Amtshandlungen hatten demnach keine Rechtsgültigkeit?
16. Ist es richtig, daß durch die mangelnde Rechtsgültigkeit derartiger
Amtshandlungen dem Bund ein Schaden in Millionenhöhe entsteht bzw.
enstehen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, auf welche Höhe kann sich der bisher entstandene Schaden gemessen
an der Zahl der in diesem Zusammenhang bisher gesetzten und nicht
rechtsgültigen Amtshandlungen belaufen?
17. Erachten sie das Vorgehen Dr. Kafkas in diesem Zusammenhang für korrekt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?