6588/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lafer; DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG)

 

Im Bereich der Gefahrengutbeförderung gab es allein von 1. Jänner 1999 bis 14. Juni 1999

9 Unfälle und 12 Zwischenfälle, 12 Tote und 61 Verletzte.

Statt sich daher gerade in diesem Bereich für klare und vor allem vollziehbare Bestimmungen

einzusetzen, verursacht das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Rechtsunsicherheiten.

 

Sowohl das jüngst beschlossene GGBG als auch ein Erlaß des Bundesministeriums für

Wissenschaft und Verkehr berufen sich auf Richtlinien der Europäischen Kommission.

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge hat der zuständige Abteilungsleiter im

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Dr. Kafka, einen Erlaß herausgegeben,

dem zufolge die Exekutivbeamten entsprechend der in den EU -,,Richtlinien“ vorgegebenen

Bestimmungen zu amtshandeln hätten, wobei diese sich erst im Vorschlagsstadium befinden.

Diese Richtlinien, 99/47EG sowie 99/48/EG, werden erst Mitte 2001 in Kraft treten.

 

Das bedeutet, daß die Exekutivbeamten, die sich bei ihren diesbezüglichen Amtshandlungen

nach dem genannten Erlaß zu richten haben, auf rechtlich schwankendem, besser gesagt, nicht

vorhandenem Boden stehen.

Daraus folgt unter anderem, daß dem Bund Millionen Schillinge an Strafgeldern entgehen

werden, da Übertretungen nach dem GGBG können nicht geahndet werden können.

 

Somit hat der zuständige Abteilungsleiter im Verkehrsministerium - zumindest für den

Augenblick, und wenn sich nichts ändert, sogar bis 2001 - allen Hasardeuren einen Freibrief

ausgestellt, da sämtliche Amtshandlungen der Exekutive im Bereich der Gefahrengut -

beförderung einer formalrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Exekutivbeamte wurden für die Kontrolle von Gefahrengut -

    transporten geschult?

2. Wann wurde von Abteilungsleiter Dr. Kafka der oben genannte Erlaß

    herausgegeben?

 

3. Ist es richtig, daß der oben genannte Erlaß noch vor Beschlußfassung über die

    diesbezügliche Gesetzesänderung beschlossen wurde?

    Wenn ja, warum und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der zeitlichen

    Differenz zwischen Erlaß und Beschlußfassung?

 

4. Ist es richtig, daß die Richtlinien 99/47/EG sowie 99/48/EG erst als Vorschlag

    vorliegen?

    Wenn ja, wann werden sie tatsächlich in Kraft treten?

 

5. Ist es richtig, daß die Exekutive sich in ihren Amtshandlungen prinzipiell auf

    die jeweiligen Erlässe zu stützen und diese entsprechend zu vollziehen hat?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Ist es richtig, daß ein Erlaß, der sich auf eine Richtlinie stützt, die noch keine

    Rechtsgültigkeit erlangt hat, keine rechtliche Grundlage hat?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

7. Ist es richtig, daß eine auf einem derartigen Erlaß fußende Amtshandlung

    keine Rechtsgültigkeit hat?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

8. Ist es richtig, daß der von Abteilungsleiter Dr. Kafka herausgegebene Erlaß

    sich auf die (als Vorschlag vorliegenden) Richtlinien 99/47/EG und 99/48/EG

    bezieht?

    Wenn nein, warum nicht?

9. Ist es richtig, daß sich der von Abteilungsleiter Dr. Kafka verlautbarte Erlaß

    auf eine Richtlinien stützt, die noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben?

    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Ist es richtig, daß der von Abteilungsleiter Dr. Kafka verlautbarte Erlaß keine

      rechtliche Grundlage hat?

     Wenn nein, warum nicht?

     Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

11. Ist es richtig, daß sich die Exekutive bei der Kontrolle von Gefahrengut -

      transporten an den Bestimmungen, die im diesbezüglichen von Dr. Kafka

      herausgegebenen Erlaß enthalten sind, zu orientieren hat?

     Wenn nein, warum nicht?

     Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

12. Ist es richtig, daß den Exekutivbeamten somit die rechtliche Grundlage bei

     Amtshandlungen bezüglich des GGBG fehlt?

    Wenn nein, warum nicht

    Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

13. Ist es richtig, daß daher in der jetzigen Situation eine in Zusammenhang mit

      einer Übertretung nach dem GGBG gesetzte Amtshandlung keine

      Rechtsgültigkeit hat?

      Wenn nein, warum nicht?

      Wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

 

14. Wie viele in Zusammenhang dem GGBG stehende Amtshandlungen wurden

      1997, 1998 und 1999 bereits gesetzt?

 

15. Wie viele von diesen in Zusammenhang mit einer Übertretung nach dem

      GGBG gesetzten Amtshandlungen hatten demnach keine Rechtsgültigkeit?

16. Ist es richtig, daß durch die mangelnde Rechtsgültigkeit derartiger

      Amtshandlungen dem Bund ein Schaden in Millionenhöhe entsteht bzw.

      entstehen kann?

      Wenn nein, warum nicht?

      Wenn ja, auf welche Höhe kann sich der bisher entstandene Schaden gemessen

      an der Zahl der in diesem Zusammenhang bisher gesetzten und nicht

      rechtsgültigen Amtshandlungen belaufen?

 

17. Erachten sie das Vorgehen Dr. Kafkas in diesem Zusammenhang für korrekt?

      Wenn ja, warum?

      Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?