6608/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Sevignani und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Eleonora Hostasch

betreffend den Erwerb einer ÖBB Vorteilscard für Personen mit einer

mindestens 70% igen Behinderung um Fahrpreisermäßigungen in Anspruch

nehmen zu können.

 

 

International gültige Behindertenpässe werden vom Bundessozialamt ab einer 50%igen

Behinderung ausgestellt ( Minderung der Erwerbstätigkeit). Mit einer mindestens

70%igen Behinderung ist der Erwerb einer OBB Vorteilscard Spezial für ein Jahr um öS

250,- möglich. Erst mit dieser Vorteilscard kann eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch

genommen werden. Somit reicht eine 70%ige Behinderung allein nicht aus, um in den

Genuß einer Fahrpreisermäßigung bei der OBB und beim Postautodienst zu kommen.

Diese Regelung stellt eine Diskriminierung für behinderte Personen dar und ist nicht

zumutbar.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.)  Ist es richtig, daß Inhaber eines Behindertenpasses, der eine mindestens 70%ige

      Behinderung ausweist, nur durch den Erwerb einer ÖBB Vorteilscard Anspruch auf

      Fahrpreisermäßigung haben?

 

2.)  Wenn ja, gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Pläne, diesen diskriminierenden

      Umstand abzuschaffen und wie sehen diese Maßnahmen aus?

 

3.)  Wenn nein, warum nicht?

 

4.)  Würde nicht die Ausstellung eines Behindertenpasses genügen, um eine

      Fahrpreisermäßigung in Anspruch nehmen zu können?

 

5.)  Wenn nein, warum nicht?