6609/J XX.GP
der Abgeordneten Sevignani und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
Dr. Caspar Einem
betreffend den Erwerb einer ÖBB Vorteilscard für Personen mit einer
mindestens 70%igen Behinderung um Fahrpreisermäßigungen in Anspruch
nehmen zu können.
International gültige Behindertenpässe werden vom Bundessozialamt ab einer 50%igen
Behinderung ausgestellt ( Minderung der Erwerbstätigkeit). Mit einer mindestens
70%igen Behinderung ist der Erwerb einer ÖBB Vorteilscard Spezial für ein Jahr um öS
250,- möglich. Erst mit dieser Vorteilscard kann eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch
genommen werden. Somit reicht eine 70%ige Behinderung allein nicht aus, um in den
Genuß einer Fahrpreisermäßigung bei der ÖBB und beim Postautodienst zu kommen.
Diese Regelung stellt eine Diskriminierung für behinderte Personen dar und ist nicht
zumutbar.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin folgende
1.) Ist es richtig, daß Inhaber eines Behindertenpasses, der eine mindestens 70%ige
Behinderung ausweist, nur durch den Erwerb einer ÖBB Vorteilscard Anspruch auf
Fahrpreisermäßigung haben?
2.) Wenn ja, gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Pläne, diesen diskriminierenden
Umstand abzuschaffen und wie sehen diese Maßnahmen aus?
3.) Wenn nein, warum nicht?
4.) Würde nicht die Ausstellung eines Behindertenpasses genügen, um eine
Fahrpreisermäßigung in Anspruch nehmen zu können?
5.) Wenn nein, warum nicht?