6611/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erlaß zum Gefahrengutbeförderungsgesctz (GGBG)
Im Bereich der Gefahrengutbeförderung gab es allein von 1. Jänner 1999 bis 14. Juni 1999
9 Unfälle und 12 Zwischenfälle, 12 Tote und 61 Verletzte.
Statt sich daher gerade in diesem Bereich für klare und vor allem vollziehbare Bestimmungen
einzusetzen, verursacht das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Rechtsunsicherheiten.
So gibt es einen Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr bezüglich des
GGBG, der den Transport von Bitumen, Walzasphalt, Gußasphalt und anderer Heißprodukte
betrifft.
Laut den Bestimmungen des Erlasses sind Verstöße bis zur Inkraftsetzung des GGBG und der
Herausgabe eines neuen Erlasses nicht zu ahnden.
In allen 34 Mitgliedstaaten des ADR gibt es in Verbindung mit dem GGBG keine dies -
bezügliche Verordnung. Nur in Österreich wird diese Transportklasse seit über einem Jahr
entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr kontrolliert. Dieser Erlaß ist nach wie
vor in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres
ANFRAGE:
1. Wann wurde der oben genannte Erlaß herausgegeben?
2. Von wem wurde der oben genannte Erlaß herausgegeben?
3. Ist es richtig, daß mit Inkraftreten des oben genannten Erlasses die im
Sachverhalt genannten Verstöße nicht mehr zu ahnden waren bzw. sind?
Wenn ja, wie begründen Sie dieses Vorgehen?
4. Wie viele in Zusammenhang dem GGBG stehende Amtshandlungen wurden
1997, 1998 und 1999 bereits gesetzt?
5. Wie viele von diesen Amtshandlungen betrafen die Kontrolle eines
Transportes von Bitumen, Walzasphalt, Gußasphalt und anderen Heiß -
produkten, einzeln aufgeschlüsselt nach Stoffen, Monaten sowie Jahren?
6. Wie viele Beanstandungen gab es in diesem Zusammenhang, einzeln auf -
geschlüsselt nach Stoffen, Monaten sowie Jahren?
7. Wie viele Kontrollen eines Transportes von Bitumen, Walzasphalt,
Gußasphalt und anderen Heißprodukten gab es seit Inkrafttreten des oben
genannten Erlasses?