6612/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Mag. Firlinger

 

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Erlaß zum Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG)

 

 

Im Bereich der Gefahrengutbeförderung gab es allein von 1. Jänner 1999 bis 14. Juni 1999

9 Unfälle und 12 Zwischenfälle, 12 Tote und 61 Verletzte.

Statt sich daher gerade in diesem Bereich für klare und vor allem vollziehbare Bestimmungen

einzusetzen, verursacht das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Rechtsunsicherheiten.

 

So gibt es einen Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr bezüglich des

GGBG, der den Transport von Bitumen, Walzasphalt, Gußasphalt und anderer Heißprodukte

betrifft.

Laut den Bestimmungen des Erlasses sind Verstöße bis zur Inkraftsetzung des GGBG und der

Herausgabe eines neuen Erlasses nicht zu ahnden.

In allen 34 Mitgliedstaaten des ADR gibt es in Verbindung mit dem GGBG keine dies -

bezügliche Verordnung. Nur in Österreich wird diese Transportklasse seit über einem Jahr

entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr kontrolliert. Dieser Erlaß ist nach wie

vor in Kraft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

 

Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wann wurde der oben genannte Erlaß herausgegeben?

 

 

2. Von wem wurde der oben genannte Erlaß herausgegeben?

 

 

3. Ist es richtig, daß mit Inkrafttreten des oben genannten Erlasses die im

   

    Sachverhalt genannten Verstöße nicht mehr zu ahnden waren bzw. sind?

    

    Wenn ja, wie begründen Sie dieses Vorgehen?

4. Wie viele in Zusammenhang dem GGBG stehende Amtshandlungen wurden

    

    1997, 1998 und 1999 bereits gesetzt?

 

 

5. Wie viele von diesen Amtshandlungen betrafen die Kontrolle eines

    

    Transportes von Bitumen, Walzasphalt, Gußasphalt und anderen Heiß -  

   

     produkten, einzeln aufgeschlüsselt nach Stoffen, Monaten sowie Jahren?

 

 

6. Wie viele Beanstandungen gab es in diesem Zusammenhang, einzeln auf -

    

    geschlüsselt nach Stoffen, Monaten sowie Jahren?

 

 

7. Wie viele Kontrollen eines Transportes von Bitumen, Walzasphalt,

    

    Gußasphalt und anderen Heißprodukten gab es seit Inkrafttreten des oben

    

    genannten Erlasses?