6623/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend
Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren von Autobahntunneln
mit Gegenverkehr
Österreichische Unternehmen im besonderen die Transportunternehmen werden immer
wieder durch wirtschaftsfeindliche, praxisferne und arbeitnehmerfeindliche Gesetze und
Verordnungen an ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehindert. Dies gefährdet nicht nur
Arbeitsplätze sondern auch die Existenz der Unternehmen. Die Beförderung von Gütern ist
für die Nahversorgung der österreichischen Bevölkerung absolut notwendig und sehr oft nur
mit Lastkraftwagen durchzuführen.
Eine Gefahrengutverordnung bei der ab Freitag 8.00 Uhr keine Beförderung mehr
durchführbar ist, ist alles andere als sinnvoll. Dies kommt einem Arbeitsverbot gleich.
Des weiteren werden Versorgungsengpässe eintreten, da verschiedene Tankstellen am
Montagmorgen keinen Benzin oder Diesel zur Verfügung haben. Ein wirtschaftlicher
Schaden dieser Betriebe ist vorprogrammiert.
Die Begleitfahrzeuge eines Gefahrenguttransportes scheinen ebenfalls nutzlos zu sein,
da Personen die das Fahrzeug lenken keinerlei Ausbildung in diesem Bereich haben.
Sollte es zu einem Unfall kommen, können sie weder helfen noch retten. Der
vorgeschriebene Abstand von 50 Metern zur Beförderungseinheit bietet wenig
Sicherheit, weil einzelne Personenwagen diese Lücke zum Einordnen in die Rechte
Fahrspur nützen werden. Ein Mindestabstand von 100 Metern zum vorausfahrenden
Fahrzeug, das der Lenker der Beförderungseinheit einzuhalten hat, bietet ebenfalls
eine Chance für andere Fahrzeuge die Spur zu wechseln. Vom Schutz anderer
Verkehrsteilnehmer kann somit keine Rede sein.
Eine gute Kennzeichnung des Gefahrenguttransportes wäre wesentlich effektiver und
sicherer. Hier wäre eine gut sichtbare orange Blink - oder Drehleuchte am Bug und
Heck der Beförderungseinheit sowie eine am Heck befestigte große gut sichtbare Tafel
mit der Aufschrift „Achtung Gefahrengut“ zweckmäßiger. Zusätzlich hat der Lenker
der Beförderungseinheit bei der Tunnelwarte eine Durchfahrtsgenehmigung
einzuholen.
Die Transportwirtschaft kann aufgrund der Verordnung nur noch an 4 Wochentagen
arbeiten. Durch die sehr hohen Investitionskosten eines Lastkraftwagens ist eine
Kostendeckung schwer möglich. Es kommt dadurch zu viel höheren Belastungen der
Arbeitnehmer, da die notwendigen Transporte an
4 Tagen statt an 5 Tagen zu erfolgen
haben. Die Unfallgefahr ist somit wesentlich größer. Sicherheit bieten Arbeitnehmer,
die nicht durch unsinnige Verordnungen und Gesetze weiter belastet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen erscheint Ihnen die Verordnung für andere Verkehrsteilnehmer
sicherer?
2. Sind Sie auch der Ansicht, daß die Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?
3. Sehen Sie einen wirtschaftlichen Schaden, wenn Tankstellen an Wochenenden keinen
Treibstoff zu Verfügung haben?
4. Stimmt es, daß die Tunnelwarte einen bis zu 12 - stündigen Dienst hat? Wenn ja, was werden
Sie unternehmen um diesen Mißstand zu ändern?
5. Sind Sie auch der Ansicht, daß durch die Verkürzung der Belieferungszeiten es zu einem
erhöhte Druck der Arbeitnehmer kommt, und dadurch die Sicherheit der anderen
Straßenteilnehmer gefährdet wird?
6. Sehen Sie durch die Verordnung eine Gefahr für den Verlust von Arbeitsplätzen und den
Zusammenbruch von Unternehmen?
7. Aus welchen Gründen wurde eine Fahrverbot von Freitag 8.00 Uhr erlassen?
8. Aus welchen Gründen sehen Sie die Verordnung als nicht wirtschaftsfeindlich, nicht
praxisfern und nicht arbeitnehmerfeindlich an?
9. Wie beurteilen Sie unseren Vorschlag bezüglich Kennzeichnung der Gefahrenguttransporte?
10. Sehen Sie in unserem Vorschlag einen besseren Schutz für andere Straßenteilnehmer?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?