6637/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Amtsführung des Leiters der Abteilung Musikpädagogik an der Universität für
Musik und Darstellende Kunst, Wien
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In einem Gespräch am 1.10 1997 hat Prof. Breunlich der Vertragslehrerin B. S. (Name
den Grüne bekannt) mitgeteilt, daß das Abteilungskollegium der Abteilung Musikpädagogik
eine Reduktion ihrer Lehrverpflichtung von 14 auf 6 bis 8 Semesterwochenstunden
beschlossen habe. Um diese Veränderung der Lehrverpflichtung, die Vertragsinhalt ist,
rechtlich abzusichern, hat Breunlich Frau S. das „Angebot“ unterbreitet, ihr im Falle ihrer
Zustimmung zur Vertragsänderung dennoch im Studienjahr 97/98 die vollen Bezüge (für 14
Semesterwochenstunden) auszubezahlen. Frau S. ist schon wegen der rechtlichen
Fragwürdigkeit auf dieses Angebot nicht eingegangen. Eine Sachverhaltsdarstellung an den
Rektor und den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wurde zum Anlaß für ein
Dienstaufsichtsverfahren gegen Prof. Breunlich genommen.
Wie ist der Stand dieses Verfahrens, und erwägen Sie disziplinar - oder strafrechtliche
Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einem Abschluß dieses Verfahrens zu
rechnen?
2. An der Abteilung Musikpädagogik kommt es häufig zu einer Kürzung der
Lehrverpflichtung von Vertragslehrern und zu einer Vergabe des betreffendes Unterrichts in
Form von Lehraufträgen.
Wie hoch ist das Ausmaß der auf diese Weise umgeschichteten Lehre in den vergangenen drei
Studienjahren und welche Mehrkosten werden dadurch verursacht?
Erwägen Sie eine Überprüfung, ob für diese Umschichtungen stets auschließlich fachliche
Gründe ausschlaggebend waren?
3. In zwei Briefen der „Lehrervertreter im Abteilungskollegium 5“, darunter Prof. Breunlich,
die wenige Tage vor der diesjährigen ÖH - Wahl an die Studierenden und Lehrenden der
Abteilung Musikpädagogik ergingen, wurde die Politik des ÖH - Vorsitzenden Bernhard
Kernegger und seiner Liste massiv angegriffen. Es wurde darin u.a. behauptet, daß Herr
Kernegger eine „eklatante Verschlechterung“ von Studienbedingungen verursacht habe und
der „Mehrheit der Studierenden in den Rücken gefallen“ sei. In der Tat hatte Herr Kernegger
lediglich zwei Monate vor der ÖH - Wahl
eine Rechtsauskunft des BMWV eingeholt.
Werden Sie wegen dieses offenkundigen Versuchs, von Seiten der Lehrerschaft auf die ÖH -
Wahlen Einfluß zu nehmen, disziplinarrechtliche Maßnahmen einleiten? Wie bewertet der
Minister diese demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Einflußnahme?
4. In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4016/J - NR/1998 betreffend
Vernachlässigung der Dienstpflichten durch Prof. Breunlich stellten der
Wissenschaftsminister fest: „Grundsätzlich werden aber in Anbetracht der bereits jetzt
vorhandenen Tätigkeiten weitere Beschäftigungen kaum mit der Funktion als Hochschullehrer
dauerhaft vereinbar sein.“
In der Zwischenzeit sind lediglich zwei Funktionen weggefallen (Beratungskommission in
Berufungsfragen zur Besetzung des Ordinariates für Saxophon, Arbeitsgruppe für die KHOG -
Reform) Folgende, teilweise äußerst arbeitsintensive Tätigkeiten wurden bei der
Anfragebeantwortung 1998 nicht erfaßt bzw. sind mittlerweile dazugekommen:
- Mitgliedschaft im Universitätskollegium (UK)
- Sprecher der Kurie Oberbau des Universitätskollegiums
- UK - Arbeitsgruppe „Mindestsatzung“
- UK - Arbeitsgruppe „Institute / Fakultäten“
- Mitgliedschaft im Dienststellenwahlausschuß und Zentralwahlausschuß der
Personalvertretungswahl
- Beratungskommission zur Besetzung des Ordinariates für Gitarre
- Studiendekan für alle an der Abteilung 5 eingerichteten Studienrichtungen (als
Abteilungsleiter nach den Übergangsbestimmungen des UniStG)
- Mitgliedschaft und Vorsitz in der Studienkommission Musiktherapie / Musik - und
Bewegungserziehung
- Ersatzmitgliedschaft in der Studienkommission Musikerziehung
/Instrumentalmusikerziehung (für Lehramtsstudien)
- Baubeauftragter der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, nachdem die Funktionen von Prof. Breunlich
nunmehr ein Ausmaß erreicht haben, das Ihrer eigenen Einschätzung nach nicht mit der
Erfüllung seiner Dienstpflichten vereinbar ist?
5. Im Zuge der Nachbesetzung einer ordentlichen Professur für Tonsatz an der Abteilung 5
(Nachfolge Kratochwil) wurde 1997 bei den Probevorträgen der Bewerber die Öffentlichkeit
ausgeschlossen.
Wurde auf diesen - den akademischen Gepflogenheiten krass widersprechenden - Umstand in
den Unterlagen, die mit dem Besetzungsvorschlag dem Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr vorgelegt wurden, hingewiesen? Wenn ja, hat dies Ihre Entscheidung bei der
Nachbesetzung der Professur beeinflußt?