6637/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Amtsführung des Leiters der Abteilung Musikpädagogik an der Universität für

Musik und Darstellende Kunst, Wien

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. In einem Gespräch am 1.10 1997 hat Prof. Breunlich der Vertragslehrerin B. S. (Name

den Grüne bekannt) mitgeteilt, daß das Abteilungskollegium der Abteilung Musikpädagogik

eine Reduktion ihrer Lehrverpflichtung von 14 auf 6 bis 8 Semesterwochenstunden

beschlossen habe. Um diese Veränderung der Lehrverpflichtung, die Vertragsinhalt ist,

rechtlich abzusichern, hat Breunlich Frau S. das „Angebot“ unterbreitet, ihr im Falle ihrer

Zustimmung zur Vertragsänderung dennoch im Studienjahr 97/98 die vollen Bezüge (für 14

Semesterwochenstunden) auszubezahlen. Frau S. ist schon wegen der rechtlichen

Fragwürdigkeit auf dieses Angebot nicht eingegangen. Eine Sachverhaltsdarstellung an den

Rektor und den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wurde zum Anlaß für ein

Dienstaufsichtsverfahren gegen Prof. Breunlich genommen.

Wie ist der Stand dieses Verfahrens, und erwägen Sie disziplinar - oder strafrechtliche

Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einem Abschluß dieses Verfahrens zu

rechnen?

 

2. An der Abteilung Musikpädagogik kommt es häufig zu einer Kürzung der

Lehrverpflichtung von Vertragslehrern und zu einer Vergabe des betreffendes Unterrichts in

Form von Lehraufträgen.

Wie hoch ist das Ausmaß der auf diese Weise umgeschichteten Lehre in den vergangenen drei

Studienjahren und welche Mehrkosten werden dadurch verursacht?

Erwägen Sie eine Überprüfung, ob für diese Umschichtungen stets auschließlich fachliche

Gründe ausschlaggebend waren?

 

3. In zwei Briefen der „Lehrervertreter im Abteilungskollegium 5“, darunter Prof. Breunlich,

die wenige Tage vor der diesjährigen ÖH - Wahl an die Studierenden und Lehrenden der

Abteilung Musikpädagogik ergingen, wurde die Politik des ÖH - Vorsitzenden Bernhard

Kernegger und seiner Liste massiv angegriffen. Es wurde darin u.a. behauptet, daß Herr

Kernegger eine „eklatante Verschlechterung“ von Studienbedingungen verursacht habe und

der „Mehrheit der Studierenden in den Rücken gefallen“ sei. In der Tat hatte Herr Kernegger

lediglich zwei Monate vor der ÖH - Wahl eine Rechtsauskunft des BMWV eingeholt.

Werden Sie wegen dieses offenkundigen Versuchs, von Seiten der Lehrerschaft auf die ÖH -

Wahlen Einfluß zu nehmen, disziplinarrechtliche Maßnahmen einleiten? Wie bewertet der

Minister diese demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Einflußnahme?

 

4. In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4016/J - NR/1998 betreffend

Vernachlässigung der Dienstpflichten durch Prof. Breunlich stellten der

Wissenschaftsminister fest: „Grundsätzlich werden aber in Anbetracht der bereits jetzt

vorhandenen Tätigkeiten weitere Beschäftigungen kaum mit der Funktion als Hochschullehrer

dauerhaft vereinbar sein.“

In der Zwischenzeit sind lediglich zwei Funktionen weggefallen (Beratungskommission in

Berufungsfragen zur Besetzung des Ordinariates für Saxophon, Arbeitsgruppe für die KHOG -

Reform) Folgende, teilweise äußerst arbeitsintensive Tätigkeiten wurden bei der

Anfragebeantwortung 1998 nicht erfaßt bzw. sind mittlerweile dazugekommen:

- Mitgliedschaft im Universitätskollegium (UK)

- Sprecher der Kurie Oberbau des Universitätskollegiums

- UK - Arbeitsgruppe „Mindestsatzung“

- UK - Arbeitsgruppe „Institute / Fakultäten“

- Mitgliedschaft im Dienststellenwahlausschuß und Zentralwahlausschuß der

Personalvertretungswahl

- Beratungskommission zur Besetzung des Ordinariates für Gitarre

- Studiendekan für alle an der Abteilung 5 eingerichteten Studienrichtungen (als

Abteilungsleiter nach den Übergangsbestimmungen des UniStG)

- Mitgliedschaft und Vorsitz in der Studienkommission Musiktherapie / Musik - und

Bewegungserziehung

- Ersatzmitgliedschaft in der Studienkommission Musikerziehung

/Instrumentalmusikerziehung (für Lehramtsstudien)

- Baubeauftragter der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

 

Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, nachdem die Funktionen von Prof. Breunlich

nunmehr ein Ausmaß erreicht haben, das Ihrer eigenen Einschätzung nach nicht mit der

Erfüllung seiner Dienstpflichten vereinbar ist?

 

5. Im Zuge der Nachbesetzung einer ordentlichen Professur für Tonsatz an der Abteilung 5

(Nachfolge Kratochwil) wurde 1997 bei den Probevorträgen der Bewerber die Öffentlichkeit

ausgeschlossen.

Wurde auf diesen - den akademischen Gepflogenheiten krass widersprechenden - Umstand in

den Unterlagen, die mit dem Besetzungsvorschlag dem Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr vorgelegt wurden, hingewiesen? Wenn ja, hat dies Ihre Entscheidung bei der

Nachbesetzung der Professur beeinflußt?