6663/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kennzeichnung von KFZ mit dem internationalen Kennzeichenpickerl
Informationen zufolge müssen Autofahrer, die ohne internationales Kennzeichen auf
ihrem Auto im EU - Ausland unterwegs sind, mit harter Bestrafung rechnen. So wurde
angeblich ein österreichischer Autofahrer in Italien mit einer Geldstrafe von ATS 2.300.-
belegt, weil sein PKW nicht mit dem ,,A“ - Pickerl gekennzeichnet war. Offensichtlich
dürfte diese strenge Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen nur in den EU - Ländern
außerhalb Österreichs gelten, denn hierzulande ist es gang und gäbe, daß ausländische
PKW - Fahrer ohne internationales Kennzeichen fahren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Welche Instruktionen hat die österreichische Exekutive, wenn ein ausländisches KFZ
ohne internationale Kennzeichnung angehalten wird?
2) Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß die Exekutive auch ihr
Augenmerk darauf richtet, daß ausländische KFZ das internationale Kennzeichen
tragen?