6663/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kennzeichnung von KFZ mit dem internationalen Kennzeichenpickerl

 

Informationen zufolge müssen Autofahrer, die ohne internationales Kennzeichen auf

ihrem Auto im EU - Ausland unterwegs sind, mit harter Bestrafung rechnen. So wurde

angeblich ein österreichischer Autofahrer in Italien mit einer Geldstrafe von ATS 2.300.-

belegt, weil sein PKW nicht mit dem ,,A“ - Pickerl gekennzeichnet war. Offensichtlich

dürfte diese strenge Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen nur in den EU - Ländern

außerhalb Österreichs gelten, denn hierzulande ist es gang und gäbe, daß ausländische

PKW - Fahrer ohne internationales Kennzeichen fahren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Welche Instruktionen hat die österreichische Exekutive, wenn ein ausländisches KFZ

    ohne internationale Kennzeichnung angehalten wird?

 

2) Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß die Exekutive auch ihr

    Augenmerk darauf richtet, daß ausländische KFZ das internationale Kennzeichen

    tragen?