6676/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend kostenadäquate Abgeltung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der
Pensionsversicherung
Der Experte Dr. Rürup hat in seinem Gutachten zum österreichischen Pensionssystem und den
darin enthaltenen Vorschlägen unter anderem verlangt, daß mehr Beitragsäquivalenz und
Kostentransparenz und in der Pensionsversicherung zum Tragen kommen. Bei seinen
Kommentaren zur Finanzierung von Ersatzzeiten geht er insbesondere auch auf die Regelung
betreffend Anrechnung von Kindererziehungszeiten ein und bezeichnet diese als bei weitem
nicht ausgabenadäquat.
Nicht nur die Bemessungsgrundlage auf Grund derer die Beiträge des FLAF gezahlt werden
stimmt nicht mit der Bemessungsgrundlage überein, welche den Frauen zur Anrechnung
gelangt; es werden auch nur für max. 2 Jahre diese zu niedrigen Beiträge bezahlt, obwohl für
ein Kind 4 Jahre angerechnet werden und es werden diese Beträge nur für
Karenzgeldbezugszeiten bezahlt, obwohl die Ersatzzeitenanrechnung nicht an den Bezug von
Karenzgeld gebunden ist.
Die Summe, die derzeit aus dem FLAF an die Pensionsversicherung unter diesem Titel
überwiesen wird, beläuft sich unseren Informationen zu folge auf etwa 2,1 Mrd. Legt man
ausgabenadäquate Maßstäbe zugrunde, müßte der Betrag in etwa in einer Größenordnung von
8 Mrd. sein.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die jährlichen Überweisungen aus dem FLAF an die PV aus dem Titel der
Anrechnung von Kindererziehungszeiten seit Einführung dieser Regelung?
2. Wie ist die erwartete Entwicklung dieser Beiträge in den nächsten Jahren auf Basis
geltender Gesetzeslage?
3. Wie hoch müßten die Beiträge derzeit sein, wenn die tatsächliche Bemessungsgrundlage
und die tatsächlich anfallenden Zeiträume (4 Jahre) für alle anspruchsberechtigten
Personen als Grundlage zur Berechnung der Überweisungen herangezogen würden?
a) Wie würde sich die Bemessungsgrundlage auswirken?
b) Wie die Ausdehnung auf 4 Jahre?
c) Wie die Berücksichtigung aller tatsächlich anfallenden Pensionszeiten?
4. Wie hoch wären unter diesen Prämissen die Überweisungen der letzten Jahre gewesen,
und wie wäre der aktuelle Kontostand des FLAF?
5. Wie müßten die Beiträge nach der vorgesehenen Anhebung der Bemessung aussehen?
6. Welche Auswirkungen hätte eine ausgabenadäquate Leistung auf die Entwicklung des
Saldos des FLAF in den nächsten Jahren?
7. Was spricht Ihrer Meinung nach für und was spricht gegen eine kostenadäquate Leistung
an die Pensionsversicherung aus dem Titel der Anrechnung von Kindererziehungszeiten?
8. Wie kommentieren Sie die Aussage der Sozialministerin in ihrer Anfragebeantwortung
5559 vom 26. April dieses Jahres, in welcher sie mehrfach auf die Probleme hinweist,
welche aus der nicht kostenadäquaten Bedeckung entstehen?