6676/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend kostenadäquate Abgeltung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der

Pensionsversicherung

 

 

Der Experte Dr. Rürup hat in seinem Gutachten zum österreichischen Pensionssystem und den

darin enthaltenen Vorschlägen unter anderem verlangt, daß mehr Beitragsäquivalenz und

Kostentransparenz und in der Pensionsversicherung zum Tragen kommen. Bei seinen

Kommentaren zur Finanzierung von Ersatzzeiten geht er insbesondere auch auf die Regelung

betreffend Anrechnung von Kindererziehungszeiten ein und bezeichnet diese als bei weitem

nicht ausgabenadäquat.

Nicht nur die Bemessungsgrundlage auf Grund derer die Beiträge des FLAF gezahlt werden

stimmt nicht mit der Bemessungsgrundlage überein, welche den Frauen zur Anrechnung

gelangt; es werden auch nur für max. 2 Jahre diese zu niedrigen Beiträge bezahlt, obwohl für

ein Kind 4 Jahre angerechnet werden und es werden diese Beträge nur für

Karenzgeldbezugszeiten bezahlt, obwohl die Ersatzzeitenanrechnung nicht an den Bezug von

Karenzgeld gebunden ist.

Die Summe, die derzeit aus dem FLAF an die Pensionsversicherung unter diesem Titel

überwiesen wird, beläuft sich unseren Informationen zu folge auf etwa 2,1 Mrd. Legt man

ausgabenadäquate Maßstäbe zugrunde, müßte der Betrag in etwa in einer Größenordnung von

8 Mrd. sein.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie folgende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie hoch sind die jährlichen Überweisungen aus dem FLAF an die PV aus dem Titel der

   Anrechnung von Kindererziehungszeiten seit Einführung dieser Regelung?

 

2. Wie ist die erwartete Entwicklung dieser Beiträge in den nächsten Jahren auf Basis

    geltender Gesetzeslage?

3. Wie hoch müßten die Beiträge derzeit sein, wenn die tatsächliche Bemessungsgrundlage

     und die tatsächlich anfallenden Zeiträume (4 Jahre) für alle anspruchsberechtigten

     Personen als Grundlage zur Berechnung der Überweisungen herangezogen würden?

     a) Wie würde sich die Bemessungsgrundlage auswirken?

     b) Wie die Ausdehnung auf 4 Jahre?

     c) Wie die Berücksichtigung aller tatsächlich anfallenden Pensionszeiten?

 

4. Wie hoch wären unter diesen Prämissen die Überweisungen der letzten Jahre gewesen,

    und wie wäre der aktuelle Kontostand des FLAF?

 

5. Wie müßten die Beiträge nach der vorgesehenen Anhebung der Bemessung aussehen?

 

6. Welche Auswirkungen hätte eine ausgabenadäquate Leistung auf die Entwicklung des

    Saldos des FLAF in den nächsten Jahren?

 

7. Was spricht Ihrer Meinung nach für und was spricht gegen eine kostenadäquate Leistung

    an die Pensionsversicherung aus dem Titel der Anrechnung von Kindererziehungszeiten?

 

8. Wie kommentieren Sie die Aussage der Sozialministerin in ihrer Anfragebeantwortung

    5559 vom 26. April dieses Jahres, in welcher sie mehrfach auf die Probleme hinweist,

    welche aus der nicht kostenadäquaten Bedeckung entstehen?