6682/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Kostenexplosion der Selbstbehalte für Patienten

 

Die Gebietskrankenkasse in Tirol wälzt seit 1.7.99 die Mehrwertsteuer z.B.: der

Optikers für Kontaktlinsen auf die Patienten um.

Beispiel:

2 Kontaktlinsen spezial torisch                                                       S 7.524,-- incl.Mwst

Bisheriger Selbsbehalt durch d. Patienten (bis 30.6.99)               S 1.400,--

Neuer Selbstbehalt durch d. Patienten (ab 1.7.99)                        S 2.654.--

 

Die vom Optiker in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer von S 1.254,-- wird vom

Finanzministerium ab 1.7.99 den Kassen nicht mehr als Vorsteuerabzug

refundiert. In Tirol wird daher diese Mehrwertsteuer den Patienten als

zusätzlichen Selbstbehalt angelastet, sodaß der Selbstbehalt von S 1.400,-- um 90 %

auf S 2.654,-- für den Patienten steigt.

 

 

Die EU - Regelungen sehen vor, daß ärztliche und ähnliche Leistungen unecht

steuerbefreit sind.

 

Wenn als ärztliche ähnliche Leistungen auch Heilbehelfe anerkannt werden, sind

sie auch unecht steuerbefreit.

 

Im obiges Beispiel hieße dies im konkreten Fall: Für seine Handelsumsätze bleibt

der Optiker weiter umsatzsteuerpflichtig wie bisher. Für die Verrechnung von

Heilbehelfen mit den Kassen wird er aber unecht steuerbefreit. Jede Verrechnung

der Kassen von ärzlichen und ähnlichen Leistungen soll unecht steuerbefreit

werden.

Der Optiker würde in diesem Fall die Rechnung ohne Umsatzsteuer einreichen und

die Kassen vergüten wie bisher. Die bisher vom Fiskus erstattete Vorsteuer fällt

somit weg und der Selbstbehalt bleibt unverändert.

 

Um die Erhöhung des Selbstbehaltes nicht an die Patienten abzuwälzen ist eine

Änderung des UStG § 6 (1) Z. 19 notwendig.

Die unterfeftigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Kassen, außer die Tiroler Gebietskrankenkasse, wälzen die

    Mehrwersteuer noch auf die Patienten um?

    Aufstellung nach Kassa

 

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Heilbehlefe auch als ärztliche ähnliche

    Leistungen unecht steuerbefreit sind?

    Wenn ja: Was werden Sie bis wann konkret tun?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Was werden Sie tun, damit Patienten den seit 1.7.99 aufgebürdeten erhöhten

    Selbstbehalt rückwirkend refundiert bekommen?