6683/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Kostenexplosion der Selbstbehalte für Patienten
Die Gebietskrankenkasse in Tirol wälzt seit 1.7.99 die Mehrwertsteuer z.B.: der
Optikers für Kontaktlinsen auf die Patienten um.
Beispiel:
2 Kontaktlinsen spezial torisch S 7.524,-- incl.Mwst
Bisheriger Selbsbehalt durch d. Patienten (bis 30.6.99) S 1.400,--
Neuer Selbstbehalt durch d. Patienten (ab 1.7.99) S 2.654.--
Die vom Optiker in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer von S 1.254,-- wird vom
Finanzministerium ab 1.7.99 den Kassen nicht mehr als Vorsteuerabzug
refundiert. In Tirol wird daher diese Mehrwertsteuer den Patienten als
zusätzlichen Selbstbehalt angelastet, sodaß der Selbstbehalt von S 1.400,-- um 90 %
auf S 2.654,-- für den Patienten steigt.
Die EU - Regelungen sehen vor, daß ärztliche und ähnliche Leistungen unecht
steuerbefreit sind.
Wenn als ärztliche ähnliche Leistungen auch Heilbehelfe anerkannt werden, sind
sie auch unecht steuerbefreit.
Im obiges Beispiel hieße dies im konkreten Fall: Für seine Handelsumsätze bleibt
der Optiker weiter umsatzsteuerpflichtig wie bisher. Für die Verrechnung von
Heilbehelfen mit den Kassen wird er aber unecht steuerbefreit. Jede Verrechnung
der Kassen von ärzlichen und ähnlichen Leistungen soll unecht steuerbefreit
werden.
Der Optiker würde in diesem Fall die Rechnung ohne Umsatzsteuer einreichen und
die Kassen vergüten wie bisher. Die bisher vom Fiskus erstattete Vorsteuer fällt
somit weg und der Selbstbehalt bleibt unverändert.
Um die Erhöhung des Selbstbehaltes nicht an die Patienten abzuwälzen ist eine
Änderung des UStG § 6 (1) Z. 19
notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Kassen, außer die Tiroler Gebietskrankenkasse, wälzen die -
Mehrwersteuer noch auf die Patienten um?
Aufstellung nach Kassa
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Heilbehlefe auch als ärztliche ähnliche
Leistungen unecht steuerbefreit sind?
Wenn ja: Was werden Sie bis wann konkret tun?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Was werden Sie tun, damit den Patienten den seit 1.7.99 aufgebürdeten erhöhten
Selbstbehalt rückwirkend refundiert bekommen?