6704/J XX.GP
der Abgeordneten Martina Gredler, Volker Kier
und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend fehlende sozialrechtliche Absicherung für Bakkalaureatsstudentlnnen
Unter Hinweis auf die sogenannte 'Sorbonne - Erklärung‘ zur freiwilligen Harmonisierung
der Hochschulbildung auf Basis des dreistufigen angloamerikanischen Studiensystems
sowie auf die Erwartung, daß die Einführung eines kürzeren Studiums zu einer
deutlichen Reduzierung der europaweit höchsten Drop - out Rate führen wird, wird mit 1.
September 1999 das Bakkalaureats - und Magisterstudium in Österreich ermöglicht.
Gleichzeitig wurde aber verabsäumt, die notwendigen sozialrechtlichen Änderungen im
vorzunehmen. Es ist damit völlig ungeklärt, ob, wann und in welcher Form die
Bakkalaureats - und Magisterstudien in das sozialrechtliche Gefüge Familienbeihilfe,
Stipendien und Sozialversicherung eingegliedert werden. Dieses Vorgehen
verunsichert nicht nur die Studierenden, sondern ist für die Betroffenen eine
unzumutbare Rechtsunsicherheit ihre persönliche Lebens- und Studienplanung
betreffend.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
1. Ist von Ihrer Seite eine sozial rechtliche Gleichstellung der Bakkalaureat- und
Magisterstudien mit dem Diplomstudium im Studienförderungsgesetzes und im
Familienlastenausgleichsgesetzes vorgesehen und in welcher Form ist diese
geplant?
2. Wann planen Sie nötigen Anpassungen des Studienförderungsgesetzes und des
Familienlastenausgleichsgesetzes hinsichtlich der sozialrechtlichen Gleichstellung
der Bakkalaureat - und Magisterstudien mit dem Diplomstudium in Form einer
Gesetzesnovelle dem Parlament vorzulegen?
3. Wie wird sich diese Anpassung auf die sogenannte Studienabschnittsregelung, was
den Bezug von Familienbeihilfe und Stipendien betrifft, auswirken, da ja
Bakkalaureatsstudien nur aus einem Abschnitt, aber mehr Semestern bestehen?
4. Wie wird sich diese Anpassung auf die Regelung bezüglich Studienwechsel, was
den Bezug von Familienbeihilfe und Stipendien betrifft, auswirken und wie wird der
Wechsel vom Diplomstudium zum Bakkalaureats - bzw. Magisterstudium und
umgekehrt in diesem Zusammenhang gewertet?