6707/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Brunhilde F u c h s und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend gemeinsame Wechselkennzeichen für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge

 

Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen in Österreich ist es schon seit längerer Zeit ein Anliegen, daß

es zur Einführung des Wechselkennzeichens zwischen Motorrädern und Fahrzeugen anderer

Kategorien kommt. Die Aufnahme dieses Vorschlages erfolgte bereits einmal in den Entwurf für die

19. Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz (KFG). Dieser Passus wurde jedoch wieder gestrichen, da es

laut Angaben des Finanzministeriums zu einem Steuerentgang von 200 Millionen Schilling kommen

würde. Zu beachten wäre aber, daß hier davon ausgegangen wird, daß alle Motorräder mit anderen

Fahrzeugen zusammen gemeldet werden. Dagegen spricht auch, daß

1. schon bisher nicht auf die Steuern aller Motorräder zugegriffen werden konnte, da ein Teil davon

über den Winter abgemeldet wurde,

2. schon bisher bis zu 3 Motorräder untereinander auf ein Kennzeichen angemeldet werden konnten,

also auch hier nur für eines davon Steuer und Versicherung entrichtet werden,

3. davon nur jene in den Genuß eines PKW/Motorrad - Kennzeichens kommen können, die

a) überhaupt ein Auto besitzen, b) einen privaten Stellplatz haben, auf dem der Wagen parkt, solange

das Motorrad das Kennzeichen trägt und die c) ihre Fahrzeuge so umbauen können, daß das hintere

Kennzeichen dem Format nach auf beide Fahrzeuge paßt.

Auszugehen ist außerdem auch davon, daß dieses Wechselkennzeichen einen Anreiz zum Kauf

zahlreicher Neumotorräder bieten würde, was dem Staat Millioneneinnahmen durch die anfallende

Umsatzsteuer, die Normverbrauchsabgabe und die zusätzliche Kfz - Steuer einbringen würde.

Nebenbei ist es sicherlich auch von Vorteil, wenn in den Sommermonaten tausende platzraubende

PKW von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgenommen sind und von Straßenparkplätzen entfernt

werden müssen, weil die Kennzeichen für die Motorräder benützt werden.

Die MAG (Motorrad Aktionsgruppe Austria) ist schon vor einigen Jahren davon ausgegangen, daß bei

5.000 Motorrad - Neukäufen als Annahme mindestens 160 Millionen Schilling steuerliche

Mehreinnahmen zu erwarten sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

                                                                              A n f r a g e

 

1. Gibt es aktuelle Schätzungen, wie hoch die steuerlichen Mehreinnahmen bei der Einführung von

    Wechselkennzeichen für Pkw und Motorräder sein würden?

 

2. Gibt es aktuelle Schätzungen, wie hoch die steuerlichen Mindereinnahmen, die mit der

    Einführung von Wechselkennzeichen zwischen Pkw und Motorräder verbunden wäre, ausfallen

    würden?

 

3. Wann und unter welchen Voraussetzungen wäre Ihrer Meinung nach eine Einführung von

    Wechselkennzeichen möglich?