5/JPR XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend unpraktikable, unökologische und teure Regelung der Reisekostenabgeltung
Vor der Sommerpause wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Neuregelung
der Reisekostenabgeltung beschlossen, die per 1. Jänner 1997 in Kraft treten soll. Mit
der Neuregelung wurde vom bisher geltenden Prinzip der Pauschalierung durch die
zur Verfügungstellung einer Bahnnetzkarte abgegangen. Nunmehr werden bestimmte
Reisekosten (zu Plenar- bzw Klubsitzungen, zu Ausschußsitzungen) ohne Kostenlimit
abgegolten; Reisebewegungen im ureigensten Aufgabenbereich von Abgeordneten,
also etwa zu Diskussionsveranstaltungen mit Bürgerinitiativen, Umweltgruppierungen,
Behindertenbewegung, Sozial- und Frauenprojekten jedoch nicht mehr erfaßt. Durch
den Wegfall der Pauschalierung ist zu befürchten, daß einerseits jeder Anreiz zur
Benützung der umweltfreundlichen Bahn genommen wird und andererseits bei den
nunmehr vom Parlament zu finanzierenden Reisebewegungen jeder Druck in Richtung
Sparsamkeit wegfällt. Schließlich ist zu befürchten, daß ein beachtlicher
adminastrativer Mehraufwand für die Parlamentadministration entsteht, der ebenfalls
letztlich aus Steuermitteln getragen werden muß.
Um daher für die Zeit nach Inkrafttreten der Neuregelung eine entsprechende
Vergleichsbasis zu schaffen und eine nach Ansicht der Unterfertigten Abgeordneten
zweifellos nötigwerdende Reform der Reform vorzubereiten stellen
die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie hoch waren insgesamt die vom Parlament getragenen Reisekosten in den Jahren
1993, 1994, 1995 sowie im ersten Halbjahr 1996 ?
2) Welcher Anteil davon entfiel auf
a) die zur Verfügung gestellten Bahnnetzkarten
b) sonstige Reisekosten im Rahmen des regelmäßigen Sitzungsbetriebes (z.B.
Flugtickets für die Abgeordneten aus den westlichen Bundesländern)
c) für außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale Delegationen
und sonstige Auslandsreisen ? Aufschlüsselung
nach Fraktionen.
3) Halten Sie es persönlich für sachlich gerechtfertigt, die Reisekostenabgeltung lediglich
auf den Bereich von Parlaments- bzw. Klub- und Ausschußsitzungen zu beziehen,
nicht jedoch auf den Bereich der Vertretung von Interessen der Bevölkerung ? Wenn
ja, worauf gründet sich Ihre Meinung?
4) Durch die nach oben hin unbeschränkte Abgeltungen von amtlichen Kilometer-Geldern
kann es insgesamt zu wesentlich höheren Belastungen der SteuerzahlerInnen kommen
als bisher. Nach Meinung der unterfertigten Abgeordneten hätte zur Eindämmung
unkalkulierbarer Kostenexplosionen daher in Hinkunft allen Abgeordneten ein
Wahlrecht eingeräumt werden können und zwar durch die Wahl folgender
Abgeltungsmöglichkeiten:
1) Bahnnetzkarte 1. Klasse und ein zusätzlicher Pauschbetrag von ÖS 3.800,- pro
Jahr.
2) Bei Verzicht auf die Bahnnetzkarte - Auszahlung eines Pauschbetrag in der Höhe
der Bahnnetzkarte 1. Klasse plus einen Pauschalbetrag von ÖS 3.800,- pro Jahr.
3) Der Fahrausweiß 1. Klasse ausgestellt vom Bundesministerium für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr sollte nur mehr zur freien Fahrt im Geltungsbereich
österreichische Eisenbahn und Kraftfahrlinien Gültigkeit haben. Der Geltungsbereich
Schiffslinien sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Wie beurteilen Sie im Interesse einer sparsamen, zweckmäßigen und leicht zu
administrierenden Regelung diesen Grünen Vorschlag ?