7/JPR

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaften durch die Bundesregierung

 

 

Im Rahmen des Belastungspaketes haben die Bundesregierung und die Gewerkschaften des

öffentlichen Dienstes am 16. Feber 1996 Einigkeit darüber erzielt, den öffentlich Bediensteten

neben anderen Belastungen für die Jahre 1996 und 1997 auch zwei Null-Lohnrunden zu

verordnen. Die öffentlich Bediensteten sollen nach diesem Gehaltsabkommen lediglich zwei

Einmalzahlungen erhalten und zwar in Höhe von 2.700,-- S am 1. April 1996 und in Höhe

von 3.600,-- S am 1. Feber 1997 (vgl. Art. 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996). Von den

Einmalzahlungen sind weder Sozialversicherungs- noch Pensionsbeiträge zu entrichten.

 

Die Einmalzahlung für 1996 wurde bereits vor der parlamentarischen Beschlußfassung

ausgezahlt; sie war bereits in den mit Stichtag 15. März 1996 hergestellten Bezugszetteln der

Bundesbediensteten für den Monat April 1996 ausdrücklich als ''Einmalzahlung'' in Höhe von

S 2.700,-- ausgewiesen und noch im März 1996 auf die Gehaltskonten der Beamten

ausgewiesen worden. Die Auszahlung erfolgte somit lange vor der parlamentarischen

Beschlußfassung.

 

Diese Vorgangsweise kann nur als Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaften bezeichnet

werden und ist ein weiteres Lehrstück dafür, wie die gegenwärtige Bundesregierung mit der

parlamentarischen Demokratie umgeht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates die

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung die Auszahlung der Einmalzahlung für 1996

bewußt vor der parlamentarischen Beschlußfassung veranlaßt hat?

Wenn ja, seit wann?

 

2. Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise ohne gesetzliche Deckung erfolgte?

Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Wenn nein, warum nicht?

 

3. Haben Sie die Bundesregierung oder einzelne Regierungsmitglieder auf die

Rechtswidrigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Teilen Sie die Auffassung, daß die in Rede stehende Vorgangsweise Ausdruck einer

Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaft ist?

Wenn ja, inwieweit?

Wenn nein, warum nicht?

 

5. Welche Stellung beziehen Sie allgemein zur vermehrt feststellbaren Praxis der

Bundesregierung, Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften vorwegzunehmen?

 

6. Welche Schritte haben Sie gesetzt bzw. werden Sie Schritte setzen, um die dargestellte

Praxis der Bundesregierung in der Zukunft zu unterbinden?

Wenn ja, welche Veranlassungen haben Sie getroffen bzw. werden Sie noch treffen?

Wenn nein, warum nicht?