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der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaften durch die Bundesregierung
Im Rahmen des Belastungspaketes haben die Bundesregierung und die Gewerkschaften des
öffentlichen Dienstes am 16. Feber 1996 Einigkeit darüber erzielt, den öffentlich Bediensteten
neben anderen Belastungen für die Jahre 1996 und 1997 auch zwei Null-Lohnrunden zu
verordnen. Die öffentlich Bediensteten sollen nach diesem Gehaltsabkommen lediglich zwei
Einmalzahlungen erhalten und zwar in Höhe von 2.700,-- S am 1. April 1996 und in Höhe
von 3.600,-- S am 1. Feber 1997 (vgl. Art. 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996). Von den
Einmalzahlungen sind weder Sozialversicherungs- noch Pensionsbeiträge zu entrichten.
Die Einmalzahlung für 1996 wurde bereits vor der parlamentarischen Beschlußfassung
ausgezahlt; sie war bereits in den mit Stichtag 15. März 1996 hergestellten Bezugszetteln der
Bundesbediensteten für den Monat April 1996 ausdrücklich als ''Einmalzahlung'' in Höhe von
S 2.700,-- ausgewiesen und noch im März 1996 auf die Gehaltskonten der Beamten
ausgewiesen worden. Die Auszahlung erfolgte somit lange vor der parlamentarischen
Beschlußfassung.
Diese Vorgangsweise kann nur als Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaften bezeichnet
werden und ist ein weiteres Lehrstück dafür, wie die gegenwärtige Bundesregierung mit der
parlamentarischen Demokratie umgeht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates die
nachstehende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung die Auszahlung der Einmalzahlung für 1996
bewußt vor der parlamentarischen Beschlußfassung veranlaßt hat?
Wenn ja, seit wann?
2. Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise ohne gesetzliche Deckung erfolgte?
Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie die Bundesregierung oder einzelne Regierungsmitglieder auf die
Rechtswidrigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß die in Rede stehende Vorgangsweise Ausdruck einer
Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaft ist?
Wenn ja, inwieweit?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Stellung beziehen Sie allgemein zur vermehrt feststellbaren Praxis der
Bundesregierung, Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften vorwegzunehmen?
6. Welche Schritte haben Sie gesetzt bzw. werden Sie Schritte setzen, um die dargestellte
Praxis der Bundesregierung in der Zukunft zu unterbinden?
Wenn ja, welche Veranlassungen haben Sie getroffen bzw. werden Sie noch treffen?
Wenn nein, warum nicht?