12/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Mag, Stadler, Böhacker.

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Kosten der Politikerbezüge-Gutachten

Die Bezügereform 1996 hat keine umfassende Neuregelung der Besoldung der Politiker

bewirkt, Vielmehr wurde die Unzulänglichkeit der Regelung bereits nach kurzer Zeit

offenkundig, was sich auch daran zeigte, daß die Spesenregelungen des § 18 des

Bezügegesetzes sowie des § 9a des Parlamentsmitarbeitergesetzes, die am 1. Jänner 1997 in

Kraft treten sollten, zunächst sistiert wurden und erst mit 1. April 1997 tatsächlich in Kraft

getreten sind, Dies kann nur als schlechter Aprilscherz gewertet werden, der - so ist zu hoffen

- kurzfristig repariert werden wird, Zu dieser Spesenregelung wurden von

Wirtschaftstreuhändern Richtlinien ausgearbeitet.

Darüber hinaus wurde das gesamte System der Politikerbesoldung in Bund, Länder,

Gemeinden und Selbstverwaltungskörpern durch die Erteilung des Auftrages zur Erstellung

einer Einkommenspyramide an eine Expertenkommission unter Vorsitz des Präsidenten des

Rechnungshofes zur Diskussion gestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Präsidenten des

Nationalrates die folgende

ANFRAGE

1 . Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern dadurch erwachsen, daß auf Grund der

Spesenregelungen des Bezügegesetzes und des Parlamentsmitarbeitergesetzes von

Wirtschaftstreuhändern Vorschläge bzw, Gutachten eingeholt werden mußten?

2, Wie verteilt sich die Vergütung für die Vorschläge bzw, Gutachten auf die einzelnen

Mitglieder des Wirtschaftstreuhänderausschusses?

3. An welche anderen Stellen wurde bzw, werden in diesem Zusammenhang für die Einholung

von Gutachten bzw, Stellungnahmen weitere Vergütungen gezahlt?

4. Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern auf Grund der Einholung des Berichtes

der "Kommission zur Erstattung eines Vorschlages für die Erstellung der

Einkommenspyramide" erwachsen?

5. An wen wurden bzw, werden die Vergütungen für den Bericht der "Fiedler-Kommission"

im einzelnen geleistet?

6. Auf welche Weise wurde die Angemessenheit der Vergütungen geprüft?