15/JPR XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Haigermoser, Dipl. Ing. Prinzhorn, Blünegger
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Werbung am Hohen Haus
Die Renovierungsarbeiten an der Fassade des Parlamentsgebäude wurden im Jahre
1997 mit der Reinigung des Mittelteils sowie der Schmerlingplatz seitig gelegenen
Teile des Hohen Hauses fortgeführt.
Zu ihrer Verwunderung mußten die unterzeichneten Abgeordneten jedoch fest-
stellen, daß - abgesehen von den an den Gerüsten bzw. Schutznetzen ange-
brachten Parlamentslogos - zudem gewerbliche Werbeflächen der mittlerweile in
Besitz der Bank Austria befindlichen GEWISTA („Gemeinde Wien - städtische An-
kündigungsunternehmen“) angebracht worden waren, auf denen gewerbliche
Werbung für diverse Produkte aus dem Telekommunikationssektor, dem Banken-
bzw. Einrichtungsbereich und andere mehr betrieben wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des
Nationalrates folgende
ANFRAGE
1. Wann ist die GEWISTA an Sie mit der Bitte herangetreten, an den zur
Fassadenreinigung des Hauses benötigten Gerüsten gewerbliche Werbeflächen
anbringen zu dürfen?
2. Aus welchen Gründen war es Ihnen mit der Würde des Hohen Hauses vereinbar,
der GEWISTA die Erlaubnis zur Anbringung besagter Werbeflächen zu erteilen?
3. Wurde für die Möglichkeit am Hohen Haus Werbung zu betreiben seitens der
GEWISTA bezahlt?
a) Wenn ja: In welcher Höhe beliefen sich diese Zahlungen und an wen sind sie
erfolgt?
b) Wenn nein: Warum nicht?