15/JPR XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Haigermoser, Dipl. Ing. Prinzhorn, Blünegger

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Werbung am Hohen Haus

Die Renovierungsarbeiten an der Fassade des Parlamentsgebäude wurden im Jahre

1997 mit der Reinigung des Mittelteils sowie der Schmerlingplatz seitig gelegenen

Teile des Hohen Hauses fortgeführt.

Zu ihrer Verwunderung mußten die unterzeichneten Abgeordneten jedoch fest-

stellen, daß - abgesehen von den an den Gerüsten bzw. Schutznetzen ange-

brachten Parlamentslogos - zudem gewerbliche Werbeflächen der mittlerweile in

Besitz der Bank Austria befindlichen GEWISTA („Gemeinde Wien - städtische An-

kündigungsunternehmen“) angebracht worden waren, auf denen gewerbliche

Werbung für diverse Produkte aus dem Telekommunikationssektor, dem Banken-

bzw. Einrichtungsbereich und andere mehr betrieben wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des

Nationalrates folgende

ANFRAGE

1. Wann ist die GEWISTA an Sie mit der Bitte herangetreten, an den zur

Fassadenreinigung des Hauses benötigten Gerüsten gewerbliche Werbeflächen

anbringen zu dürfen?

2. Aus welchen Gründen war es Ihnen mit der Würde des Hohen Hauses vereinbar,

der GEWISTA die Erlaubnis zur Anbringung besagter Werbeflächen zu erteilen?

3. Wurde für die Möglichkeit am Hohen Haus Werbung zu betreiben seitens der

GEWISTA bezahlt?

a) Wenn ja: In welcher Höhe beliefen sich diese Zahlungen und an wen sind sie

erfolgt?

b) Wenn nein: Warum nicht?