18/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten

Mag. Stadler, Dr. Graf

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend tatsächliche Untersuchung in Zusammenhang mit dem Verdacht auf politisch motivierte

Sabotage seitens der EDV-Abteilung unter der Leitung von Herrn Hans H.

Die Anfragebeantwortungen zu 14/JPR und 16/JPR, enthielten nach Ansicht der unterfertigten

Abgeordneten keine befriedigenden und klärenden Antworten.

Es besteht daher weiterhin die Notwendigkeit, eine transparente Untersuchung der tatsächlichen

Vorfälle rund um die erhobenen Vorwürfe um das „mutwillige Kappen von Leitungen“ während des

Internet-Chats von Klubobmann Dr. Jörg Haider am 15.9.1997 einzuleiten.

Dies deckt sich nicht nur mit dem einstimmigen Beschluß des Dienststellenausschusses der

Parlamentsdirektion vom 22.9.1997, in dem der Dienststellenausschuß den Dienstgeber ersucht, den

Sachverhalt zu untersuchen, sondern auch mit dem dringenden Sicherheitsbedürfnis, welches

speziell im sensiblen EDV-Bereich für alle Parlamentsfraktionen gilt.

Die von Ihnen angekündigte Untersuchung und Klärung des Sachverhaltes in „angemessener Weise“

durch den Herrn Parlamentsdirektor ist jedoch in Anbetracht Ihrer weiteren unsachlichen

Ausführungen als Farce zu bezeichnen, zumal Sie in Ihrer Anfragebeantwortung zu 16/JPR (ad. 4.)

dem Leiter der Parlaments-EDV, Herrn Hans H., offensichtlich schon zum jetzigen Zeitpunkt eine

„Generalabsolution“ erteilt haben. Nicht anders können Ihre Ausführungen verstanden werden,

wenn Sie bereits jetzt, vor Abschluß der „angemessenen“ „Untersuchung“ des Herrn

Parlamentsdirektors, „parteipolitisch motivierte Angriffe auf Bedienstete des Hauses“ vermuten und

die von den Freiheitlichen angeregte Zusammensetzung des Untersuchungsgremiums ablehnen.

Ihr Argument, „in keiner Weise (...,) in die Untersuchung von Vorwürfen (,...) Vertreter des FPÖ-

Klubs einzubeziehen“, da „durch eine solche Vorgangsweise (...) die Situation entstehen (würde),

daß ein Parteipolitiker (...) als Belohnung neben der Funktion des Anklägers auch noch jene des

Untersuchenden erhält“, geht nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten deshalb ins Leere, da

der erhobene Vorwurf nicht allein ein Problem des freiheitlichen Klubs per se darstellt, sondern das

Sicherheitsbedürfnis aller Parlamentsfraktionen, insbesondere der oppositionellen, auf das Heftigste

berührt.

Die freiheitliche Parlamentsfraktion verwehrt sich in diesem Zusammenhang auf das Entschiedenste

gegen Ihre Unterstellung, daß die bisherige Vorgangsweise der Freiheitlichen von parteipolitischen

Kalkülen getragen wurde.

Die freiheitliche Parlamentsfraktion erklärt ausdrücklich, keinesfalls den Bediensteten der

Parlamentsdirektion schlechthin parteipolitisch-motivierte Sabotageakte zu unterstellen, bzw. deren

Leistungen -  natürlich auch der EDV-Abteilung - in Abrede zu stellen. Wie bereits ausgeführt, liegt

eine lückenlose Untersuchung des Vorfalls vom 15.9.1997 im vitalen Interesse aller Fraktionen des

Hauses - als der exemplarisch unmittelbar betroffenen Fraktion natürlich speziell im Interesse der

Freiheitlichen. Daher ist im konkreten Fall der Verdacht zu überprüfen, ob leitende

Parlamentsbedienstete ihre Serviceleistungen korrekt wahrnehmen, oder durch „die rote Brille“

betrachten.

Die einzig glaubhafte Lösung wäre eine Einbindung der EDV-Systembetreuer aller Fraktionen in

die vielfach geforderten Untersuchungen was eine entsprechende Transparenz garantiert, wodurch

Ihre Unterstellung einer möglichen parteipolitischen „Belohnung“ ad absurdum führt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates nachstehende

ANFRAGE:

1. Was verstehen Sie konkret unter einer Untersuchung des Sachverhaltes „in angemessener

Weise“?

2. Wären Sie bereit, im Sinne einer glaubwürdigen, transparenten und restlosen Klärung der

erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Leiter der EDV-Abteilung, die EDV-Systembetreuer aller

Parlamentsklubs in die geforderte Untersuchung einzubinden?

- Wenn nein, warum nicht?

3. Was begründet Ihre Behauptung, wonach es sich bei den, von den Freiheitlichen erhobenen

Vorwürfen gegenüber dem Leiter der Parlaments-EDV, Herrn Hans H., um „parteipolitisch

motivierte Angriffe auf Bedienstete des Hauses“ handelt?

4. In welcher Weise hat Herr Hans H. an den Beantwortungen zu 14/JPR und 16/JPR mitgewirkt?